Habe mir soeben die Bauverordung unseres Kantons (NW) geholt. Wir haben ein sehr schmales, dafür langes Grundstück. (15 x 60 m)
Nun habe ich gesehen, dass ein Erker um 1.30 m in den Grenzabstand reinragen darf, er darf aber nicht länger als 40 % der betreffenden Fassadenlänge sein.
Ist das wirklich so? Das würde für meine Hausplanung ganz neue Perspektiven öffnen? Wer weiss was dazu?
Gruss
Urs
Nun habe ich gesehen, dass ein Erker um 1.30 m in den Grenzabstand reinragen darf, er darf aber nicht länger als 40 % der betreffenden Fassadenlänge sein.
Ist das wirklich so? Das würde für meine Hausplanung ganz neue Perspektiven öffnen? Wer weiss was dazu?
Gruss
Urs