Grenzabstand & Miststock

Giuliano

Mitglied
27. Aug. 2010
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Unser neues Grundstück grenzt an eine Parzelle mit Haus und einem Pferdestall mit 2 Pferden. Der Miststock ist zwar vollständig auf seiner Parzelle, jedoch bis an die Grenze ran.

Wir sind zuversichtlich, dass man mit ihm eine Lösung finden kann, aber gibt's hierzu Vorschriften? Bis dato interessierte das niemand, denn das ganze Land vor seinem Stall war nicht verbaut.

Danke

Gruss Giuliano

 
Schau Dich auf Deiner Gemeinde-Webpage um, häufig sind dort die Bauvorschriften gespeichert.

Wofür brauchst Du eine Lösung /emoticons/default_smile.png) ? Möchtest Du den Pferdemist für Deine Rosenbeete nutzen? Am besten Du sprichst mal mit dem Nachbarn /emoticons/default_wink.png

Ich gehe mal davon aus, dass Dein Nachbar seinen Pferdemist da schon länger lagert? und das den Vorschriften gemäss? Und der war schon da, als ihr euer Grundstück gekauft habt?

 
Und der war schon da, als ihr euer Grundstück gekauft habt?
Ich liebe diesen Spruch: Nach dem Motto - wer länger da ist hat mehr Rechte....

Gesetzliche Regelungen gelten auch für "Alt-Einwohner": Wenn der Miststock gesetzeskonform ist (Lage, Immissionen usw.) kann man nichts machen. Wenn jedoch Grenzabstände missachtet sind, kann man sehr wohl was machen - auch wenn der Miststock schon lange dort ist!

Wäre ja noch schöner, wenn man sich sein Recht zusammenbasteln könnte...

Ich würde das bei der Gemeinde abklären und auch das entsprechende Zonenreglement studieren - da ist meist mehr geregelt, als man meint.

 
Ich liebe diesen Spruch: Nach dem Motto - wer länger da ist hat mehr Rechte....
Irrtum: das meinte ich nicht - sondern, wenn er schon beim Kauf da war, dann hätte ich mich VOR dem Kauf schlau gemacht, nicht nachträglich /emoticons/default_wink.png
 
Irrtum: das meinte ich nicht - sondern, wenn er schon beim Kauf da war, dann hätte ich mich VOR dem Kauf schlau gemacht, nicht nachträglich /emoticons/default_wink.png
Da stimme ich dir natürlich zu! Vorher schauen und abklären ist natürlich in einem solchen Fall nötig!

 
@ Giuliano,

Da könnete es natürlich schon eine Lösung geben. Und ich hoffe das du bereit bist für diese Geld in die Finger zu nehmen! Ich meine nicht für dein Anwalt, der den Pferdemistbesitzer Beine macht, weil der der Meinung ist, dass wenn du diesen an einem anderen Ort haben möchtest, diese Kosten für einene neuen Miststock und allenfalls auch für den Mehrweg auch übernhemen müsstest! Sondern wirklich dass du die Kosten, die das erstellen eines neuen Miststock halt verursacht, übernimmst!

Also, suche das Gespräch und teile ihm mit dass du selbstverständlich auch die Kosten dafür übernimmst!

liebs Grüessli, jomazi

 
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Wie gesagt, wir kennen den Besitzer flüchtig und sind der Meinung dass man mit ihm reden kann, auch sind wir bereit ggf. (verhältnismässig) Kosten zu übernehmen, nur hilft es enorm, wenn man weiss wie die Rechtslage ist. Und da wir diesen Fleck seit gut 10Jahren kennen ist dieser Miststock weder ein Killerkriterium, noch eine Überraschung, nur etwas was sich optimieren lässt.

Überraschungen kann man mit jeder Parzelle .

 
Nein, habe noch nichts davon gehört, dass du dein zukünftiger Nachbar kennst.../emoticons/default_rolleyes.gif

Aber das tönt dann nicht ganz so schlimm, wie ich schon einiges erlebt und gehört habe, die neben einem Bauer gebaut und sich noch vor dem Bauen über die Imissionen beschwert haben, die so ein Betrieb halt einfach mit sich bringt. Dennoch hoffe ich, dass dein neuer Zukünftiger Nachbar die Situation kennt und in seinem Interesse bei deinem Baugesuch eine Rechtsverwahrung bei der Baubehörde deponiert. Diese Rechtsverwahrung hindert und verzögert dein Baubeginn in keiner Weise, würde die Situation des Betriebes im Streitfall aber stärken!

Falls nicht noch eine neue Jauchegrube gebaut werden muss, wird ein neuer Lagerplatz nicht alle Welt kosten. Du hättest also Glück... /emoticons/default_smile.png

 
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