Hallo allerseits
es geht eigentlich nur um eine kurze Geschichte: wenn ich ein Grundstück habe, der von einer öffentlichen Strasse geteilt wird, wie sieht es da mit dem (kleinen) Grenzabstand aus. Gilt der ab Kante Grundstück oder ab Kante Strasse? Der Grund, warum ich frage ist der, dass zwar in diesen Beitrag () von einen Strassenabstand die Rede ist, der allfällig zukünftiger Nachbar schräg gegenüber, der übrigens die gleich Situation hat (1/3 seines Grundstückes ist auf dieser Seite der Strasse) nur einen einen Strassenabstand (wenn man das noch so nennen kann) von lediglich 1.5m hat. Gem. BNO der Gemeinde kann man die Grenzabstände bei der Wohnzone W1 nämlich weder reduzieren noch aufheben. Deswegen bin ich ein bisschen verwirrt...
Vielen Dank schon Mal für Euer Feedback.
Verschneite Grüsse
Marcio
es geht eigentlich nur um eine kurze Geschichte: wenn ich ein Grundstück habe, der von einer öffentlichen Strasse geteilt wird, wie sieht es da mit dem (kleinen) Grenzabstand aus. Gilt der ab Kante Grundstück oder ab Kante Strasse? Der Grund, warum ich frage ist der, dass zwar in diesen Beitrag () von einen Strassenabstand die Rede ist, der allfällig zukünftiger Nachbar schräg gegenüber, der übrigens die gleich Situation hat (1/3 seines Grundstückes ist auf dieser Seite der Strasse) nur einen einen Strassenabstand (wenn man das noch so nennen kann) von lediglich 1.5m hat. Gem. BNO der Gemeinde kann man die Grenzabstände bei der Wohnzone W1 nämlich weder reduzieren noch aufheben. Deswegen bin ich ein bisschen verwirrt...
Vielen Dank schon Mal für Euer Feedback.
Verschneite Grüsse
Marcio