Hallo liebe Trampolin-Besitzer,
weiss jemand von euch, ob es irgend welche gesetzlichen Bestimmungen zum Grenzabstand eines Trampolins vom Nachbargrundstück gibt? Es handelt sich um ein verschiebbares Gartentrampolin, welches 3 m Durchmesser hat und mit Fangnetz ca. 2.5 m hoch ist.
Im Voraus herzlichen Dank für alle Hinweise!
Lieber Gruss
baukasten
weiss jemand von euch, ob es irgend welche gesetzlichen Bestimmungen zum Grenzabstand eines Trampolins vom Nachbargrundstück gibt? Es handelt sich um ein verschiebbares Gartentrampolin, welches 3 m Durchmesser hat und mit Fangnetz ca. 2.5 m hoch ist.
Im Voraus herzlichen Dank für alle Hinweise!
Lieber Gruss
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