Grosser Lichtspalt zw. Store und Fenstersims!

Rena

Mitglied
10. Apr. 2008
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Hallo zusammen

Wir haben die Lamellenstoren der Firma Hella bei unserem Haus montiert bekommen.

Bei den beiden Kinderzimmern sind die Storen aber zu kurz. D.h. es hat einen Lichtspalt von fast 3 cm zwischen dem Storenende und dem Fenstersims. Durch diesen dingt viel Licht/Sonnenschein ins Zimmer ein.

Die Firma Hella stellt sich auf den Standpunkt, dass gemäss SIA Norm ein Lichtspalt bis 3 cm als Toleranz gilt.

Im Internet konnte ich zu diesem Thema leider keine Antwort finden.

Stimmen diese Werte tatsächlich?

Besten Dank und Gruss

Rena

 
Hallo Rena

Bei uns betrug der Abstand am Anfang auch 2 - 2.5cm. Nach Reklamation beim Hersteller wurden die Storen abgesenkt auf ca. 0.3 cm. War eine Sache von wenigen Minuten. Der genaue Toleranzbereich weiss ich nicht mehr, aber ich hätte auch auf 2 - 3 cm getippt. Unser Hersteller war jedoch so kulant und korrigierte alle Storen für pauschal 50.--.

Das Ergebnis war überwältigend, unsere Fensterbänke sind aus ALU und reflektieren die Sonne perfekt. Daher war es dringend notwendig, diese Korrektur vorzunehmen. Ganz runter wird nicht empfohlen, da die Storen im Winter anfrieren könnten auf dem Fensterbank.

Gruss Vreni79

 
Maximal 2 cm Spaltabstände sind nach SIA-Norm in Ordnung, deine Abstände sind darum per Mängelrüge zu reklamieren.

In unserem Fall betragen die Abstände im Wohnzimmer 6 cm, unsere GU lässt das jedoch kalt... ist jedoch ein anderes Thema.

Gruss, mpaxx

 
Hallo Hier die Norm

SIA 342 Sonnen- und Wetterschutzanlagen

2.4 Massabweichungen

2.4.1 Die maximal zulässige Massabweichung zwischen Aussenkante Führungsschiene und Leibung beträgt 5 mm

pro Seite, gemessen an der engsten Stelle.

2.4.2 Die maximal zulässige Massabweichung zwischen Unterkante Endschiene und Oberkante Fensterbank beträgt 10 mm, gemessen an der engsten Stelle.

2.4.3 Der Abstand von bauseits gebohrten Löchern für die Befestigung an Fassaden aus Metall darf höchstens ±0,5

mm vom vereinbarten Mass abweichen

Ergo die Montagefirma muss dies korrigieren

Mit Einschreiben und Vermerk auf die SIA Norm 342 reklamieren

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Hallo Best4mi

Gibt es für die Lücke/den Spalt zwischen Lamelle und Führungsschiene auch eine max. zulässige Massabweichung oder eine Toleranz? Wenn ja, wie lautet hier die SIA Norm. Wäre Dir sehr dankbar um Deine Rückmeldung.

Gruss anam

 
Hallo anam

Nein die ist Produzenten abhängig und sollte bei der Auswahl der Lamellenstoren berücksichtigt werden.

Empfehlung der Hersteller ist 3-5mm pro Seite viel grösser kann der Abstand nicht werden da dieser Abstand durch die Lamellenführungen

begrenzt werden.

Die Produzenten brauchen eine Toleranz zwischen Lamelle und Führungsschiene für die Wärmeausdehnung der Lamelle.

Dies ist auch der Grund warum Lamellenstoren nie eine komplette "Verdunkelung" erreichen können.

Wenn Distanzhalter zwischen Führungsschiene und Mauerwerk eingesetzt werden und der Lichtspalt, gemessen an der engsten Stelle,

grösser 5 mm ist, liegt ein eigentlicher Massfehler der Montagefirma vor.

Die Maussaufnahme von Sonnen- und Wetterschutzprodukten sollte idealerweise nach Fertigstellung vom Verputz gemacht werden.

Das Problem sind hier die Bautoleranzen.

Im Prinzip ist ein Lamellenstoren eine Maschine und wird mit einem sehr engen Toleranzbereich gefertigt. Aus diesem Grund können solche Produkte

Bautoleranzen nur bedingt auffangen. Schräge Mauerwerke unebene Verputze sind meistens der Grund für den unerwünschten Lichteinfall.

Gruss Best4mi

 
Hallo best4mi

Vielen Dank für Deine prompte Antwort. Wir werden dies wohl mit unserem Bauleiter anschauen, ausmessen und dann entscheiden und gegebenenfalls gegenüber der betr. Firma reagieren.

Gruss anam

 

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