Wir haben vor kurzem ein unuberbautes Grundstück erwerben können. Bei der Planung ist uns nun aufgefallen, das der lezten Herbst
erstellte Anbau des Nachbarn die Grenzabstände nicht gemäss Baugesetzt einhält.
Daraufhin haben wir auf der Gemeinde die Baupläne eingesehen und festgestellt das diese Pläne so eingegeben wurden. Der
frühere Besitzer unserer Parzelle ist nicht in der Gemeinde Wohnhaft und hat dies gar nicht mitbekommen das dort ein
Anbau erstellt wird. Die Gemeinde vermute ich mal hat diesen gesetzes widrigen Zustand einfach übersehen.
Wir haben nun mit dem nachbarn ein klärendes Gespräch gesucht und wollten ein gegenseitiges Näherbaurecht vereinbaren.
Der wollte aber nichts von einem gegenseitigen Näherbaurecht wissen und meinte nur:"Ja Pech gehabt, hättet halt
Einsprache machen müssen".
Ist es wirklich zu spät? Oder was können wir im Nachhinein unternehemen?
erstellte Anbau des Nachbarn die Grenzabstände nicht gemäss Baugesetzt einhält.
Daraufhin haben wir auf der Gemeinde die Baupläne eingesehen und festgestellt das diese Pläne so eingegeben wurden. Der
frühere Besitzer unserer Parzelle ist nicht in der Gemeinde Wohnhaft und hat dies gar nicht mitbekommen das dort ein
Anbau erstellt wird. Die Gemeinde vermute ich mal hat diesen gesetzes widrigen Zustand einfach übersehen.
Wir haben nun mit dem nachbarn ein klärendes Gespräch gesucht und wollten ein gegenseitiges Näherbaurecht vereinbaren.
Der wollte aber nichts von einem gegenseitigen Näherbaurecht wissen und meinte nur:"Ja Pech gehabt, hättet halt
Einsprache machen müssen".
Ist es wirklich zu spät? Oder was können wir im Nachhinein unternehemen?