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Jolenoli
Guest
Hallo Zusammen
Wir haben einen Kaufvertrag für eine Wohnung im Baurecht unterzeichnet. Der Einzugstermin ist am 1. Juli 2011. Wie das üblich ist, sind für den Baurechtszins 3 Jahresraten im ersten Rang als Grundpfandverschreibung eingetragen.
Nun will meine Bank die Liegenschaft nicht mehr zu 80% belehnen. Von dieser Maximalhypotheke seien noch die 3 Jahresraten des Baurechtszins (sprich die Grundpfandverschreibung im ersten Rang) in Abzug zu bringen. Ist dieses Vorgehen üblich? Kennt Ihr Euch da aus? Gibt es auch Banken, die trotz der Grundpfandverschreibung im ersten Rang noch bis 80% belehnen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruss
Jolenoli
Wir haben einen Kaufvertrag für eine Wohnung im Baurecht unterzeichnet. Der Einzugstermin ist am 1. Juli 2011. Wie das üblich ist, sind für den Baurechtszins 3 Jahresraten im ersten Rang als Grundpfandverschreibung eingetragen.
Nun will meine Bank die Liegenschaft nicht mehr zu 80% belehnen. Von dieser Maximalhypotheke seien noch die 3 Jahresraten des Baurechtszins (sprich die Grundpfandverschreibung im ersten Rang) in Abzug zu bringen. Ist dieses Vorgehen üblich? Kennt Ihr Euch da aus? Gibt es auch Banken, die trotz der Grundpfandverschreibung im ersten Rang noch bis 80% belehnen?
Vielen Dank für Eure Antworten.
Gruss
Jolenoli