Guten Abend Forum,
Ich bin gerade am Verzweifeln und brauche dringend Rat oder besser gesagt Klarheit....
Zur Grundlage: Wir haben eine Parzelle und darauf das gegenseitige Grenzbaurecht mit unserem Nachbarn... auf 15m 1 geschossig. Soweit ist mir alles klar. Nun haben wir fröhlich das Haus der Träume zusammen mit unserem Architekten entworfen und letzte Woche das Baugesuch eingereicht. Unser Nachbar hat bereits seine Garage auf die Parzellengrenze gesetzt (berechtigt). Wir haben in den Plänen von unserem Recht abgesehen und haben nun einfach die Einfahrt (3.19m breit) an der Grenze entlang gezogen (soweit alles korrekt und machbar). Jetzt habe ich eben einen Anruf von der Gemeinde erhalten, dass das so nicht machbar sei mit dem Haus. Entweder wir nutzen das Grenzbaurecht, sprich wir verbinden die Garage des Nachbarn mit unserem Haus oder wir müssen den dann auftretenden gesetzlichen Grenzabstand von 6m !! einhalten..... Ist das so wirklich korrekt?? Ich bin leicht am verzweifeln, da wir keine Möglichkeit haben, unser Haus noch weitere 3 Meter zu verschieben. Würde dann bedeuten, dass wir alles schön über den Haufen werfen können und von Feld 1 beginnen müssten...
Könnt ihr mir hier Klarheit verschaffen, ob das so stimmt und falls ja, gibt es eine Möglichkeit einem Neuentwurf vorzubeugen?
Vielen Dank für eure Hilfe
Ich bin gerade am Verzweifeln und brauche dringend Rat oder besser gesagt Klarheit....
Zur Grundlage: Wir haben eine Parzelle und darauf das gegenseitige Grenzbaurecht mit unserem Nachbarn... auf 15m 1 geschossig. Soweit ist mir alles klar. Nun haben wir fröhlich das Haus der Träume zusammen mit unserem Architekten entworfen und letzte Woche das Baugesuch eingereicht. Unser Nachbar hat bereits seine Garage auf die Parzellengrenze gesetzt (berechtigt). Wir haben in den Plänen von unserem Recht abgesehen und haben nun einfach die Einfahrt (3.19m breit) an der Grenze entlang gezogen (soweit alles korrekt und machbar). Jetzt habe ich eben einen Anruf von der Gemeinde erhalten, dass das so nicht machbar sei mit dem Haus. Entweder wir nutzen das Grenzbaurecht, sprich wir verbinden die Garage des Nachbarn mit unserem Haus oder wir müssen den dann auftretenden gesetzlichen Grenzabstand von 6m !! einhalten..... Ist das so wirklich korrekt?? Ich bin leicht am verzweifeln, da wir keine Möglichkeit haben, unser Haus noch weitere 3 Meter zu verschieben. Würde dann bedeuten, dass wir alles schön über den Haufen werfen können und von Feld 1 beginnen müssten...
Könnt ihr mir hier Klarheit verschaffen, ob das so stimmt und falls ja, gibt es eine Möglichkeit einem Neuentwurf vorzubeugen?
Vielen Dank für eure Hilfe