Grenzabstand / Erker

urs

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20. Aug. 2006
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Habe mir soeben die Bauverordung unseres Kantons (NW) geholt. Wir haben ein sehr schmales, dafür langes Grundstück. (15 x 60 m)

Nun habe ich gesehen, dass ein Erker um 1.30 m in den Grenzabstand reinragen darf, er darf aber nicht länger als 40 % der betreffenden Fassadenlänge sein.

Ist das wirklich so? Das würde für meine Hausplanung ganz neue Perspektiven öffnen? Wer weiss was dazu?

Gruss

Urs

 
urs: Damit Du eine richtige Antwort bekommst, würde ich auf der Gemeinde Beckenried die Bauverwaltung anfragen, wie das genau zu verstehen ist.

Sollte Beckenried nicht zuständig sein, dann geh direkt nach Stans. Dort müssen sie Dir eine gültige Auskunft geben können.

Manchmal sind solche Gesetzestexte recht schwierig zu verstehen. Auch ist eine Interpretation nicht immer einfach.

Darum nachfragen bei der richtigen Amtsstelle. Tönt bürokratisch und ist es leider auch oft. Hab aber die Erfahrung gemacht, dass diese Amtsleute noch recht gerne Auskünfte erteilen, wenn man ihnen das Gefühl gibt, dass sie einem helfen können.

Grüsse vom Casabauer

 

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