Hallo Forenmitglieder
Ich habe eine Frage, die ich mir selber nicht beantworten kann.
Wenn wir unsere auf der Grundstücksgrenze erstellten "Trennwände" und Bepflanzung grundbuchamtlich eintragen wollen, was genau ergibt das für einen Eintrag und wie veranlasse ich diesen?
Die Gestaltung eben dieser Grundstücksgrenze erfolgte einvernehmlich zusammen mit den Nachbarn, nun geht es darum, diese Situation nachhaltig zu legitimieren und soweit zu festigen, als dass ein potentieller Käufer (falls dereinst verkauft werden würde) keine Änderung verlangen kann. Diese Gewissheit soll natürlich auf beide Seiten bestehen.
Ach ja, die Liegenschaft ist im Kanton ZH.
Danke für Euer Feedback.
Viele Grüsse
Yogi
Ich habe eine Frage, die ich mir selber nicht beantworten kann.
Wenn wir unsere auf der Grundstücksgrenze erstellten "Trennwände" und Bepflanzung grundbuchamtlich eintragen wollen, was genau ergibt das für einen Eintrag und wie veranlasse ich diesen?
Die Gestaltung eben dieser Grundstücksgrenze erfolgte einvernehmlich zusammen mit den Nachbarn, nun geht es darum, diese Situation nachhaltig zu legitimieren und soweit zu festigen, als dass ein potentieller Käufer (falls dereinst verkauft werden würde) keine Änderung verlangen kann. Diese Gewissheit soll natürlich auf beide Seiten bestehen.
Ach ja, die Liegenschaft ist im Kanton ZH.
Danke für Euer Feedback.
Viele Grüsse
Yogi