Grenzbaurecht und Fundament

Propix

Mitglied
16. Nov. 2009
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Guten Abend, wir haben eine Frage betreffend Fundamente für Mauern, die bis an die Grenze errichtet werden.

Im südlichen Teil unserer Bauparzelle besteht ein Grenzbaurecht. Dieses ermöglicht die Garagen oder Autounterstände zusammenzubauen. Unser zukünftiger Nachbar baute nun seine Betonmauer bis an unsere Grenze. Das Fundament der Mauer (unterirdisch) ragt nun ca. 25 cm auf unser Grundstück.

Für uns ist dies zum jetzigen Zeitpunkt kein Problem, aber wir fragen uns ob das überhaupt erlaubt ist. Hätten wir dazu nicht eine Einwilligung erteilen müssen, oder noch besser - mindestens gefragt werden müssen? Hat jemand entsprechende Erfahrungen?

Wie ist das übliche vorgehen in solchen Fällen? (Verträge/Entschädigungen/...)?

Wir danken im Voraus für alle Rückmeldungen.

Freundliche Grüsse

 
Der Nachbar hat KEIN Recht - auch nicht unterirdisch - auf deinem Grundstück zu bauen. Punkt. Ein Grenzbaurecht hat den Zweck - wie der Name sagt - an die Grenze zu bauen, so wie du es erwähnst. Das macht vor allem bei Carports und Gartenhäusern Sinn. Dennoch darf NIE - vor allem ohne Zustimmung - auf Nachbars Grundstück gebaut werden.

Er hätte also fragen und eure Zustimmung einholen müssen!

 
möglicher Weise hättet Ihr aber schon bei der Ausschreibung der Baubewilligung reagieren sollen, bestimmt habt Ihr als direkte Nachbarn einen schriftlichen Hinweis dazu bekommen

 

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