Hallo zusammen
Folgende Sachlage:
Gegen ein Entgeld habe wir unser Haus auf Wunsch der Nachbarn (Mehrfamilienhaus mit Parteien) um einen Meter verschoben. Gleichzeitig bekamen wir das Grenzbaurecht für den Carport.
Einerseits wurde ein Dienstbarkeitsvertrag mit unseren Nachbarn unterzeichnet und einen schriftlichen Vertrag zwischen den Nachbarn und uns. Ebenson wurde ein Grundbucheintrag vorgenommen.
Nachdem die vom Carport am meist betroffene Partei bemerkt hat was sie sich mit diesem Grenzbaurecht "angetan" hat schalteten sie einen Anwalt ein (den sie jedoch auf die Baukomission aufhetzten)!!!!
Dieser beruft sich unter anderem auf die Artikel 22, 26 und 28 des Baugesetzes vom Kanton Solothurn. (Bsp: Grenzabstände nicht eingehalten, etc)
Frage:
Hat er mit dem Recht?
Können wir uns zu 100% auf den Grundbucheintrag und den Dienstbarkeitsvertrag berufen?
Danke für eure Antworten und Meinungen.
Folgende Sachlage:
Gegen ein Entgeld habe wir unser Haus auf Wunsch der Nachbarn (Mehrfamilienhaus mit Parteien) um einen Meter verschoben. Gleichzeitig bekamen wir das Grenzbaurecht für den Carport.
Einerseits wurde ein Dienstbarkeitsvertrag mit unseren Nachbarn unterzeichnet und einen schriftlichen Vertrag zwischen den Nachbarn und uns. Ebenson wurde ein Grundbucheintrag vorgenommen.
Nachdem die vom Carport am meist betroffene Partei bemerkt hat was sie sich mit diesem Grenzbaurecht "angetan" hat schalteten sie einen Anwalt ein (den sie jedoch auf die Baukomission aufhetzten)!!!!
Dieser beruft sich unter anderem auf die Artikel 22, 26 und 28 des Baugesetzes vom Kanton Solothurn. (Bsp: Grenzabstände nicht eingehalten, etc)
Frage:
Hat er mit dem Recht?
Können wir uns zu 100% auf den Grundbucheintrag und den Dienstbarkeitsvertrag berufen?
Danke für eure Antworten und Meinungen.