Grenzabstand nicht eingehalten

Grenzgänger

Mitglied
21. Juli 2011
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Hallo zusammen!

Nachdem wir in unserem Haus nun mehr als 1 Jahr leben, hat der Grundeigentümer der nächsten Bauparzelle festgestellt, dass der Grenzabstand nicht eingehalten worden ist!!!

Unsere Garage befindet sich anstatt 2 Meter nur 1,5 Meter von der Grenze entfernt...)))

Weiss jemand von Euch, wer dafür haftet?!?

Vor Baubeginn wurden die Visiere respektive das Schnurgerüst von einem ortsansässigen Ingenieurbüro, welches von der Gemeinde beauftragt worden ist, abgemessen und abgenommen.

Höre gerne von Euch!

Eure "Grenzgänger"

 
Das müsste schon vorher aufgefallen sein.... wie ist das denn in den Plänen der Baubewilligung vermerkt? Wenn dort auch schon 1.5m waren, hätte der Nachbar damals schon Einsprache machen müssen. Sonst duldet er es. Mich wunder auch, dass die Baubehörde keinen Nachweis für ein Näherbaurecht mit GB Eintrag verlangt hat.

Habt Ihr denn das prüfen lassen auf dem Bauamt... hat der Nachbar recht mit seiner Aussage?

 
Hallo maf

Fakt ist, dass auf der Baubewilligung ein Grenzabstand von 2 Metern für die Garage eingetragen und so von allen Parteien genehmigt worden ist.

Im Juli 2009 wurden die Visiere dann gesteckt und diese wurden im Auftrag der Gemeinde von einem privaten ortsansässigen Ingenieurbüro abgenommen und als gut befunden...

Wir haben NIE eine Info der Gemeinde erhalten, dass wir den Grenzabstand nicht eingehalten haben.

Diesen Februar war nun dieses Ingenieurbüro wieder vor Ort, um unser Haus im "Plan" einzutragen.

Dazu wurden dann die "Markpfähle" gesetzt und als nun der Grundeigentümer der nächsten Parzelle vor knapp 2 Wochen vor Ort war (er wohnt rund 150km entfernt), hat er die Grenze nachgemessen und dies nun festgestellt...)))

Leider hat der Grundeigentümer recht!!! (Oder das Ingenieurbüro hat im Februar 2011 falsch gemessen und die Mark ist nun falsch oder im Juli 2009 falsch gemessen und die Mark ist nun richtig...)

Von der Gemeinde haben wir jedoch NIE ein Wort gehört, dass sich unser Haus respektive unsere Garage zu nah am nächsten Grundstück befindet. Auch nicht, als der Geometer diesen Februar vor Ort war...

Wir haben einfach "brav" im September 2009 die Rechnung für die Abnahme der Visiere und bezahlt und nun ebenfalls "brav" die Rechnung für die Geometerkosten.

Die Pläne, welche der Rechnung beigestellt worden sind, lauten natürlich zwischenzeitlich "korrekt", d.h. Stand Februar 2011 und unser Haus inklusive Garage wurde mit 3mm bei einem Plan von 1 zu 500 eingetragen.

Und wer bezahlt nun dafür?!? Der Geometer, Architekt, Gemeinde, Baugeschäft...)))

Würden uns über eine entsprechende Info freuen und hoffe, dass die Antwort nicht "wir als Grundeigentümer lautet"...

Eure Grenzgänger

 
wer hat denn die baueingabepläne gezeichnet? wie ist es in den Plänen 1:50 oder 1:100 des Architekten vermasst? Was sagt der Architekt dazu, hat er euch einmal darauf hingewiesen, dass ihr so nur mit einem Näherbaurecht bauen könnt?

zur Baueingabe gehört nicht nur ein Plan 1:500. Da gibt es auch Pläne mit 1:100. Was sagt der Bauverwalter dazu, wenn dort der Abstand mit 1.5m vermasst ist? Oder ist es nicht vermasst? Dann hätte die Gemeinde das Mass verlangen müssen!

Dass ein Nachbar die Visiere nicht nachmessen muss, leuchtet ein. Dass ihm das Fehlen von 0.5m nicht auffällt, finde ich auch nachvollziehbar. Er wird sich auf jeden Fall auf die Gemeindefachleute verlassen, dass diese ihn darauf hinweisen, sollte ein öffentliches Recht verletzt werden. Und das scheint hier so zu sein.

Ich kenne den Aktenverlauf nicht, denke aber dass ein grosser Teil der Verantwortung auf die Bewilligungsbehörde zurückfallen könnte. diese sind aber vielleicht auch der ideale Partner für ein vermittelndes Gespräch mit dem nachbar?!

 
Hallo maf!

Zwischenzeitlich hat sich herausgestellt, dass der Plan (1:500), welcher für die Baubewilligung benötigt wird - korrekt war... Grenzabstand 2.0m / Garage 4.0m.

Beim Plan 1:100 war die Garage plötzlich 4.5m und somit der Grenzabstand nur noch 1.5m...

Mit diesem Plan wurde dann auch alles "realisiert"... Fakt ist, dass sich in der Zwischenzeit herausgestellt hat, dass weder dem Architekten, noch dem Geometer und der Gemeinde dieser "Fehler" aufgefallen ist.

Na ja, dem Eigentümer der nächsten Baulandparzelle wurde nun von den Behörden mitgeteilt, dass wir A) die Garage auf 4m "verkleinern" oder /emoticons/default_cool.png er uns das Näherbaurecht erteilt...

Der Eigentümer will uns /emoticons/default_cool.png jedoch nur erteilen, wenn wir Ihm eine finanzielle Entschädigung zu kommen lassen oder sonst A) zum Tragen kommt.

Die Angelegenheit liegt nun beim Architekten und er wird / M U S S sich darum kümmern...

Mal schauen, was herauskommen wird!!!

Liebe Grüsse; Grenzgänger

 
Da sich Pläne nicht selber zeichnen, ist nicht die Garage "plötzlich" grösser oder breiter, sondern jemand hat diese Pläne, und zwar falsch, gezeichnet.

Haftbar ist meiner unmassgeblichen Meinung nach logischerweise derjenige, der den Fehler macht, und erst nachher derjenige, der den Fehler nicht bemerkt.

Dass der Eigentümer der Nachbarparzelle das Näherbaurecht erteilen will, ist ein Glücksfall, dass er dafür Geld will ist logisch, denn dies entwertet sein Grundstück (er muss ja nun um soviel weiter zurück, wie ihr näher gebaut habt).

Vielleicht könnt ihr Euch mit gegenseitigem Näherbaurecht aus der Situation befreien, wenn die Baubehörde oder Feuerpolizie gegen den dann zu geringen Gebäudeabstand nichts einzuwenden hat.

 
Hallo emil17

Ja, dies stimmt... Die Pläne zeichnen sich nicht von selbst und der Architekt wird sich / muss sich nun um alles "kümmern"... Insbesondere die finanzielle Forderung...

Er war nur enttäuscht, da der Eigentümer Ihm telefonisch mitgeteilt hat, dass das Näherbaurecht kein Problem sei und er alles auf der Gemeinde für den Grundbucheintrag in die Wege leiten wird...

So wurden wir ebenfalls informiert und einige Tage später haben wir einen "nicht gerade freundlichen, eingeschriebenen Brief" mit den entsprechenden Forderungen erhalten haben... Schade, nicht überall gilt - ein Mann / Frau ein Wort...

Aber dies ist zu unserem Glück - Sache des Architekten und der entsprechenden Behördenstelle.

Bezüglich Näherbaurecht wurden wir so informiert, dass wenn dieses erteilt werden wird, der nächste "Bauherr" auch nur 1.5m von der Grenze Abstand halten muss (anstatt 4m wären es dann nur noch total 3m Abstand) und dies nur,

wenn die Garage auf diese Seite gebaut werden wird. Was gemäss "Besonnung", Lage, etc. mehr als "natürlich" wäre...

Für uns spielt dies überhaupt keine Rolle, da die Garage auf dieser Seite ist und wir uns nicht "stundenweise" auf dieser "Seite" des Hauses aufhalten.

In diesem Falle, wäre "kaum" von einer Entwertung zu sprechen, aber dies ist natürlich Ansichtssache und wir sprechen hier ja nicht von 500 oder weniger m2 sondern von fast doppelt so viel..

Wir sehen weiter.... Grenzgänger

 

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