Grundbucheintrag / Erbrecht

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Gitte

Guest
Hallo

Ich möchte einen erhebllichen BVG-Betrag für die Hypothek einsetzen. Dazu muss ich im Grundbuch eingetragen sein.

Mein Mann hatte das Haus bereits vor unserer Ehe. Wir haben keinen Ehevertrag.

Meine Frage: Welchen Einfluss hat mein Grundbucheintrag auf das Erbrecht? Gemeinsame Kinder haben wir nicht. Mein Mann hat aus erster Ehe 3 und ich 1 Kind.

Vielen Dank für eure Hilfe

Gitte

 
Da würde ich mich an den zuständigen Notar wenden, seine Auskunft ist gratis od. dann einen Anwalt (für Erbrecht) kontaktieren. 

Wenn es um solch sehr, sehr wichtige Dinge geht muss man jegliches Risiko ausschliessen können, man weiss Nie was die Zet bringt und einstige Erben, No coment.

FG Range

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Schliesse mich Range an. Da würde ich mir nicht die Finger verbrennen resp. bei einem allfälligen Ableben einen Familienstreit provozieren...

 
Liebe Gitte

Der Grundbucheintrag hat selbstverständlich eine Bedeutung. Er zeigt, wer sachenrechtlich Eigentümer der Liegenschaft ist. Das ist im Todesfall wesentlich, da vor der erbrechtlichen auch die güterrechtliche Auseinandersetzung stattfindet. Da er das Haus bereits vor der Eheschliessung besitzt hat, gilt es bei der erbrechtlichen Auseinandersetzung als Eigengut.

Deine Frage ist insgesamt zu komplex und vielschichtig. Sie kann aufgrund der vorliegenden Angaben nicht vollständig beantwortet werden. Wende Dich doch an einen auf diesen Gebieten tätigen Rechtsanwalt und achte darauf, dass er im besten Fall gleichzeitig Notar ist oder zumindest Notar in dessen Kanzlei arbeiten.

Viel Erfolg!

 
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Da würde ich mich an den zuständigen Notar wenden, seine Auskunft ist gratis
Bitte Name und Adresse, so einen such ich schon lange.

Ich kenn das eher so:

"Herr Notar, was kostet bei Ihnen eine Auskunft?"

"3 Fragen 500 Franken"

"Ist das nicht eher teuer?"

"Das ist üblich. Was bitte, ist die dritte Frage?"

 
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Hallo Emil

Ich zumindest hatte bei unserm mehrmals stets ein offenes Ohr für kurze Fragen ohne Rechnungsstellung.

Wenn es dann zu einer Tätigkeit kommt ist natürlich eine eine Bezahlung unumgänglich.

Für die Ausarbeitung eines recht umfangreiches Testamentes (Vorschlag) vielen dann die von Dir erw. ca. CHF.500 an, dieser ist jetzt in Pension.

Meine Bank hat aber das def. kostenlos erstellt und verwahrt dasselbe auch GRATIS.

FG Range  

 

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