Hallo zusammen
Weiss jemand, wie die Grenzabstände von Wärmepumpen im Kanton Bern geregelt sind? Gelten diese als unbewohten An- und Nebenbauten??
Unser Nachbar hat im 2008 eine Wärmepumpe im Abstand von 0.5m zur Parzellengrenze aufgestellt. Die WP hat eine Höhe von ca. 1.50 m. Wir haben das Grundstück letztes Jahr gekauft und möchten nun dass er sich finanziell an einem Sichtschutz für die WP beteiligt.
Bin dankbar für alle Infos.
gruss dahls
Weiss jemand, wie die Grenzabstände von Wärmepumpen im Kanton Bern geregelt sind? Gelten diese als unbewohten An- und Nebenbauten??
Unser Nachbar hat im 2008 eine Wärmepumpe im Abstand von 0.5m zur Parzellengrenze aufgestellt. Die WP hat eine Höhe von ca. 1.50 m. Wir haben das Grundstück letztes Jahr gekauft und möchten nun dass er sich finanziell an einem Sichtschutz für die WP beteiligt.
Bin dankbar für alle Infos.
gruss dahls