Grundstück soll plötzlich Hochwassergefährdet sein

wipsi

Mitglied
26. Sep. 2011
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Guten Tag

Kurz zu meinem Problem: In unserer Gemeinde wurde der neue Zonenplan pupliziert. Mir grosser Verwunderung sah ich dass unser Grundstück neu im hochwassergefährdeten Gebiet liegen soll. Bis anhin war es das nicht. Die Gemeinde nahm als Grundlage die aktuelle Gefahrenkarte vom Kanton Aargau. NUR auf dieser Karte ist unser Grundstück NICHT als Hochwasser gefährdet eingestuft. Unser Grundstück grenzt zwar an eine gefährdete Zone ohne aber selbst betroffen zu sein, denoch hat es die Gemeinde als gefährdet markiert !

Ich warte aktuell noch auf die Stellungsnahme der Gemeinde.

Meine Frage jetzt: Haben wir dadurch eine Wertminderung? Könnte dieser Umstand (Zonenplan ist ja online abrufbar) zu einem erschwerten Verkauf führen? Könnte das Grundstück jetzt mit Auflagen, betreffend Hochwasserschutz, belastet werden bei einem Neubau?

Im Anhang seht ihr Auszüge aus der kantonalen Gefahrenkarte und aus dem neuen Zonenplan der Gemeinde. Ich muss noch anfügen das unser Grundstück gute 3 -4 Meter höher liegt als alle andern um uns herum inklusive dem Grundstück neben uns welches seltsamerweise aber nicht gefährdet sein soll....

Ich wäre dankbar wenn mir hier jemand Auskunft geben könnte ob für uns jetzt wirklich ein Nachteil entstanden ist oder ob ich mich hier grundlos aufrege ;-)

Gruss wipsi

Gefahrenkarte.png

Zonenplan.png

 
Wir hatten das identische Problem und dann beim Baugesuch entsprechende Auflagen. Der Kanton konntr uns aber nicht sagen, was wir zu tun hätten... wir sollen einen Vorschlag einreichen und sie entscheiden dann, ob das genehm wäre...

Wir hatten dann mit dem Bauvorsteher der Gemeinde eine Begehung vor Ort. Auch dieser Herr verstand den neuen Zoneplan nicht, da er keine Gefahr erkennen konnte.

Lösung: auf der Westseite unseres Hauses haben wir nun eine Treppe (anstelle ebenerdiger Ausgang) mit 50cm Absatz. Unsere Terrasse ist südseitig, daher für uns nicht schlimm.

Heute gefällt es uns ganz gut mit der Treppe...

Gruss Mandra


Gesendet von iPhone mit HausGartenLeben

 
Hallo Wipsi

Wenn ich die Gefahrenkarte vom Agis betrachte, berührt diese wohl in der Süd-Westlichen Ecke die Hochwassser gefährdung. Daraus wird dann wohl automatisch die ganze Parzelle als gefährdet eingestuft.

Da der neue Zonen planen publiziert wurde, gab es davor wohl von der Gemeinde eine Vernehmlassung etc. Da diese nun abgelaufen ist, weiss ich nicht wie hier "interveniert" werden könnte.

Auflagen bestehen möglicherweise bei einem Neubau / Umbau, da wird die Situation dann aber vor Ort begutachtet. Ob diese dann Einfluss haben ist zum heutigen Zeitpunkt nicht abzuschätzen.

Wert mindernd würde ich dies nicht zwingend betrachten - kann aber natürlich sein, da danach eine gewisse Unsicherheit herrscht bezüglichen baulichen Änderungen / Kosten.

Gruss lionel

 
Hallo und danke für die Antworten

@ lionel

Ja das habe ich gesehen dass an der unteren Ecke unser Grundstück tangiert wird ABER kann ja wohl nicht sein dass dann in "Eigenregie" von der Gemeinde plötzlich das gesamte Grundstück als gefährdet eingestuft wird. Topografisch sowieso ein Witz, seit wann fliesst Wasser bergauf :confused:

Es ist korrekt dass der Zonenplan zur Ansicht auf der Gemende auflag aber für uns bestannt eigentlich keinen Grund den anzusehen da wir ja schon von der puplizierten Gefahrenkarte her wussten dass unser Grundstück nicht betroffen sein würde. War wohl eine Fehleinschätzung. Ich muss jetzt abklären wie weit das rechtlich verhebt was die Gemeinde da gemacht hat. Ist es widerrechtlich nützt ihnen auch nichts das die Frist der publizierung abgelaufen ist. Die Gebäudeversicherung klärt das für mich jetzt mal grob ab mit ihren Experten.

Gruss wipsi

 
Vermutlich heisst die Einstufung durch die Gemeinde bloss, dass auf Teilen dieser Parzelle eine Hochwassergefährdung besteht, die bei Bewilligungsverfahren für Bauvorhaben berücksichtigt werden muss. Eine Anfrage bei der Gemeinde (Attest der Zonen und Gefährdungen) sollte Klarheit schaffen.

 
Heute werden die Objekte oftmals hedonisch bewertet. In das hedonische Modell fliessen sehr viele Geodaten. Verwendet ein hedonisches Modell diese Gefahrendatenkarten kann es sein, das der Wert des Hauses in dieser Bewertungsart sinkt.

Ich würde alle Möglichkeiten (welche es überhaupt noch gib) ausschöpfen, damit die Parzelle nicht auf der Karte eingetragen ist.

 

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