Guten Tag
Kurz zu meinem Problem: In unserer Gemeinde wurde der neue Zonenplan pupliziert. Mir grosser Verwunderung sah ich dass unser Grundstück neu im hochwassergefährdeten Gebiet liegen soll. Bis anhin war es das nicht. Die Gemeinde nahm als Grundlage die aktuelle Gefahrenkarte vom Kanton Aargau. NUR auf dieser Karte ist unser Grundstück NICHT als Hochwasser gefährdet eingestuft. Unser Grundstück grenzt zwar an eine gefährdete Zone ohne aber selbst betroffen zu sein, denoch hat es die Gemeinde als gefährdet markiert !
Ich warte aktuell noch auf die Stellungsnahme der Gemeinde.
Meine Frage jetzt: Haben wir dadurch eine Wertminderung? Könnte dieser Umstand (Zonenplan ist ja online abrufbar) zu einem erschwerten Verkauf führen? Könnte das Grundstück jetzt mit Auflagen, betreffend Hochwasserschutz, belastet werden bei einem Neubau?
Im Anhang seht ihr Auszüge aus der kantonalen Gefahrenkarte und aus dem neuen Zonenplan der Gemeinde. Ich muss noch anfügen das unser Grundstück gute 3 -4 Meter höher liegt als alle andern um uns herum inklusive dem Grundstück neben uns welches seltsamerweise aber nicht gefährdet sein soll....
Ich wäre dankbar wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte ob für uns jetzt wirklich ein Nachteil entstanden ist oder ob ich mich hier grundlos aufrege ;-)
Gruss wipsi
Kurz zu meinem Problem: In unserer Gemeinde wurde der neue Zonenplan pupliziert. Mir grosser Verwunderung sah ich dass unser Grundstück neu im hochwassergefährdeten Gebiet liegen soll. Bis anhin war es das nicht. Die Gemeinde nahm als Grundlage die aktuelle Gefahrenkarte vom Kanton Aargau. NUR auf dieser Karte ist unser Grundstück NICHT als Hochwasser gefährdet eingestuft. Unser Grundstück grenzt zwar an eine gefährdete Zone ohne aber selbst betroffen zu sein, denoch hat es die Gemeinde als gefährdet markiert !
Ich warte aktuell noch auf die Stellungsnahme der Gemeinde.
Meine Frage jetzt: Haben wir dadurch eine Wertminderung? Könnte dieser Umstand (Zonenplan ist ja online abrufbar) zu einem erschwerten Verkauf führen? Könnte das Grundstück jetzt mit Auflagen, betreffend Hochwasserschutz, belastet werden bei einem Neubau?
Im Anhang seht ihr Auszüge aus der kantonalen Gefahrenkarte und aus dem neuen Zonenplan der Gemeinde. Ich muss noch anfügen das unser Grundstück gute 3 -4 Meter höher liegt als alle andern um uns herum inklusive dem Grundstück neben uns welches seltsamerweise aber nicht gefährdet sein soll....
Ich wäre dankbar wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte ob für uns jetzt wirklich ein Nachteil entstanden ist oder ob ich mich hier grundlos aufrege ;-)
Gruss wipsi