Grundstückhöhe

sunshine

Mitglied
11. Aug. 2007
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Guten Tag zusammem

Kann mir allenfalls jemand folgende Frage beantworten:

Wer muss die Kosten für die Stützmauer der Grundstückgrenze übernehmen? Derjenige, dessen Grundstück höher liegt oder derjenige, welcher das angrenzende Grundstück erwirbt? Gibt es auch Vorschriften betreffend Höhe?

Recht herzlichen Dank für die Unterstützung.

 
Tolle Frage! /emoticons/default_rolleyes.gif

Solange DU das Mauerwerk benötigst und es auf deine Initiative auf deinem Grundstück entsteht, musst es auch du berappen. So einfach ist das.

Wenn man hingegen mit dem Nachbarn eine gemeinsame Umgebungs-Gestaltung macht und beide von dieser Mauer profitieren, dann lassen sich die Kosten aufteilen.

Aber grundsätzlich gilt: Was du auf deinem Grundstück machst, das bezahlst du auch!

 
@sunshine

So viel ich weiss, muss der höher liegende das Grundstück des tiefer liegenden schützen. So steht es glaube ich im ZGB. Ich würde mich auf deiner Gemeinde bei der Bauverwaltung erkundigen. Die können dir da weiterhelfen.

Herzliche Grüsse

Rolf

 
@sunshine

Ja, ich kann das nur bestätigen: grundsätzlich ist der 'Obere' für die Stützmauer verantwortlich. Wir wohnen auch in einem Hang und haben diese Situation auch... Leider zerfällt die Mauer von oben und die Nachbarn haben im Moment nichts gemacht (Haus wird verkauft). Wir haben jetzt abgestützt, dass wir nicht plötzlich einen Erdhaufen vor der Haustüre haben, grrr.

Grüessli

Andrea

 

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