Grundstück aufschütten

marcvv

Mitglied
08. Sep. 2009
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hallo erstmal, ich bin der Neue

letzte Woche habe ich ein Grundstück erstanden bzw. eigentlich zwei. Beide Grundstück wurden bisher nur als Acker bzw. Wiese genutzt.

Das Grundstück (Baulücke) was an die Strasse grenzt hat 1000m? und dahinter gleich folgen nochmal 4000m? Gartengrundstück).

Die Grundstücke liegen tiefer als das Strassenniveau und daher soll das Baugrundstück aufgeschüttet werden und dann flach zu dem Gartengrundstück abfallen.

In der Nähe fließt der Fluß Innerste, und die Wiesen die näher am Fluß sind waren auch schonmal überschwommen.

Hier mal ein Bild vom Grundstück aus in Richtung Strasse



Wie man sehen kann verläuft die Strasse vor dem Grundstück schräg. Im Bild links kann man die (bisherige) Zufahrt erkennen. Dort ist die Strasse ca. 60cm höher. Im Bild rechts ist der Unterschied ca. 150cm.

Eine Aufschüttung so schräg wie die Strasse kommt nicht in Frage, wahrscheinlich muss da ein mittelweg her 100cm aufschütten oder so. Dazu wollte ich zum Nachbarn links im Bild L-Betonwinkel setzen. Der Nachbar selber hat an der Grenze eine Garage mit Schuppen und ein paar Bäume.

Bauen wollte ich frühestens in 3 Jahren. Von daher dachte ich einfach mal Erde drauf kippen so das die sich schonmal setzen kann.

Was muss ich jetzt beim Aufschütten alles beachten ? Kann ich einfach den Erdaushub von einer anderen Baustelle ? Muss ich vorher was mit dem Acker/Wiese machen ?

 
Hallo marcvv

Da Du später Bauen willst und dein Haus entsprechend gegründet werden muss, solltest Du hier nichts ohne ein geologiesches Gutachten machen. Besonders wenn das Land in einer überschwemmungszone liegt. Kann nur empfehlen nicht am falschen Ende zu sparen.

Gruss Bauprofi

 
Hallo marcvv,

willkommen im Forum und somit auch in der Schweiz.

Wenn Du später ohne Keller bauen möchtest, dann lass das mit dem Aufschütten sein, bis der Bau genau geplant ist.

Wenn Du mit Keller baust, kannst Du die Fläche nun auch grob auffüllen lassen, damit die Fläche als solche, später schon das passende Niveau hat. Lasse Dir aber etwas Luft, da Du ja die Massen vom Keller wieder ausbaggern und irgendwo einbauen musst.

Wenn, dann lasse den vorhandenen Mutterboden vorher abtragen und auf eine Ecke der Wiese lagern. Den kannst Du später wieder verteilen. Du solltest auf keinen Fall einfach auf die bestehende Bodenschicht eine Auffüllung ausführen lassen.

Zudem nicht "hinkippen" lassen, sondern gleich richtig verdichten lassen. Das spart Dir nachher viel Ärger ein.

 
1. weil es davon abhängt, wie die Gründung geplant wird. Du kannst nicht ein Haus mit tragender Bodenplatte auf eine aufgefüllte Wiese stellen. Du müsstest also auch hierbei bis zum tragfähigen Boden gründen. Oder Du musst diese Arbeiten von einem Fachunternehmen (Tiefbauer) ausführen lassen, welche Dir nur geeignete Bodenmassen lieferen welche sich passend verdichten lassen und dies auch mit den passenden Geräten so ausführen, inkl. einer nachgewiesenen Bodenverdichtung (Lastplattenversuch durch Geologen).

Wäre unter Umständen viel Aufwand und Kosten, für die Katz, wenn es später nicht funktioniert.

Wie dick der Mutterboden dort ist musst Du selbst feststellen. Wenn die Fläche als Acker/Wiese öfter überschwemmt wurden, können sich ggf. auch dickere Schichten angereichert haben. Im Normalfall liegen diese zwischen 10 und 30 cm. Das siehst Du aber wenn Du mit Schaufel und Spaten mal etwas buddelst.

Und, das hatte ich vorhin noch vergessen, wenn es sich um ein Flussgebiet handelt, frage zuerst bei der zuständigen Kreis/Stadtverwaltung, der Unteren Wasserbehörde, nach! Oft sind solche Flächen von einer Bebauung UND Aufschüttung ausgeschlossen!

Zudem war auch der Hinweis von Bauprofi gut, wenn denn kein Keller kommt, lasse (wenn die Aufschüttung rechtens machbar wäre) den Boden vorab vom Geologen untersuchen und Dir von ihm die passende Auffüllung vorgeben. Im Anschluss daran kann er Dir auch gleich den Lastplattenversuch fahren und Du kannst die Daten dem späteren Statiker übergeben.

Ansonsten müsstest Du, im ungünstigsten Fall, später die Fundamente doch bis zum tragfähigen Boden führen, bei dicker Schwemmschicht, könnte dies bis zu einer Tiefe von 1,80 m oder mehr sein... dann könntest Du ggf. von der Kostenseite her, auch gleich wieder mit Keller bauen.... wie Du siehst, hängt alles irgendwie zusammen... also nicht unbedacht etwas ausführen, was später Nachteile ergeben würde.

 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Es ist kein Flussgebiet, und meine beiden Grundstücke waren auch noch nie überschwemmt, nur die in der Flußnähe, und der ist ca. 300m weg.

Der Nachbar schräg links gegenüber hat einen Keller, aber der war immer Furztrocken. Aber trotzdem will ich keinen Keller. Man weiss ja nicht wie das mit dem Klima und Hochwasser weiter geht.

Laut Bauamt ist auf dem Baugrundstück eine Aufschüttung bis zu 3m ohne Genehmigung möglich, aber dann springt der Nachbar im Dreieck /emoticons/default_wink.png

 
Guten Abend marcvv

Ich kann Dir auch nahe legen, dass Du/Ihr zuerst das Bauprojekt ausarbeitet.

Der Grund dafür liegt in der Basisberechnung des Erdgeschosses (Bestimmung des Projektursprungs, resp. der Projektbasis).

Niveaupunkt:

So ziemlich alle Regelbauvorschriften in Gemeindebaureglementen gehen für die Bestimmung des Projektursprungs vom Niveaupunkt aus. Dieser Punkt ist per Definition der Schwerpunkt eines Projektgrundrisses. Die Meereshöhe dieses Schwerpunktes ist dabei wichtig.

Reglementarisch wird dabei von Gemeinde zu Gemeinde festgelegt, wie weit der Fertige Boden EG über, resp. unter dem Niveaupunkt zu liegen kommen darf. Auch Gebäude- und Firsthöhen sind auf dem Niveaupunkt begründet.

Wenn Du nun angenommen das Terrain veränderst, darfst Du im Nachhinein den Schwerpunktort bis auf das gewachsene Terrain wieder frei legen, da "Auffüllungs-Niveaupunkte" nicht akzeptiert werden (es gab in der Vergangenheit viele Landeigentümer, die über Jahr Parzellen auffüllten, in der Hoffnung, den Niveaupunkt nach eigenen Interessen zu verbessern). Aus diesem Grund ist es, wie bereits angedacht von Vorteil, wenn Du zuerst das Projekt auf Papier hast, bevor Du Aufschüttungen vornimmst. In diesem Ablauf läufst Du nicht Gefahr, dass Du Terrainprobleme bekommst und im schlimmsten Fall die Aufschüttung höher ist, als Dein fertiger Boden im Erdgeschoss....

laut (schriftlich) gedacht:

Wenn Du ohne Untergeschoss bauen willst, wirst Du, solltest Du aufschütten wollen, die Bodenplatte auf den abhumusierten, gegenwärtig gewachsenen Boden abstellen müssen (also zwischen 30-40cm unter der gegenwärtigen Wiese). Um das zu gewährleisten, wird der Einsatz von sehr hohen Streifenfundamenten unabdingbar sein (je nachdem, wie viel Du aufschütten darfst), will heissen, dass Dich letzten Endes;

1. etwas mehr Aushub

2. einige cm Wand und

3. eine Bodenplatte vom Untergeschoss abhalten.

Dies aber nur am Rande bemerkt (vorausgesetzt, der Baugrund hält, was er verspricht).

Ich bin auch nicht unbedingt ein Freund von Untergeschossen, aber bei Deiner Parzellenthematik wird Dein künftiger Planer dieses Thema mit Dir diskutieren.

En Gruess

ad-arch

PS:

Laut Bauamt ist auf dem Baugrundstück eine Aufschüttung bis zu 3m ohne Genehmigung möglich, ...
Die Niveaupunkt-Thematik würde ich allerdings mit diesem Bauamtmenschen auch mal diskutieren..............
 
Zuletzt bearbeitet:
Reglementarisch wird dabei von Gemeinde zu Gemeinde festgelegt,

En Gruess

ad-arch

PS:

Die Niveaupunkt-Thematik würde ich allerdings mit diesem Bauamtmenschen auch mal diskutieren..............
...kleiner Tipp: Schaue einmal aufs Länderkürzel vor der Themen-Überschrift.. DE... dort ist dem nicht so.../emoticons/default_wink.png

In seinem Fall, der einer Baulücke, gilt das Landesbaurecht ....und wenn er keine Vorgaben hinsichtlich Überschwemmungsbebiet hat, gibt es keine vorgegebene NN-Höhen. ....ist doch viel einfacher als in der Schweiz, oder?

 
@Pfälzer:

Ok. /emoticons/default_biggrin.png habs nicht gelesen, da ich als Eidgenosse ja immernoch davon ausgehe, das Du der einzigste DE bist /emoticons/default_tongue.png

1:0 für Dich.

Aber Frage damit zu diesem Thema für Deutschland:

Könnte sich marcvv (auch wenns baulich ohne UG ein völliger Nonnsens wäre) die Parzelle 3m aufschütten und wenn bspw. W2 gilt (wenns sowas in DE überhaupt gibt) über dieser 3m-Aufschüttung 2 Geschosse mit einer Geschosshöhe von jeweils 8m bauen?????

Hoffe trotz der grossen Zahlen auf eine vernünftige Antwort, weils mich interessiert.

Zusammengefasst: Gibts bei Euch keine Reglementierung über Gebäude- und Firsthöhen und wenn doch: Wo ist die Basis in Z-Richtung gelegt?

En Gruess

ad-arch

 
ad-arch,

hast ja Glück, dass ich immer mitlese und solche Kleinigkeiten klarstellen kann... sonst würde es den User vermutlich gänzlich verwirren.

Wenn das örtliche Bauamt dies so zugesagt hat, wäre es möglich. Wobei ich nun nicht weiß, ob dies der genaue Wortlaut des Beamten war?

Er könnte, oder kann so oder so, die Wiese auffüllen, auf Straßenniveau oder leicht höher, und darauf ein Wunschhaus bauen.

Was er bei einer Lückenbebauung evtl. beachten müsste, dass er sich, sofern man es ihm beim Bauamt vorgibt (oder auch nicht) an die Nachbargebäude ausrichten müsste. Er könnte also im ländlichen Berreich nun kein Hochhaus bauen... aber ob 1 oder 2-geschossig, oder 2-g. mit Dachausbau, das ist hier in der Regel egal.

Wenn er höher baut, muss er ggf. etwas weiter von der Nachbargrenze entfernt bleiben, das ist alles. Der Abstand ist (fast in ganz DE) einheitlich Faktor 0,4 von der Traufhöhe, über Gelände. Das bedeutet in der Regel, einen Abstand von teilweise unter 3m, wobei hier dann aber die Mindestabstandsfläche (für Wohngebäude) von 3m gelten würde. Ist die Traufe höher, dann eben 3,20 m...

Die Untereilung in W1, 2 oder 3, gibt es in dieser Form nicht. Allerdings gibt es ähnliches bei Neubaugebieten oder Bebauungsplänen, da wird dann ebenfalls unter reinen Wohngebieten oder Mischgebieten unterschieden... aber in Bezug auf das was Du dort machen möchtest...wohnen oder arbeiten...

Bei uns werden in der Regel für Neubauten sogenannte Neubaugebiete ausgewiesen. Darin stehen dann für die dortigen Bebauungsmöglichkeiten die entsprechenden Daten. Hier kann es dann auch sein (wie auch in größeren Städten (hier aber unter anderen Aspekten)), dass NN-Höhen vorgegeben werden. Auf dem Land in der Regel aber NICHT.

Die dortigen Bezugshöhen legt man wahlweise fest: First oder Traufhöhe, oder für beide eine Zahl welche Abweichungen innerhalb zulässt, ab OK Straße. Somit erhalten die Häuser ein ähnliches Bild. Muss aber nicht. Denn der eine reizt es aus, der andere nicht.

Zudem, wenn man dort baut, braucht man keine Baubewilligung. Man bekommt eher eine Art Eingangsbestätigung oder Freigabe. Zudem kannst Du, wenn diese nicht binnen 4 Wochen vorliegt, einfach anfangen zu bauen.

Das wären so im groben die kleinen Unterschiede im Wohnnungsbau..

 
danke für die Hinweise

das Aufschütten stellt in der Tat kein Problem dar bei uns, man muss er nur richtig machen, und da kommt ja doch einiges auf mich zu.

ich werde erstmal eine sogenannte Bauvoranfrage machen, kostet zwar Geld aber so habe ich erstmal für 3 Jahre die Genehmigung dort zu bauen. Nicht das die Gemeinde auf den Trichter kommt zu sagen, das man dort jetzt nicht mehr bauen darf....

 

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