Hallo zusammen,
Ein paar Fragen zu welchen ich im www leider keine zufriedenstellende Antwort erhalten habe:
1. Angenommen das Grundstück wird innerhalb der Famile einer Partei ins Baurecht übertragen, wie wird die Höhe des Baurechtzinses festgelegt? Respektive gibt es eine Mindestgrenze?
2. Was geschieht wenn der Vertrag ausläuft und der Baurechtgeber will nicht verlängern?
Und dann noch eine andere Frage: welche Möglichkeiten gibt es ein Grundstück abzubezahlen?
Grüsse,
David
Ein paar Fragen zu welchen ich im www leider keine zufriedenstellende Antwort erhalten habe:
1. Angenommen das Grundstück wird innerhalb der Famile einer Partei ins Baurecht übertragen, wie wird die Höhe des Baurechtzinses festgelegt? Respektive gibt es eine Mindestgrenze?
2. Was geschieht wenn der Vertrag ausläuft und der Baurechtgeber will nicht verlängern?
Und dann noch eine andere Frage: welche Möglichkeiten gibt es ein Grundstück abzubezahlen?
Grüsse,
David