Hallo Zusammen
Ich habe Frage zu einem Bauprojekt. Das Objekt liegt im Kanton ZH und gemäss Bau- und Zonenordnung der Gemeinde sind folgende Grenzabstände angegeben.
kleiner Grenzabstand: 4.50m
grosser Grenzabstand: 10.00m
Laut Bau- und Zonenordnung sind diese Grenzabstände wie folgt definiert:
"Der grosse Grenzabstand gilt vor der am meisten besonnten, längeren Hauptwohnseite, der kleine Grenzabstand vor den übrigen Gebäudeseiten."
Nun möchte der Nachbar sein Haus durch einen Anbau vergrössern. Die Ausnutzung wird nicht überschritten. Nun hat die Baukommission in Ihrer Sitzung festlestellt, dass alle Grenz- und Gebäudeabstände eingehalten werden obwohl es jetzt nur noch 4 kleine Grenzabstände gibt.
Um die Situation ein wenig zu verdeutlichen, habe ich mal eine Skizze angehängt.
Ist es rechtens, dass gegenüber der Strasse nicht der grosse Grenzabstand eingehalten werden muss sondern nur der Strassenabstand von 6m gem. PBG §265? Fälschlicherweise habe ich 5m in die Skizze eingezeichnet.
Würde mich sehr über Antworten freuen.
Ich habe Frage zu einem Bauprojekt. Das Objekt liegt im Kanton ZH und gemäss Bau- und Zonenordnung der Gemeinde sind folgende Grenzabstände angegeben.
kleiner Grenzabstand: 4.50m
grosser Grenzabstand: 10.00m
Laut Bau- und Zonenordnung sind diese Grenzabstände wie folgt definiert:
"Der grosse Grenzabstand gilt vor der am meisten besonnten, längeren Hauptwohnseite, der kleine Grenzabstand vor den übrigen Gebäudeseiten."
Nun möchte der Nachbar sein Haus durch einen Anbau vergrössern. Die Ausnutzung wird nicht überschritten. Nun hat die Baukommission in Ihrer Sitzung festlestellt, dass alle Grenz- und Gebäudeabstände eingehalten werden obwohl es jetzt nur noch 4 kleine Grenzabstände gibt.
Um die Situation ein wenig zu verdeutlichen, habe ich mal eine Skizze angehängt.
Ist es rechtens, dass gegenüber der Strasse nicht der grosse Grenzabstand eingehalten werden muss sondern nur der Strassenabstand von 6m gem. PBG §265? Fälschlicherweise habe ich 5m in die Skizze eingezeichnet.
Würde mich sehr über Antworten freuen.