Grundstücks-Grenze

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Guest
Hallo !

Ich habe ein Problem und zwar haben wir ein Haus gekauft.

Und das Nachbarhaus steht sehr nah an unserem Haus.

Also von der Grundstücksgrenze zu seinem Balkon sind es nur ca.1 m.

An unserer grenze haben die Voreigentümer Bäumchen gepflanzt.

Aber ein Sichtschutz ist das nicht. Da der Balkon höher ist, kann er uns genau in den Garten schauen. Es ist ein Mehrfamilienhaus und Und der Mieter der in dieser Wohnung wohnt meinte er hätte nichts dagegen wenn wir einen 1,80m hohen Sichtschutz hinmachen.

Jetzt meine Frage : Das ganze ist ja nicht ganz billig.

Wenn ich also so einen Zaun mache, kann mich dann der Eigentümer dazuzwingen diesen Zaun wieder weg zu machen ?

Wie sind da die Rechte ??

Denn sein Haus steht ja zu nah an unserem Haus.

DAnke schon mal im Vorraus

 
Hallo !

Ich habe ein Problem und zwar haben wir ein Haus gekauft....
/emoticons/default_biggrin.png:D
Hallo,

wenn Du eine Mauer (festes Bauwerk) auf die Grenze stellen willst, dann benötigst Du eine Bewilligung. Sichtschutzzäune kannst Du grundsätzlich errichten, die Höhe und der Abstand zur Grenze musst Du aber in der Bauordnung Deiner Gemeinde nachfragen.

Wenn aber der Nachbar schon so nahe an die Grenze Bauen durfte, dann wird vermutlich ein Näherbaurecht eingetragen sein und ev. sind da auch gegenseitig Rechte/Pflichten eingetragen, welche es Dir erlauben einen Sichtschutz direkt auf die Grenze zu stellen... Andernfalls würde ich mal mit dem Verkäufer reden, wie er dies ursprünglich mit dem Nachbarn geregelt hatte. Wenn laut Bauordnung der Nachbar zu nahe gebaut hat, dann hat er grundsätzlich ein Problem und Du kannst bei einem einvernehmlichen Gespräch sicherlich erreichen, dass das mit Deinem Sichtschutz akzeptiert wird...wenn Nachbar sein Einverständnis gibt, dann darfst Du auch direkt auf die Grenze gehen mit Deinem Sichtschutzzaun...

Grüssle

Arcuos

 
Wenn die Gebäude im Kern eines alten Dorfes stehen und alt sind, hat sich damals niemand um solche Dinge wie Abstand zur Grenze gekümert. Da ist es oft sogar so, dass die Dachrinnen auf dem Nachbarsgrundstück sind, oder dass die Mauern genau auf der Grenze stehen.

Ich würde erst mal die Zonenverordnung bzg. Grenzabstände von Mauern, Hecken usw. anschauen und dann, was immer Ihr mit dem Nachbarn abmacht, schriftlich festhalten.

Diese Abmachungen sind Sache der Eigentümer. Was der Mieter dazu meint, ist rechtlich gesehen irrelevant.

Was hat denn der Verkäufer Eures Hauses dazu gesagt?

 
Hallo !

Danke mal für die schnellen Antworten.

Der Verkäufer hat nichts gesagt. Es ist ja ein Maschendrahtzaun auf der Grenze und der vorbesitzer hat einige Tuja ´s als Sichtschutz gepflanzt.

Nur mir reicht das nicht ,da man keinerlei Privatsphäre hat. Und auserdem ja auch eine ganze menge Arbeit machen, schneiden und so ....

Das Grundstück auf dem das NAchbarhaus steht hat früher wohl mal zu meinem Grundstück gehöhrt.

Und der Vor-Vor -Besitzer hat das dann mal an die verkauft.

Naja der Mieter meinte wenn ich diesen Sichtschutz hin mache und er und niemand was sagt. ( was ja nicht der FAll wäre weil es ihn nicht stört) dann müßte man es später so akzeptieren .Weil er ja dann vorher da war.

MFG

 
Zuletzt bearbeitet:
Gewohnheitsrecht ist ein Begriff der immer noch in den Köpfen rumschwirrt (in Österreich gibt es glaub so etwas wie Ersitzung noch wenn man 25 Jahre nicht reklamiert). Zumindest in der Schweiz ist aber Gewohnheitsrecht recht selten geworden. Und wenn dann nur noch dort wo z.B. einen Hecke schon bestand oder ein Haus näher gebaut wurde bevor es entsprechende Vorschriften gab. Im Prinzip müsste ein Näherbaurecht im Grundbuch eingetragen sein wenn der Verkauf weniger als 30 Jahre zurück liegt. Und wenn nicht dann wäre es mit dem aktuellen Verkauf auf jeden Fall sinnvoll gewesen das korrekt zu Regeln und abzusichern. Ich selber habe auch ein Grundstück das von einem anderen Grundstück abgetrennt wurde vor 35 Jahren, und einen Garage steht auf der Grenze. Dazu gibt es aber im Grundbuch einen Plan und einen Vertrag mit einem gegeseitigen Grenzbaurecht. Zudem hat der Mieter eigentlich gar nichts zu sagen - wenn schon dann der Eigentümer.

 
Was der Mieter dazu sagt, ist völlig irrelevant. Wenn die Bauzonenordnung verletzt wird (Also dein Sichtschutz), muss das genehmigt werden und zwar von den betroffenen Parteien und dem Segen der Behörde.

1.8 Meter hoher Sichtschutz auf die Grenze, wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit, gegen die Bauzonenordnung verstossen. Die lokale Behörde wird Auskunft geben.

Zudem bist du dann selber auch in deinem hohen Sichtschutz eingebunkert, was nicht unbedingt besser sein muss, sich zu fühlen, als wäre man in einem Karnickelstall.

Allenfalls könntest du dich mit einer Pergola behilflich sein, welche von oben einen Sichtschutz bietet, oder aber mit einem Sonnensegel, oder einer Markise.

Ansonsten musst du damit leben oder aber beim nächsten Hauskauf auf solche Dinge achten /emoticons/default_wink.png

 
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