Grenze: schwieriger Nachbar

Christian

Mitglied
10. Aug. 2009
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Mein Grundstück grenzt an eine Landwirtschaftszone. Ich habe die Baubewilligung für ein EFH mit Einfriedung vorliegen. Es muss eine Mauer um das Grundstück gezogen werden da mein Land und das Nachbargrundstück auf einer anderer Höhe liegen. Teils höher, teils tiefer. Die Mauer wird gesetzeskonform 10cm weg von der Grenze entfernt verlaufen und wird etwa 12cm stark. Mein Nachbar, ein Grossbauer dem alles rundherum gehört, ist ein seeeeehr schwieriger und mürrischer Zeitgenosse. Anderen Bauern vergönnt er alles; und alle Nicht-Handwerker haben sowieso keine Existenzberechtigung auf dieser Erde. Jedenfalls hat brüllend gedroht, dass die Baumaschinen kein cm in seinem Land graben dürfen. Um die Mauer zu erstellen muss der Baumeister aber etwa 1.5 m in sein Land rein. Danach wird wieder zugeschüttet und alles in Ordnung gebracht.

Frage: kann er den Bau der Mauer total blockieren? Das würde mein ganzes Projekt gefährden. Wer weiss wie das rechtlich aussieht?

Danke für eure Antworten/Meinungen!

 
gehe davon aus, dass in ungezwungerem rahmen (z.b. direkt auf dem feld) mit dem bauer gesprochen hast, und ihm auch "entschädigungszahlung" (benötigte m2) offeriert hast?

 
gehe davon aus, dass in ungezwungerem rahmen (z.b. direkt auf dem feld) mit dem bauer gesprochen hast, und ihm auch "entschädigungszahlung" (benötigte m2) offeriert hast?
Finde, dieses Statement passt nicht zum geschilderten Problem.... Er will ja sein Land nicht für immer belegen, sondern nur beim Bau der Mauer kurzfristig "brauchen".

 
Finde, dieses Statement passt nicht zum geschilderten Problem.... Er will ja sein Land nicht für immer belegen, sondern nur beim Bau der Mauer kurzfristig "brauchen".
ich denke eine Entschädigung ist kein schlechter weg, schliesslich kann der Bauer das Land ja in dieser Zeit nicht oder nur eingeschränkt nutzen, daher ist's sicher ein Versuch wert

Meinem Schwiegervater (Hobbylandwirt) wurde von der Baufirma, welche eine unterirdische Gaspipeline durch sein Land verlegt hatte, ebenfalls eine Entschädigungszahlung angeboten (und natürlich auch ausbezahlt): Scheint also üblich zu sein.

gruss SaSo

 
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schonmal gebaut, schonmal mit solchen menschen zu tun gehabt?

es gibt tatsächlich des öfteren menschen, die eine harte zähe schale haben.

und dann, wenn man sie dort abholt wo sie in ihrem element sind, und auch das verständnis für ihr anliegen (=keinen ernteausfall) zeigt, dass es dann plötzlich klappt.

z.b. "profile stellen erst ab xy erlaubt, ausser wenn ich geld dafür kriege".

seien wir ehrlich: rechtsweg, gesunder menschenverstand ist das eine.

aber vielleicht gehts einfacher mit einer flasche wein, und 300-600.- entschädigung für die temporäre nutzung. und persönliche garantie, dass keine sauerei hinterlassen wird...

auf die gesamtsumme von xxx'yyy.- düfte dieses pragmatische vorgehen wohl einen versuch wert sein.

mmmm: man muss menschen mögen...

:)

 
Würd ich auch empfehlen. Ihn darum bitten, Euch zu helfen (Balsam für die Seele) ein schwieriges Problem zu lösen. Und zwar in dem er Euch für die 2-3 Monate die paar Meter Land vermietet, mit dem Versprechen, anschliessend wieder sauber aufgeräumt zu hinterlassen

 
Um die Mauer zu erstellen muss der Baumeister aber etwa 1.5 m in sein Land rein. Danach wird wieder zugeschüttet und alles in Ordnung gebracht.
Was heisst, der Baumeister muss 1.5 Meter in das Land hinein? Muss er mit der Baumschine übers land fahren, oder muss irgendein Fundament 1.5 Meter in sein Land hinein. Ist zwar dann oberirdisch nicht sichtbar, trotzdem wurde dann auf seinem land etwas gebaut.

Falls "nur" der Baumeister auf dem Land rumkurven muss, geht nur der Weg über eine Einigung. Also lass den Bauern ausschimpfen, wiederspreche nicht, und zeige ihm das Verständniss für seinen Ernteausfall, etc. mit.

Falls er den Deal eingeht VORHER alles sauber fotografieren, dokumentieren und immer wieder zwischendurch.

Ansonsten hast du nachher "Krieg" was vorher gewesen war, und wer nun welche Beschädigungen verursacht hat.

 
Na ja. Ich habe einen Baumeister ausgewählt, der mit ihm gut zu Gange kommt. Er hat auch die Freiheit, ihm gegebenenfalls etwas Geld anzubieten. Er muss nicht in seinem Land rumkurven oder so. Nur über der Grenze ausheben um die Mauer erstellen zu können. Unter seinem Land wird gar nichts sein. Und von einem Ernteausfall kann keine Rede sein. Das ist eine Wiese und da waren gerade die Kühe drin und haben alles abgegrast. Das mit Wein und gut zureden ist ja alles gut und recht, aber wie steht es den rechtlich wenn er einfach nicht will?

 
Na, dann hast Du alles richtig gemacht: Ertragsausfall bezahlen (der Bauernverband gibt übrigens dafür Richtwerte bekannt) und den Bauunternehmer "seiner" Wahl nehmen. Denn alle Tiefbauer arbeiten nicht gleich sauber.

 
Bei uns baute der Tiefbauer eine Hochwasserschutz-Mauer angrenzend zum nachbarschaftlichen Grundstück. Auf der Seite des Nachbarn stand eine 1.80 hohe Buchenhecke. Diese und auch kein Zentimeter der Umgebung des Nachbarn wurden beim Bau der Mauer nicht berührt.

Gruss

 
.... Nur über der Grenze ausheben um die Mauer erstellen zu können. ....Und von einem Ernteausfall kann keine Rede sein. Das ist eine Wiese und da waren gerade die Kühe drin und haben alles abgegrast. ...
Hallo,

eine zerstörte Wiese ist durchaus ein Schaden und hat in der Folge auch einen Ertragsausfall.

Der Schaden muss nachher beseitigt werden durch Neueinsaat, und es entsteht ein ertragsausfall, indem diese Fläche für einige Zeit kein/weniger Futter produziert.

Ich würde davon abraten, einen Ertragsausfall in Abrede zu stellen, da stellt er sich schnell quer.

Bist du eigentlich sicher, dass es in Wahrheit um diesen Ertragsausfall geht?

Bisher konnte der Bauer schalten und walten wie er wollte, die Grenze war nicht genau festgelegt, beim Wenden und der Grenze entlangfahren konnte er das ohne besondere Vorsicht, d.h. schnell machen.

neu wird ihm eine Mauer an die Grenze gestellt, d.h. er muss nun vorsichtig sein (zeitverlust) und haftet, sollte er je etwas beschädigen.

Aus Landwirtssicht sind Mauern neben der bewirtschafteten Fläche alles andere als optimal. Dagegen kann er nun nicht viel machen, also probiert er es anders. Vielleicht findest du ja raus, was wirklich das Problem ist?

Gruss

 
schonmal gebaut, schonmal mit solchen menschen zu tun gehabt?
Ja, habe ich. Und ich kenne diese Sorte Menschen nicht nur aus Sicht Bauherr, sondern auch aus Sicht eines ehemaligen Gemeinderats....Ich bin immer für "reden" und "gemeinsam Lösung suchen", keine Frage! Ist allemal sinnvoller als irgend ein juristisches Hick-Hack. Dennoch bin ich der Meinung, dass man seine eigenen Interessen wahrnehmen muss und hinter einem solchen Gehabe meist nur Neid und Missgunst steckt.

Ein - sorry für den Ausdruck - "in den Arsch kriechen" kann ich nicht wirklich empfehlen, weil es dann längerfristig kontraproduktiv sein kann.

Redet mal - wenn er nicht klein bei gibt, sucht den Weg über einen Mauerbauer, der in der Lage ist, eine zu bauen, ohne das Nachbargrundstück zu tangieren.

 
aber wie steht es den rechtlich wenn er einfach nicht will?
das war ja wohl eine der Kernfragen. Wie es scheint, kann Dir hier darauf keiner.. oder keine.. eine verbindliche Aussage geben. Daher mein Rat, einfach um es "zu wissen", dies bei der Gemeinde zu erfragen. Es gibt sicher darüber eine Rechtssprechnung.

Bei uns ist dies ebenfalls vorhanden. Wenn baurechtlich eine Grenzbebauung erlaubt ist, dann muss der Nachbar auch die erforderlichen Arbeiten dazu dulden.. ob es ihm nun gefällt oder nicht... ist so. Natürlich haftet der neue Bauherr für alle Schäden welche hierdurch entstehen würden (egal was das nun wäre...). Gleichfalls muss der Nachbar dulden, dass Du die Aussenseite des Bauwerkes später warten oder renovieren würdest...also er muss Dich auf das Grundstück lassen... so ist es hier, wobei dies natürlich auch nicht immer einfach ist...mit bestimmten Nachbarn.

Wie winner60 schon geschrieben hat.. ..versuchen das im guten Gespräch zu erklären..ggf. durch eine ihm zugängliche Dritte Person... aber trotzdem, schon dem Grundsatz wegen, nachfragen wie es rechtlich ausschaut.

Andererseits stellt sich die Frage, warum muss man dort ca. 1.50 abbaggern.. bekommst Du so eine tiefe Baugrube....Fundamentsohle für die Mauer?

 
ja Pfälzer, das hast du richtig erkannt. Es geht mir wirklich darum zu erfahren, was ist wenn. Natürlich versuche ich die Angelegenheit in erster Linie gütlich, mit reden und ggf. Entschädigung zu regeln. Aber ich weiss, dass ich mit einer totalen Blockade seinerseits rechnen muss. Und darauf möchte ich mich etwas vorbereiten. Alles andere wäre fahrlässig.

Warum 1.50m abgebaggert werden müssen, habe ich ehrlich gesagt nicht hinterfragt. Eine gute Frage die ich dem Baumeister noch stellen werde. Eventuell reicht ja auch ein halber Meter... dann sieht das vielleicht auch wieder anders aus. Ich werde mich beim Bauamt erkundigen. Die haben mit ihm auch die ganze Zeit zu kämpfen wegen Durchleitungsrechten und aktuell gerade mit einem Trottoir oder Fussweg....

 
ja dann bist Du ja auf dem richtigen Weg.

Und kläre wirklich ab, warum dieses volumige abbaggern ERFORDERLICH wäre.. je nach effektiv benötigter Höhe (Geländedifferenz) gäbe es ja auch Möglichkeiten ganz darauf zu verzichten oder dies im Rahmen von nur wenigen Zentimeter zu halten. Wie immer im Leben, gibt es auch auf dem Bau viele Möglichkeiten... man muss sich ggf. nur Gedanken darüber machen (können und wollen... oder wie auch immer).

 
Ich muss niemanden auf meinem Land graben oder andere Dinge tun lassen, wenn ich nicht will. Deshalb bin ich noch nicht schwierig. Ausgenommen sind der freie Zugang zu Wald und Flur (zu Fuss, und bitte nicht in die Kulturen) sowie Zugang zur landwirtschaftlichen Nutzung von nicht anders zugänglichem Land.

Ebenfalls eine Ausnahme ist, wenn man nur so einen drohenden erheblichen Schaden abwenden kann. Man darf auch entwichene Tiere zurückholen.

Ich kann das Ganze nachvollziehen. Die Bauern werden zwar durch den Verkauf von eingezontem Land reich, aber de facto auch enteignet. Wenn ein Landwirt einfach sein Land behalten und weiter bewirtschaften will, muss er sehr viel Geld haben und den Bau von Strassen nicht nur dulden, sondern auch noch mitfinanzieren, wenn er das "Pech" hat, dass sein Land eingezont wurde. Und dann kommt der eine wegen Zwischenlagerung von Baumaterial, der andere wegen einer Leitung, bei jedem Baustellenrapport oder Familienfest parkiert jeder irgendwo, man darf den Kühen keine Glocken mehr umhängen, die Planer haben den Fussweg "vergessen", der Hund macht auch bequemer ausserhalb vom eigenen Garten, und so weiter. Für Bauern ist Grünland die Lebensgrundlage, und zwar nicht durch Verkauf, sondern durch Bewirtschaftung.

Im ZGB und OR ist präzise angegeben, dass niemand so bauen darf, dass das angrenzende Land gefährdet, will heissen aufgeschüttet oder untergraben, wird.

Versuche, Dich mit ihm zu einigen, oder baue so, dass sein Land nicht tangiert wird. Wie, ist Dein Problem, nicht seins! Und verlange von den Baufirmen (das schreibt man in den Werkvertrag, ebenso wie Konventionalstrafen bei Nicht-Aufräumen der Baustelle), dass sie nirgendwo ausserhalb des Grundstückes unerlaubt Material abstellen oder zwischenlagern.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Ich habe mich erkundigt. Bei uns ist gemäss Bausekretariat die Rechtsprechung anders als in Deutschland. Wenn der Eigentümer nicht will, darf auf seinem Land nichts angerührt werden. Auch wenn die Baubewilligung für grenznahe Bebauung vorhanden ist, wie das bei mir für die Mauer der Fall ist. Nur der Staat könnte per Enteignung oder Verfügung beispielsweise eine Strasse oder eine Durchleitung durchsetzen. Aber Bürger haben keine Chance.

 
Ja nun weisst Du es ja zumindest GENAU. Ist ja auch was wert.

Da ist es halt bei uns etwas einfacher.

Daher gewinnt die Frage nach der Notwendigkeit.... hier im Bezug auf die Materialauswahl... wieder extrem Bedeutung!

Also abklären und ggf. umentscheiden....?

 

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