Grenzabstand Gartentrampolin

baukasten

Mitglied
10. Nov. 2010
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Hallo liebe Trampolin-Besitzer,

weiss jemand von euch, ob es irgend welche gesetzlichen Bestimmungen zum Grenzabstand eines Trampolins vom Nachbargrundstück gibt? Es handelt sich um ein verschiebbares Gartentrampolin, welches 3 m Durchmesser hat und mit Fangnetz ca. 2.5 m hoch ist.

Im Voraus herzlichen Dank für alle Hinweise!

Lieber Gruss

baukasten

 
Hallo baukasten

Für solch temporäre Anlagen gibt es meines Wissens keine Grenzabstände.

Gruss gulx

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Ist so, keine Grenzabstände wenn monil. Gruess

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Sollte ja noch für sowas Grenzabstände geben. Wenns den Nachbarn nicht stört dann mach dir keine Sorgen /emoticons/default_smile.png)

 
Wir haben damals auch unser Trampolin direkt an die Grenze zum Nachbar hin hingestellt. Von einen Gesetz weiß ich bislang auch nichts. Allerdings würde ich einfach mal den Nachbarn über das Vorhaben informieren und wenn er kein Problem damit hat, musst du auch nicht weiter Nachforschen :)

 
Der Beitrag ist von 2013 also vermutlich interessiert es jetzt nicht mehr.

Aber für andere Nutzer die drüber stolpern:

Soll das Trampolin fest verbaut werden ist sicherlich eine Bewilligung nötig - dann muss auch ein Grenzabstand eingehalten werden (vermutlich gilt hier der verminderte Grenzabstand für Nebenbauten)

Ist das Trampolin nicht baulich fixiert (also mobil) so wird es hier kein Gesetz geben .. im Zweifel schiebt man es ein wenig zur Seite, wenn es den Nachbar stört. Der Nachbarschaftsfrieden sollt hier doch etwas höher stehen ;)

 

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