Grundstück im baurecht

binfch

Mitglied
17. Apr. 2011
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Hallo
 
Ich (45) möchte auf dem grundstück meines onkels (70) eine alte scheune ausbauen. Wir haben beide keinen nachwuchs, also auch nichts zu hinterlassen.
 
Mein onkel hat auf der gesamten liegenschaft eine grössere hypothek.
 
- Können wir billateral einen baurechtsvertrag aushandeln (über 50 jahre oder so) oder will seine bank (hypothek) da auch am tisch sitzen?
 
- Mein onkel möchte natürlich möglichst das geld sofort (um das leben noch ein wenig zu geniessen). Kann man da z.b 1/2 bei vertragsunterzeichnung, dann über 10 jahre der rest in tranchen bezahlen? Könnte da die bank (hypotek) mitreden wollen?
 
- Wieviel resp. wie müssen wir da rechnen. Eine schätzung (landpreis + wert der aktuellen scheune) existiert bereits.

 



- Finde ich eine bank die mir dann eine hypothek gewährt für ein solchen bauprojekt?
 
Besten dank und grüsse.
 
Ein Baurecht bedeutet, dass du das Recht hast, auf der Liegenschaft etwas zu bauen. Wo Rechte sind, sind auch Lasten... Somit ist das Grundstück deines Onkels damit belastet, eine Baute von dir zu akzeptieren.

Die Bank wird sicher auch am Tisch sitzen wollen, zumal ja das Grundstück grundsätzlich an Wert verlieren dürfte und somit die Sicherheit evtl. nicht mehr gewährleistet ist...

Zu den Modalitäten des Baurechts empfehle ich dir einen Spezialisten aufzusuchen.

gruss

Tom

 
Hallo binfch,

Im Baurecht etwas zu bauen, heisst, das recht auf Zeit zu erwerben, Boden zu bebauen und zu nutzen. Da fliest dann monatlich Baurechtzins. Also nicht fofort für die ersten 10 Jahren die erste Tranche, und dann weiter...

Bilateral kannst du da gar nichts machen. Da eine solche Abmachung im Grundbuch eingetragen werden muss, wird dieses Geschäft ein Notar begleiten müssen. Das schützt dich, aber auch deinen Onkel.
Wenn dein Onkel also Geld braucht, musst du ihm die Scheune inklusive dazugehörigem Land abkaufen. In diesem Falls solltest du aber zuerst abklären, ob diese Scheune überhaupt als Wohnraum umgebaut und benutzt werden darf.

liebs Grüessli, jomazi

 
Klare Verhältnisse schaffen: erst Landbesitz regeln, dann bauen oder umbauen.

Alles andere wird kompliziert.

Wenn da eine Hypo drauf ist, muss die Bank mit der Übertragung auf den Käufer einverstanden sein, andernfalls muss die Hypo abgelöst werden.

Baurecht ist für das, was dir vorschwebt, eine ungeeignete Rechtsform. In der Regel sind Baurechtgeber juristische Personen mit viel Landbesitz und sozialer Verpflichtung, also Gemeinden, Bürgergemeinden, Stiftungen, Kirchen usw., aber eher nicht Privatpersonen.

Der Vorteil des Baurechtgebers liegt darin, dass er mitbestimmen kann, wer baut. Damit kann er z.B. gezielt Wohneigentum niedriger Einkommen fördern. Ebenso kann der Baurechtgeber sehr weitgehend mitbestimmen, was und wie gebaut wird, denn er bleibt ja Landeigentümer. Nach Landverkauf sind hingegen nur die Bau- und Zonenvorschriften massgebend, innerhalb dieser kann der Eigentümer machen wie er will. Ebenso kann der ursprüngliche Besitzer nicht verhindern, dass z.B. wegen Spekulation an einen Dritten weiterverkauft wird, der ihm nicht gepasst hätte.

 
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