Hallo Antonio,
das tut mir nun leid für Dich, dass es nicht durch eine kleine Anhebung korrigierbar ist.
Wobei, wenn nur die Magerbetonschicht liegt, die eigentliche Bodenplatte noch fehlt, sollte auch eine Anhebung noch möglich sein! Wäre nur die Frage um wieviel und ob dies andere, baurechtliche Folgen hätte (zu hohe Gebäudestellung).
Ansonsten könnte man natürlich nochmals Schotter einfüllen und Du müsstest nur die Magerbetonschicht "nochmals" ausführen lassen.
Wenn es die Zeit erlaubt, ggf. nochmals mit Bauleiter und Statiker besprechen.
Die Ausführung eines wasserdichten Kellers ist, wie vorher schon erwähnt, nicht ganz so einfach. Und nur die Wände entsprechend dicker machen, nützt alleine auch nichts. Auch die Verwendung von WU-Beton (Wasserundurchlässiger Beton) funktioniert nur dann, wenn der Beton keine (völlig normale) Schwundrisse bekommt!
Um dies dauerhaft zu vermeiden, werden bei uns solche Bauteile mit entsprechend großen Bewehrungsmengen (also Baustahl/Baustahlmatten) versehen, um so die Rissbildung sehr stark einzuschränken bzw. nur in Größen entstehen zu lassen, die der Dichtigkeit nicht entgegen wirken.
Die Ausführung der Wand- und Bodenanschlüsse, also der Übergang von Bodenplatte zu den Wänden und ggf. die Fuge zwischen Wandteilen, ist mit größter Sorgfalt auszuführen. Hierzu werden spezielle Fugenmittel eingesetzt. Entweder ein Fugenband (gibt verschiedenen Ausführungen/Varianten) oder auch Quellband, ggf. eine Kombination von Beiden.
Auch kommen, oft vorsorglich, noch Verpress-Schläuche zum Einsatz. Hier kann man nach Aushärtung des Betons, nachträglich mit Zementleim oder Harz, ggf. entstandene Risse nochmals verpressen.
Gruß vom Pfälzer