Grundbuchamt

mouseguy

Mitglied
04. Nov. 2009
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Hallo Zusammen

Wir haben den Kaufvertrag für Bauland unterschrieben. Dürfen wir nun sogleich den GU Vertrag unterschreiben oder müssen wir warten bis alles im Grundbuchamt eingetragen ist. Wenn ja wie lange dauert dies?

Wir wohnen im Kanton Bern.

Vielen Dank für eure Antworten

 
wie lange es im kanton bern dauert, kann ich dir leider nicht sagen. rein rechtlich gesehen, gehört das grundstück erst dir, wenn es im grundbuch als deins eingetragen ist.

wenn du also auf 1000 prozent sicher gehen willst, so solltest du mit der unterzeichnung des gu-vertrages warten, oder dort aber einen vorbehalt anbringen, dass der vertrag nur zu stande kommt, wenn das grundstück auch wirklich in dein eigentum übergegangen ist.

wenn dein verkäufer allerdings seriös ist und das grundstück nicht nächstens in eine konkursmasse fällt, so dürfte ja nichts mehr in die quere kommen.

also, herzlichen glückwunsch zum landerwerb /emoticons/default_smile.png

 
Hallo Adi 68

Danke für deine Antwort.

Betreffend GU machen wir uns keine Sorgen, wir fühlen uns in guten Händen.

Unsere Frage bezieht sich vorallem auf die Handänderungssteuer.

Wir möchten diese nur auf dem Land bezahlen und warteten deshalb mit der Unterschrift beim GU bis nach dem Landkauf. Nun da wir das Grunstück jetzt gekauft haben möchten wir wissen, ob wir gleich mit dem GU Vertrag weitermachen können oder muss man warten bis alles auf dem Grundbuchamt eingetragen ist, damit die Handänderungsstuer nicht auf der gesamten Bausumme ausgelöst wird?/emoticons/default_confused.png

Wer kann uns da Auskunft geben?

Merci für eure Antworten.

 
Hallo mouseguy

Meines Wissens wurde die Handänderungssteuer geschaffen, um die Grundstückspekulation einzudämmen. Wie der Name schon sagt, geht es um eine Steuer, welche fällig wird, wenn ein Grundstück die Hand ändert. Das Haus, welches darauf gebaut wird, ändert ja die Hand nicht (Es wird von allem Anfang an von Dir bezahlt...). Das Warten auf den Grundbucheintrag scheint mir nicht unbedingt nötig - ausser wenn Du wirklich 1000%ig sicher gehen willst, dass mit Deinem Eigentum nichts mehr schief geht. Denn, erst wenn der Eintrag gemacht ist, ist Dein Besitz amtlich bestätigt. Aber je nach Amt kann das dauern....

voumi

 
so einfach ist das mit der handänderungssteuer leider nicht.

also, wenn du das grundstück mit einer architekturverpflichtung oder gu-verpflichtung übernommen hast, dann sind die erstellungskosten für die berechnung der handänderugnssteuer hinzuzurechnen (mindestens den preis, den du für diese leistungen bezahlst). es spielt dann auch eine untergeordnete rolle, wann du den vertrag mit dem gu unterschrieben hast. beziehungsweise du bist in der beweislast, dass vorher keinerlei absprachen bezüglich bebauung mit dem gu bestanden. das ist dann nicht mehr sehr einfach.

wenn du allerdings das grundstück frei und ohne verpflichtung übernommen hast und dein gu mit dem grundstück vorher nichts zu tun hatte, dann ist die handänderungssteuer lediglich auf den grundstückpreis geschuldet.

 
Oft braucht es für Grundbucheinträge noch Unterschriften von wemweissich. Z.B. wenn Erbgemeinschaften involviert sind.

Das Grundbuchamt führt aber ein Tagesjournal, in dem Vorgänge festgehalten werden.

Ist wohl in jedem Kanton etwas anders.

Ich würde mal anfragen.

Gruss, Fred

 

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