Grundstückrand wird befahren

Aria86

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30. Dez. 2020
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Hallo zusammem, vielleicht weisst jemand mehr. Unser Grundstück grenzt an Gemeindestrasse. Wir haben dort eine Hecke (im Frühling gepflanzt) mit dem gesetzlichen Abstand von 60cm ab Gehölzerand (Kt. Aargau). Nun werden diese 60cm regelmässig zum Ausweichen benutzt und der Rand ist ständig kaputt. Darf man das überhaupt? Es ist ein Privatgrundstück und nicht Strassenrand der Gemeindestrasse. Darf ich da evtl. alle 2m ein paar Steine aufstellen, damit man da nicht mehr rüberfährt? Es ist echt ärgerlich es alle paar Tage wieder richten. 

Wäre toll, wenn jemand dazu mehr weisst.

 
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Zu Gemeindestrassen gibt es besondere Abstände. Eine Einfriedung, und so würde ich die Steine bezeichnen, dürfen nicht, wie gegenüber privaten Grundstücken auf die Grenze, sondern benötigen einen Abstand, ich meine im Aargau 60cm. Ich würde die Gemeinde, schon alleine haftungsrechtlich, mit diesem Problem konfrontieren, und diese auffordern dieses Problem zu beseitigen. Geh einfach auf das Bauamt, und erläutere das Problem, und erwähne die laufenden Leistungen und Ausgaben du durch dieses Problem hast. Denn wenn ein Radfahrer auf einen Stein stürzt, welcher nicht an dieser Stelle genehmigt wurde, hast du ernsthafte Probleme. Die Gemeinde sollte auch dann später für eventuelle Schäden haften, deshalb bedarf es auch einer schriftlichen Genehmigung.

Gruss Pit

 
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Ja, das dachte ich mir auch wegen dem Sturz, darum frage ich zuerst nach bevor ich was mache.

Problem ist, dass es eine seeehr schmale Quartierstrasse ist und die Gemeinde denkt über eine Verbreiterung nach. Da müsste man aber die Grundstückbesitzer (auf unserer Seite etwa 7) enteignen, da niemand bereit ist freiwillig abzutreten und gegenüber ist ein Feld/Wiese und der Bauer abtritt freiwillig auch nichts. Hier im Quartier leben sehr viele Kinder und die Strassenverbreiterung würde mehr und schnelleren Verkehr bringen, was niemand von uns will. Darum wird die Gemeinde wohl kaum was unternehmen gegen das Ausweichen über Strassenrand. Wir (auch betroffene Nachbarn) haben schlicht Angst, dass der Hang mal runterrutsch, wenn es regelmässig befahren wird. Es ist eine Kante von ca 1m breite und dann gehts steil runter. Diese Kante ist aber Kein Strassenbankett und ist somit nicht für Autos abgehärtert und wenn es mal wegrutsch, wer haftet dann? 

 
Ihr habe die Strasse, dann 1m und dann gehts runter? Und ihr habt 60cm davon "Ausweichstreifen", dann 40cm Hecke? Verstehe ich das richtig?

Wie ist das mit Wasser bei Starkregen? Manchmal kommt es vor, dass es angezeigt wäre, das Wasser irgendwie von der Fläche wegzubekommen, nicht dass der Hang aufgeweicht wird und sich verabschiedet. Da würdet ihr ja dann haften, wenn das mit einem Auto passiert. Vielleicht wäre ein Graben entlang der Strasse notwendig? Der könnte dann ja auch nicht erst 60cm vom Strassenrand notwendig werden? 

Vielleicht kann die Gemeinde das beantworten.  

 
@NiklasAG jaaa, es ist zu kompliziert mit dem Rand da. Die obere Kante ist 1m breit (Vorlage der Gemeinde in der Baubewilligung). Drauf gibt es eine Hecke, aktuell 80 cm ab Strassenrand, da sie ja noch wachsen wird. Auf der Gartenseite wird diese dann etwas in der Luft "schweben" (die Äste, die Wurzeln sind safe), alles so mit Gärtner und Gemeinde abgesprochen. Zwischen Hecke und Strasse gibt es nun ein von uns erstelltes Schotterbeet (Strassenabstand), was ja unser Grundstück ist. Am Ende ist von der Gemeinde erstelltes Pflasterstreifen damit das Wasser von der Strasse nicht rüberfliesst. Nun ist dieser Streifen so tief, dass es zwar gegen Wasser hilft, aber Autos fahren voll drüber, wenn die einem anderen Auto ausweichen wollen. Was meiner Meinung nicht geht, weil es kein befestigtes Strassenbankett ist und für uns Gefahr besteht, dass der Hang mal runterrutsch, wenn die da noch mehr fahren. Leider hab ich im Internet nirgends gefunden wie es rechtlich ist, ob da die Gemeinde diesen Pflasterstreifen nicht höher machen musste damit man da nicht drüber fährt. Ich glaube da versteht mir jeder, dass es nicht toll ist, wenn der Randstreifen ständig kaputt ist, weil die Leute zu faul sind, wenn ein Auto fährt die paar Meter rückwärts zu fahren um Ausweichen zu können. Es gibt ausweichmöglichkeiten, man müsste nur wollen. Die Altansässigen haben alle einen höheren Rand, dies wurde uns aber nicht bewilligt, da anscheinend die alten vor den aktuell gültigem Baurecht gebaut wurden. 🤷‍♀️ Leider wurden wir da beim Kauf über Ohr gehauen und dieser Strassenrand schon immer ein Problemthema war. Aber das ist eine andere Geschichte. 

 
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Nicht wirklich kompliziert. Nur blöd für euch weil ihr immer den Flurschaden beheben müsst(?). Wäre Mergel gewalzt zwischen Hecke und Strasse eine Option? Das könntet ihr der Gemeinde ja auch vorschlagen. Oder habt ihr da eine Verwendung für diesen Streifen? Ihr könntet natürlich auch einfach Ziersträuche, Blumen etc. dort anpflanzen. Dann fährt wahrscheinlich keiner mehr durch. Die fahren da doch nur rauf, weil es praktisch und möglich ist und den Streifen "sowieso niemand benutzt". Die wenigsten machen extra etwas kaputt.

 
Ausgewichen wird dort wo es Platz hat.

Stelle einen Zaun vor die Hecke, am besten mit den Elektrozaunpfosten, die sich leicht entfernen lassen. Etwa 20cm vom Strassenbelag weg.

Wenn die Hecke älter ist gibt es durchs Befahren keine Schäden mehr.

 
@emil17 

Du darfst zu einer Gemeindestrasse unterhalb 60cm Abstand nichts bauen, auch kein Zaun.

Gruss Pit

 
Stimmt, es ist kein Gebäude, aber eine Einfriedung, und somit zählt der der Mindestabstand von 60cm

 

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