naja, einfach so durfte die garage wohl kaum an die grenze gebaute werden. aber mit einem näherbaurecht ist das natürlich kein problem ;-)
@ hausfritz
der grenzabstand von 4m ist für den tagbau. sprich, alles was unter die erde kommt darf auch näher an die grenze ran. ich meine das ist national so geregelt. aber zur sicherheit, frag doch einfach bei der gemeinde nach (wobei die oft auch nicht viel ahnung vom bauen haben...)