Grünhecke auf Grundstückgrenze

barney

Mitglied
24. Nov. 2008
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Wir haben vor ca. einem Jahr ein Grundstück gekauft und nun haben wir mit dem Bau begonnen. Auf der Grenze zum unteren Nachbarn steht eine ca. 10 m lange, z.T. bis 2 m hohe Hecke (Kirschlorbeer).

Laut Merkblatt der Gemeinde müssen Grünhecken 60 cm Abstand von der Grundstückgrenze haben (ausser man vereinbart etwas anderes, was aber im Grundbuch vermerkt sein muss). Die Nachbarn sind selbst erst vor einem Jahr in das seit 30 Jahren bestehende Haus eingezogen.

Wir haben die Nachbarn auf das Problem aufmerksam gemacht und sie behaupten, die Hecke bestehe schon seit über 10 Jahren, damit sei keine Forderung auf Versetzung der mehr möglich (Verjährungsfrist 5 Jahre in Baselland).

Der HEV schreibt aber dazu:

"Hecken werden von der fünfjährigen Verjährungsfrist nicht erfasst. § 173 EGZGB steht nämlich im Unterabschnitt ?II. Pflanzen von Bäumen?, welcher sich lediglich auf die Abstandsvorschriften der in den § 169 bis 172 EGZGB behandelten Bäume und Sträucher bezieht. Demzufolge gilt der Anspruch auf Beseitigung einer Hecke als unverjährbar."

Was stimmt nun? Können wir die Versetzung der Hecke durchsetzen?

Es ist dazu zu sagen, dass die Hecke zur Hälfte in unser Grundstück wächst und wir nur einen schmalen Streifen zwischen Garage und Grundstückgrenze haben. Da wir dort auch durchgehen wollen und Kirschlorbeer zudem auch noch giftig ist (nicht so toll für unser kleines Kind), geht es nicht darum, die Nachbarn zu schickanieren, sondern darum, dass wir unser Grundstück nach den gesetzlichen Grundlagen voll ausnützen können.

Danke im Voraus für Eure Meinungen

Barney

 
Hallo Barney

Ich kann dir zum Gesetzlichen keine Auskunft geben, aber wäre ein grosszügiges Zurückschneiden nicht auch eine Variante?

Gruss sisi

 
Darauf haben wir sie natürlich auch angesprochen. Sie haben dann gesagt, die Höhe sei doch gut (2 m)! Nach unserer Meinung müssten sie sie auf 1.20 m schneiden. (Maximale Höhe einer Einfriedung).

Gruss, Barney

 
Die genauen Vorschriften hierzu stehen im Zonenreglement der Gemeinde. Diese sollten vor einer Diskussion mit dem Nachbarn bekannt sein, damit man Wünsche und durchsetzbare Ansprüche trennen kann. Das erleichtert die Verhandlungen sehr.

An sich ist eine Hecke auf der Grenze eine vernünftige Sache, weil man am wenigsten Flächenverlust hat und die Pflege (schneiden) möglich ist, ohne dass man dem Nachbarn aufs Land muss.

Je nach Nachbar kann es durchaus von Vorteil sein, wenn die Hecke sehr hoch und sehr dicht ist. Überlegt euch das ...

Kompromissvorschlag: Hecke stehen lassen und dort, wo sie zu breit ist, einen Sichtschutzzaun z.B. aus Flechtholz stellen.

Kirschlorbeer sehe ich im Zusammenhang mit kleinen Kindern nicht als besonders problematisch an - die müssen sowieso lernen, dass man nur Beeren essen darf, die man kennt. Es gibt allerdings schönere Heckenflanzen.

 
...Können wir die Versetzung der Hecke durchsetzen?...
Hallo Barney,
die rechtlichen Grundlagen würde ich - wie schon erwähnt wurde - bei der Gemeinde erfragen...

2 m hoch und auf der Grenze... hmm, ist sicherlich nicht ganz korrekt - man muss aber auch sehen, was es für Alternativen gibt.

Angenommen Ihr seid im Recht und Euer Nachbar müsste die Hecke versetzen... ich meine das trägt dem guten nachbarschaftlichen Verhältnis nicht gerade bei.../emoticons/default_wink.png

So wie Du schreibst, hat aber der Nachbar "prompt geantwortet" bezüglich Verjährung und glaubt felsenfest, dass er im Recht ist. Vermutlich wurde ihm bei seinem Kauf dies vom Vorbesitzer schon so eingetrichtert... egal - ich würde auf jeden Fall freundlich bleiben und das Gespräch (nach vorangegangener Abklärung) suchen.

Wie schon geschrieben wurde ist es u.U. besser 2m Hecke zu einem solchen Nachbarn zu haben als nur noch 1.20 m... Die zwei Meter der Umfriedung sind wohl mit ziemlicher Sicherheit zu hoch - aber das müsst Ihr selbst wissen was Ihr damit gewinnt oder verliert.

Irgend eine Abschrankung wollt Ihr ja zum Nachbarn hin. Wenn er die Hecke versetzen muss, dann könnt Ihr auch nicht direkt auf die Grenze einen Zaun bauen - ohne sein Einverständnis. Also müsstet Ihr auch retour auf Euer Grundstück und keinem ist geholfen - beide verlieren.../emoticons/default_wink.png

Stell Doch ein Foto ein, damit man sich ein Bild machen kann!

Grüssle

Arcuos

 
Vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

Ich würde dem Bauinspektorat anrufen. Die kümmern sich dann schon darum...
Das klappt wohl nicht, denn im Merkblatt der Gemeinde steht:
"Da es sich bei Grenzabständen für Grünhecken nicht um öffentlich-rechtliche, sondern um zivilrechtliche Vorschriften handelt, ist weder die Bauabteilung der Gemeinde noch die Baudirektion des Kantons zuständig."

Es wird auf die unentgeltliche Rechtsauskunft des zuständigen Bezirksgerichts verwiesen.

Stell Doch ein Foto ein, damit man sich ein Bild machen kann!
IMG_3020.JPG
Der Grenzstein ist mit roter Farbe gekennzeichnet. Unser Grundstück ist links.

IMG_3021.JPG


Gegen hinten steigt die Hecke auf über 2 m an. Ist sehr breit und wurde bis jetzt noch nicht geschnitten. Ist etwas schwierig ersichtlich auf dem Bild.

 
So wie die Hecke momentan ist, stört sie uns auch nicht besonders, wenn sie geschnitten und gepflegt wird. Aber Kirschlorbeer kann eben doch sehr hoch werden, wenn er nicht gestutzt wird, und wir wollten die Nachbarn lieber jetzt schon darauf ansprechen, bevor die Hecke 4 m hoch ist und uns Platz und Sonne wegnimmt und wir statt einer Aussicht nur eine grüne Wand haben. Dann heisst es evtl. wir hätten es die ganze Zeit stillschweigend geduldet und nun kann man nichts mehr machen... Bei den 2 hinteren Pflanzen kann man wahrscheinlich sowieso nichts mehr schneiden. Zudem finden wir Kirschlorbeer wirklich nicht schön.

Liebe Grüsse, Barney

 
Hallo barney

Habt ihr mit den Nachbarn schon das Gespräch gesucht und eventuelle Massnahmen besprochen? Ich meine nicht nur einfach über den Zaun! Sondern ganz konkret schriftlich festgehalten.

Gruss sisi

 
Hallo Sisi,

schriftlich noch nicht, das wäre der nächste Schritt. Wir wollten erst mal mit ihnen reden, bevor wir ihnen schriftlich was mitteilen, weil wir das persönlicher und netter fanden. Allerdings kann man mit denen anscheinend nicht normal reden, denn sie fühlen sich schon angegriffen, wenn man nur guten Tag sagt. Wir sind eben die Bösen, die einfach vor ihre Nase ein Haus setzen. Wir hatten ihnen auch angeboten, die Grenzbepflanzung in Absprache mit ihnen zu machen, aber es wird erwartet, dass nur wir Abstriche machen und alles andere so hinnehmen sollen, wie es ist. Also werden wir uns nicht mehr nach ihnen richten, sondern unseren Garten im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten so gestalten, wie wir ihn haben möchten, ohne die Nachbarn zu "fragen". Uns ist auch klar, dass wir wahrscheinlich mit dem Kirschlorbeer vor unserer Nase werden leben müssen, aber wir hätten eben gerne, dass der dann regelmässig gestutzt und gepflegt wird und nicht allzu hoch werden darf.

Liebe Grüsse, Barney

 
Allerdings kann man mit denen anscheinend nicht normal reden, denn sie fühlen sich schon angegriffen, wenn man nur guten Tag sagt.
kommt mir irgendwie bekannt vor...

In der Theorie sollte es möglich sein und es wäre auch für beide Parteien am besten, wenn man gemeinsam eine Lösung sucht.

So wie ich das sehe, könnte man vereinbaren, dass er die Hecke vernünftig zurückstutzt (auf der Höhe auf max. 160 cm und ebenfalls in der Breite, vielleicht 60 cm oder so). Eventuell wäre es gut, wenn Du auf Deiner Seite die Breite schneidest (dann muss der Nachbar nicht auf Dein Grundstück).

Das wäre vor allem eine gute Lösung für Deinen Nachbarn - denn rechtlich gesehen kannst Du verlangen, dass die Hecke entfernt bzw. versetzt wird, damit der Abstand wieder hergestellt ist.

Viel Glück!

 
Bei den 2 hinteren Pflanzen kann man wahrscheinlich sowieso nichts mehr schneiden.
Hallo, Kirschlorbeer kann man immer schneiden, auch radikal ins alte Holz. Der treibt wieder aus und nach einiger zeit sieht man das nicht mehr.

ich persönlich würde versuchen mit dem Nachbarn eine Höhe auszumachen, mit der ihr beide leben könnt und für deren Einhaltung er zuständig ist.

Den schnitt auf meiner Seite würde ich selber übernehmen, sonst kannst Du erst ewig warten, bis bei der geschnitten wird und am Schluss wirds lustlos gemacht und dabei deine Bepflanzungen zerstört.

Gruss

 
Hallo Zusammen

Wir stehen ja vor dem gleichen ``Knackpunkt``.

Bestehendes Haus, 25jährig...Holzsichtwand 1.80m und Hecke (Efeu) teils bis 2m hoch.

Nur....das gehört zu unserem Grundstück. Uns stört es nicht aber den Nachbarn.

Der wollte eigentlich auch , dass ALLES wegkommt und ein neuer Zaun gemacht wird. Und zwar am liebsten auch noch gleich zu uns zurückversetzt wegen dem Abstand.

Wie ist denn das, wenn man `nen neuen Zaun macht ?? Darf der dann neu nur noch so ca. 1.20m hoch sein ( über dieser Höhe müsste man ja zurückversetzten ) oder darf er wieder gleich hoch sein wie jetzt ?? Damals (vor 20Jahren ) galten andere Bauvorschriften.

Weil zurückversetzen können wir nicht (Pool ) und 1,20m wäre viiiiiiiell zu tief

da wir ja eben den Pool dort haben und die Nachbarn STÄNDIG dort durchlaufen und hin und her spazieren.

Tja...so schnell kann es Krieg am Zaun (Maschendrahtzaun -ironischgriiins ) geben .

Grüsschen Daneee

 
Hallo Danee

In unserer Gemeinde ist es so, dass Zäune (=Einfriedung) direkt an die Grenze gestellt werden dürfen, aber Büsche und Bäume nicht. Ein Zaun mit 60 cm Abstand würde ja auch nicht unbedingt Sinn machen. Büsche/Bäume wachsen jedoch in die Breite und wenn die auf der Grenze stehen, wachsen die zwangsläufig zum Nachbarn rüber.

Also, ich würde mich nochmals genau über die Vorschriften bei Euch schlau machen. Der Zaun darf wahrscheinlich an der Grenze stehen. Wie hoch er sein darf (1.20 / 1.80) kann man bei der Gemeinde erfahren.

Gruss, Barney

 
@Daneee: Ich würde einen Zaun auf Grenze machen - nach den örtlichen Vorschriften... Wegen des Nachbarn, welcher "dauern rüberguckt" würde ich im Sommer einen mobilen Paravan (also Sichtschutz) aufstellen - dagegen kann er nix machen, solange es keine fixe Installation ist.../emoticons/default_biggrin.png

Grüssle

Arcuos

 
@Daneee

In der BNO von Ueken steht nichts was eure bestehende Wand als unrechtens aussehen lässt, der Nachbar könnte mir kreuzweise den Bunkel runterrutschen.

Bei Herznach steht in der BNO -31.12.2007:

Einfriedungen gegenüber Gemeindestrassen und Privatstrassen dürfen nicht höher als 1.80 m sein.

Ab Januar 2008 steht gar nichts mehr drin, der Grund ist dass es in der Verordnung zum Baugesetz kantonal geregelt ist, d.h. in Ueken gilt die ebenso die kantonale Verordnung da nichts anderes definiert ist.

http://www.haus-forum.ch/umgebungsgestaltung/4749-grenzabstand-einfriedung.html

§ 19

1 Soweit die Gemeinden nichts anderes festlegen, dürfen Einfriedigungen und Stützmauern

a) nicht höher sein als 1,80 m ab niedriger gelegenem Terrain, und

/emoticons/default_cool.png an die Parzellengrenze, im gegenseitigen Einverständnis auf die Parzellengrenze, gesetzt werden.

2 Wo es die Geländeverhältnisse erfordern, sind höhere Stützmauern zulässig. Sie müssen um das Mehrmass ihrer Höhe von der Grenze

zurückversetzt werden.

3 Böschungen sind standfest zu errichten. Bei Neigungsverhältnissen von mehr als 2:3 (Höhe:Breite) müssen der Böschungsfuss beziehungsweise

die Böschungsoberkante einen Grenzabstand von 60 cm aufweisen.
D.h. wenn eure Holzwand nur 1,8m hoch ist, könnt ihr dem nervenden Nachbarn den gestreckten Neben-dem-Ringfinger zeigen... /emoticons/default_additional/118.gif

 
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n`Abend Zämä !!

@raycecile

..aha, dämfall wüssed mer ez was mer sölled mache hi hi hi:158:/emoticons/default_additional/158.gif/emoticons/default_additional/118.gif:118:

Jetzt muss ich aber doch nochmal fragen...

Angenommen wir wollen das gesamte Grundstück einzäunen (1.80m hoch)

dann ist das auf Grenze möglich, oder ??

Baugesuch müsste man dafür aber trotzdem eingeben, oder genügt Absprache mit Nachbarn ??

Grüessli & good Night Daneee

 
Angenommen wir wollen das gesamte Grundstück einzäunen (1.80m hoch)

dann ist das auf Grenze möglich, oder ??
Wie in der Verordnung geschrieben ist ohne Einwilligung des Nachbarns AN die Grenze möglich, AUF die Grenze braucht das Einverständnis des Nachbarn.
Ob ihr ein Baugesuch benötigt müsst ihr bei der Gemeinde abklären, evtl nur ein kleines.

Kann es sein dass ich heute um 13h30 mit dem Mountainbike an dir vorbeigedüst bin?

Hatte ein Pink-Bordeaux-Tshirt mit gelben Kreis an.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
@raycecile

...hallo, hab erst jetzt deine Frage gesehen.

Glaube nicht, dass ich es war.

Obwohl ich oft Richtung Herznach spazottle.

Hab dann jeweils immer meine 2 Knautschnasen dabei..

Grüsschen Daneee

 

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