Guten Morgen
Ich kenne mich mit der Bauverordnung, des Kantons Solothurns nicht dierekt aus. Die Kantonale Bauverordnung kann beim Baudepartement abgeruffen werdebn, aber meines wiessens ist es, ausser es sei eine Privatstrasse, kaum möglich diesen Abstand zu unterschreiten. Bei Privatstrassen ist es möglich, wenn die Anstösser und/oder Beteiligten Unterschreiben. Da Du ja schon die Baubewilligung erteilt bekommen hasst, könnte es sein das eine Neuausschreibung fählig ist, den Du veränderst ja Masse (Grenzabstand). Und da geht das ganze Prozedere von Vorne los, inkl. Einsprachen. Und da Du ja gegen das geplante 6 Familienhaus Einsprache führen möchtest, so wird dieser Bauherr auch dann Einsprache gegen Deinen Bau führen.