Guten Abend, wir haben eine Frage betreffend Fundamente für Mauern, die bis an die Grenze errichtet werden.
Im südlichen Teil unserer Bauparzelle besteht ein Grenzbaurecht. Dieses ermöglicht die Garagen oder Autounterstände zusammenzubauen. Unser zukünftiger Nachbar baute nun seine Betonmauer bis an unsere Grenze. Das Fundament der Mauer (unterirdisch) ragt nun ca. 25 cm auf unser Grundstück.
Für uns ist dies zum jetzigen Zeitpunkt kein Problem, aber wir fragen uns ob das überhaupt erlaubt ist. Hätten wir dazu nicht eine Einwilligung erteilen müssen, oder noch besser - mindestens gefragt werden müssen? Hat jemand entsprechende Erfahrungen?
Wie ist das übliche vorgehen in solchen Fällen? (Verträge/Entschädigungen/...)?
Wir danken im Voraus für alle Rückmeldungen.
Freundliche Grüsse
Im südlichen Teil unserer Bauparzelle besteht ein Grenzbaurecht. Dieses ermöglicht die Garagen oder Autounterstände zusammenzubauen. Unser zukünftiger Nachbar baute nun seine Betonmauer bis an unsere Grenze. Das Fundament der Mauer (unterirdisch) ragt nun ca. 25 cm auf unser Grundstück.
Für uns ist dies zum jetzigen Zeitpunkt kein Problem, aber wir fragen uns ob das überhaupt erlaubt ist. Hätten wir dazu nicht eine Einwilligung erteilen müssen, oder noch besser - mindestens gefragt werden müssen? Hat jemand entsprechende Erfahrungen?
Wie ist das übliche vorgehen in solchen Fällen? (Verträge/Entschädigungen/...)?
Wir danken im Voraus für alle Rückmeldungen.
Freundliche Grüsse