Grenzabstand Einfriedungen, Mauern und Böschungen bei Erhöhung des Nachbargrundstücks

Elin70

Mitglied
28. Sep. 2012
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Hallo miteinander

Der Garten des Nachbarn wurde erhöht und eine 1,80 m hohe, begehbare Steinmauer an die Grenze gesetzt (gewachsenes Terrain 0,3 m, also 1,5 m Mehrhöhe). Frage: Gilt als Ausgangspunkt für Grenzabstände und Höhenmasse unserer Gewächse nun die Fusshöhe des höher gelegenen Geländes?

Falls sich jemand damit auskennt, sind wir für einen guten Tipp dankbar. Merci!

 
Mit so einer Frage geht man zum kommunalen Bautechniker. Grundsätzlich werden solche Höhen ab gewachsenem Terrain, d.h. Zustand vor Aufschüttung oder Abtrag, gemessen. Sosnt grabe ich bei mir ab und du musst deine Mauer absägen, da nun zu hoch ... geht gar nicht.

Ausserdem muss sich die Hangbefestigung vollständig auf Nachbars Grund befinden, wenn nichts anderes vereinbart wurde.

 

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