Gruess usem schöne Berner Oberland

tinl

New member
12. Feb. 2015
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Hallo alle zusammen.

Ich habe schnell eine Frage. 

Kann der Vermieter nach mehr als einem Monat noch Ansprüche erheben? 

In meinem Fall sagt er es sei nicht sauber geputzt (habe er erst jetzt gesehen) die Fensterrahmen seine gelb,  Kalk flecken bei der Küche und die Matratzen seien nicht sauber. Jedoch habe ich mit seiner Angestellten die Wohnung angeschaut und das Übergabeprotokoll haben beide unterschrieben. 

Kann er das?

Liebe Grüsse tinl

 
[SIZE=10pt]Liebe/r tinl[/SIZE]

[SIZE=10pt]Ich bin kein Rechtsanwalt, aber wir sind noch nicht vor langem aus unserer Mietwohnung ausgezogen und haben da auch unsere Erfahrungen mit dem Vermieter bzw. dann mit unserer Rechtsschutzversicherung machen müssen.[/SIZE]

[SIZE=10pt]Uns wurde geraten, bei Unstimmigkeiten das Abnahmeprotokoll NICHT zu unterschreiben. Ist hier aber nicht mehr relevant. Das Abnahmeprotokoll wird in deinem Fall also vermutlich die rechtliche Grundlage bilden für spätere Ansprüche etc.[/SIZE]

[SIZE=10pt]Wenn das Protokoll nicht unterschrieben ist, muss der Mangel vom Vermieter innert kurzer Zeit (gem. Beratung Rechtsschutz max. 5-7 Arbeitstage) gerügt werden. Tut er dies nicht innert dieser Frist, verwirkt er seine Ansprüche.[/SIZE]

[SIZE=10pt]Analog dazu würde ich annehmen, dass bei einem unterschriebenen Abnahmeprotokoll dieses die Basis für die Ansprüche bildet bzw. wenn weitere Mängel nicht innert Frist gerügt werden, keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden (sofern nach Unterschrift des Abnahmeprotokolls überhaupt noch weitere Ansprüche geltend gemacht werden dürfen).[/SIZE]

[SIZE=10pt]Ich denke, dass man bei der Abnahme davon ausgehen darf, dass die Angestellte des Vermieters ihn in dieser Angelegenheit rechtens vertreten darf, als mit dessen Vertretung beauftragt wurde.[/SIZE]

[SIZE=10pt]Unser Vermieter hat auch versucht gehabt, uns noch etliche Kosten aufzubrummen, welche aber in der Mängelrüge nicht erwähnt waren (Reinigung Wohnung, Glaskeramik, div. kleine Reparaturen etc.). Wir haben alle diese Kosten mit der Begründung, dass die Mängel nicht innert Frist gerügt wurden, schriftlich zurückgewiesen. Unser Vermieter, eine professionelle Immobilienverwaltung, hat nach dem Schreiben sämtliche unbegründeten Kosten dann auch übernommen. Die Professionellen wissen aber auch, was im Rahmen des Gesetzes möglich ist, wo es gedehnt werden kann und man‘s einfach mal versucht, und an welche Regeln sie sich schliesslich auch halten müssen.[/SIZE]

[SIZE=10pt]Schwieriger wird’s wohl bei einem privaten Vermieter, welcher eben diese Kenntnisse, wie’s läuft, nicht hat, und darum davon ausgeht, dass er im Recht ist. Recht haben und im Recht sein sind zwei verschiedene Dinge. Du siehst, je nach Kenntnissen des Vermieters hast du bessere oder schlechtere Karten, hier mit nur einem Brief oder so rauszukommen.[/SIZE]

[SIZE=10pt]Ich würd auf jeden Fall, wenn vorhanden, mal die Rechtsschutzversicherung ins Boot holen. Ansonsten sich bezüglich des weiteren Verlaufs bsp. beim Mieterschutz beraten lassen.[/SIZE]

[SIZE=10pt]Hoffe, das bringt dich weiter.[/SIZE]

[SIZE=10pt]Liebe Grüsse[/SIZE]

[SIZE=10pt]scoutair[/SIZE]

 

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