Hallo
habe bisher nichts per Suchfunktion gefunden.
Wir habe ein Baugesuch für eine 1.80m hohe Einfriedung (3.5x4m), welche an das Gewächshaus anschliesst, bei der Gemeinde eingegeben.
Die Einfriedung ist für die gelegentliche Unterbringung von Hunden tagsüber und muss so hoch sein, sonst gehen sie stiften...
Die Einfriedung ist ein Metallgitter, welches üblicherweise für Zwingeranlagen benutzt wird.
Unsere Parzelle ist 60cm höher gelegen als die Nachbarparzelle, welche eine 1.8m hohe Ligusterhecke haben. Der Abstand zwischen Grenze und Einfriedung ist 1.4-1.5m.
Es gab eine einzige Einsprache und die behauptet, dass die Einfriedung zu hoch sei (60cm plus 1.8m=2.40m) und deshalb der Grenzabstand vielmehr sein sollte.
Stimmt das, habe auch nichts im Internet konkret gefunden?
Gruss
Angie
habe bisher nichts per Suchfunktion gefunden.
Wir habe ein Baugesuch für eine 1.80m hohe Einfriedung (3.5x4m), welche an das Gewächshaus anschliesst, bei der Gemeinde eingegeben.
Die Einfriedung ist für die gelegentliche Unterbringung von Hunden tagsüber und muss so hoch sein, sonst gehen sie stiften...
Die Einfriedung ist ein Metallgitter, welches üblicherweise für Zwingeranlagen benutzt wird.
Unsere Parzelle ist 60cm höher gelegen als die Nachbarparzelle, welche eine 1.8m hohe Ligusterhecke haben. Der Abstand zwischen Grenze und Einfriedung ist 1.4-1.5m.
Es gab eine einzige Einsprache und die behauptet, dass die Einfriedung zu hoch sei (60cm plus 1.8m=2.40m) und deshalb der Grenzabstand vielmehr sein sollte.
Stimmt das, habe auch nichts im Internet konkret gefunden?
Gruss
Angie