Grenzabstand bei Hecke

happyday

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30. Jan. 2011
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Hallo Forumleute!

Die alte Geschichte mit der Hecke.

Unser Nachbarhaus vorne am Garten, also wenn man vom Sitzplatz gerade aus schaut, ist von unserer Grenze ca. 1.60 entfernt. Um noch etwas komplizierter zu werden, sein Haus steht genau auf der Grenze. Dort befindet sich ein Zimmerfenster. Was müssen wir beachten vor allem in Bezug auf Abstand und Höhe der Lorbeerhecke, die wir zu pflanzen gedenken. Ich kann mir vorstellen, dass es dann in diesem Zimmer, das aber auch noch auf der anderen Seite ein Fenster hat, etwas dunkel wird. Andererseits ist sein Sitzplatz auf der anderen Seite des Hauses, also vorne raus.

Herzlichen Dank für die Anregungen.

 
Hallo Happyday,

die Grenzabstände für Hecken sind von Kanton zu Kanton unterschiedlich und müssten sich in den jeweiligen Gesetzessammlungen finden lassen.

In Deinem Fall würde ich mich mit dem Nachbarn besprechen, vielleicht findet er eine Hecke ja gar nicht schlecht, und dann könnte man direkt auf die Grenze pflanzen. Vielleicht wäre statt dem Kirschlorbeer auch etwas angebracht, das nicht immergrün ist, dann hätte er im Winter mehr Licht in seinem Zimmer.

Gruss, Barney

 
Ruf doch beim Bauamt an oder geh auf die Webseite, da findet sich eigentlich immer das Baureglement. Das ganze ist unter dem Thema "Einfriedung" zu finden.

 
Hallo idotter

Haben letzten Herbst ein Baugesuch für ein Schwimmbad eingereicht (Plz 4562) Hecke direkt entlang der Grenze zu Nachbar, Höhe max. 2m benötigt keine Ausnahme.

Gruss lafranky

 

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