Grenzabstand unterschreiten

Findling

Mitglied
30. Nov. 2009
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Hallo,

wir haben die Baubewilligung. Mit dem Bau wurde noch nicht angefangen. Jetzt möchten wir zur Strasse hin den Grenzabstand unterscheiten. Kann mir jeman einen Tipp geben wie ich vorgehen kann. Ist im Kanton Solothurn.

Danke im Voraus.

 
Guten Morgen

Ich kenne mich mit der Bauverordnung, des Kantons Solothurns nicht dierekt aus. Die Kantonale Bauverordnung kann beim Baudepartement abgeruffen werdebn, aber meines wiessens ist es, ausser es sei eine Privatstrasse, kaum möglich diesen Abstand zu unterschreiten. Bei Privatstrassen ist es möglich, wenn die Anstösser und/oder Beteiligten Unterschreiben. Da Du ja schon die Baubewilligung erteilt bekommen hasst, könnte es sein das eine Neuausschreibung fählig ist, den Du veränderst ja Masse (Grenzabstand). Und da geht das ganze Prozedere von Vorne los, inkl. Einsprachen. Und da Du ja gegen das geplante 6 Familienhaus Einsprache führen möchtest, so wird dieser Bauherr auch dann Einsprache gegen Deinen Bau führen.

 
Wir haben den Grenzabstand zur Gemeindestrasse auch unterschritten. Die Garage wurde etwas näher an die Strasse gebaut, als eigentlich in den Vorschriften.

Dazu hat unser GU ein Gesuch eingereicht, welches von der Gemeinde auch bewilligt worden ist.

Dies aber auch nur, weil die Umstände der Unterschreitung in keinster Weise irgendeine Beeinträchtigung beinhalten. Die Strasse ist eine schmale Strasse, die gleich unmittelbar nach der Garage in einer Sackgasse endet, also somit nur für die Bewohner der Häuser befahren wird.

Also du musst ein Gesuch einreichen mit einer guten Begründung.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ein Versuch mit Ausnahmebewilligung ist immer möglich, bei ensprechenden Gründen, die absolut Stichhaltig sein müssen, kann dies sicher auch gewährt werden, sofern andere natürlich nicht beeinträchtigt werden. Da gebe ich Automation recht. Eine Garage wird auch meist anderst gehand habt da es sich ja um einen Kleinbau handelt, meisstens jedenfalls.

Bei Kleinbauten sind die Bestimmungen eh anderst. Aber bei einem Ganzen Haus? Da spielen noch andere Faktoren mit. Wie schon erwähnt kommt es auch auf die Strasse an.

Das Problem bei Ausnahmen ist halt auch immer, für Ämter und Behörden, das dann jeder will, wenn sie erteilt wird.

 

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