GU-Bauvertrag_Massive Mehrkosten wegen Erbbebensicherheit etc.

Bolle baut

Mitglied
16. Apr. 2012
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Liebe Bauexperten,

nachdem in nun schon viel in diesem Forum gelesen haben, möchte ich nun auch ein grosses Problem von uns zur Diskussion stellen.

Wir haben über Swisshaus ein Grundstück (also es wurde mit einer Bauverpflichtung über Swisshaus vermittelt) und das Hausmodel VIVA (mit voller Unterkellung), wie üblich, zum Festpreis gekauft.

Mit unserem Archtikten haben wir dann die Pläne erstellt und einiges geändert, das ist auch nicht das Thema. Beim Archtiketen erfuhren wir dann aber, dass im Kanton Aargau, dort bauen wir, die Verpflichtung besteht erdbebensicher zu bauen.

Nun haben wir die angepasste Kostenprognose bekommen und hier hat sich auch der "Gebäudefestpreis" verändert.

Für die Erbbebensicherheit fallen 13,300 CHF an und für einen Wasserdichten Keller (es scheint ein Grundwasserproblem zu geben) nochmal 11,970 CHF.

Wie ist das nun rechtlich? Kann es wirklich sein das wir ein Haus zum Festpreis kaufen, das dann so gar nicht gebaut werden kann bzw. einfach mal 25.000 CHF mehr kostet?

Danke Euch schonmal, Alex

 
ohne vertrag ist das immer schwierig zu beurteilen. Erdbebensicherheit ist eine Auflage, die der GU vorher hätte kennen müssen. Von da her würde ich mal sagen, dass dies sein Problem ist und dich als "Pauschalkäufer" nichts angeht. Hingegen wird im Vertrag wohl eine Klausel sein, dass allfällige Grundwasserprobleme nicht Gegenstand des Fixpreises sind. Hier könntest Du evtl. zur Kasse gebeten werden. Falls nichts so im Vertrag steht, auch hier m.E. Problem des GU's und nicht Deines, da Du zum Fixpreis gekauft hast. Drückt dann Wasser in den Keller, weil SH nicht wasserdicht gebaut hat, dann wäre das ein Baumangel, den SH teuer beheben muss. Also, mindestens mal Pokerface aufsetzen und auf stur schalten, sofern dies im Vertrag zweifelhaft geregelt ist.

 
Vieln Dank Adi,

im erstem Moment hast Du mich positiv gestimmt.

Leider konnte ich einen Absatz in den AGB finden der das Erdbebenproblem in Sinne von SH auslegen könnte.

Hier ist zu entnehmen, dass der Pauschalpreis gilt, unter den Vorraussetzungen ... "die kantonalen, gesetzlichen Vorschriften sowie die von den zuständigen Behörden erlassenen Verfügungen und Auflagen keine Änderung der Baupläne und Baubeschreibung des Unternehmers erforderlich machen.

Na toll....wenn der Kanton Aarau somit verlangen würde, dass von nun an nur noch Schlösser aus Gold gebaut werden dürfen, würde sich mein Vertrag also um den Zusatz "Baumaterial Gold" verändern.

Soviel also erstmal zur Kostensicherheit im GU-Vertrag.

Sieht so aus als sei ich der Dumme

 
Und ich habe gedacht, erdbebensicheres Bauen sei seit irgend so 1995 in der ganzen Schweiz Pflicht. /emoticons/default_additional/78.gif

Das ist sicher keine kantonale Vorschrift. Leider wissen das noch immer viele Planer nicht und werden dann jetzt langsam von der Realität eingeholt.

Mein Häuschen habe ich so geplant, dass es diesen Vorschriften entspricht. Das hat der Bauingenieur auch erstaunt zur Kenntnis genommen mit der Bemerkung: "Mit dir gits de do nüt me z stürme drwäge".

Wo baust Du?

Gruss

Ralph

 
Tja, dann liegt Dein Grundstück in der Zone 1... also der kleinsten Stufe bis zu 3b.

Die ganze Schweiz ist in solche Zonen aufgeteilt... das ist längst bekannt und muss daher auch bei allen Projekten beachtet werden.... gleiches gilt hinsichtlich der Radonbelastungen in den unterschiedlichen Zonen... auch dies lässt sich vorab erforschen und entsprechend berücksichtigen. Eben auch darum, da es ja nicht Nichts kostet, sein Objekt abzudichten, eben je nach Belastung und Bauart...

Ansonsten ist es nun mal so, dass Verträge vor Unterschrift genau zu lesen und wenn erforderlich (das sind fast ausnahmslos alle) zu prüfen und zu ändern sind.

Das "trichtern" wir in unseren Bauherrenseminaren immer schön den Teilnehmern ein...damit sie hier nicht Gefahr laufen, unerwartete Kosten abdecken zu müssen... und für die, welche es genauer und präzise haben wollen, wird über das H-F-Kompetenzzentrum natürlich auch jeglicher Vertrag überprüft.

 
Hallo Alex

baust Du im Grundwassergebiet der Reuss? dann könnte ich mir Probleme mit dem Grundwasserspiegel vorstellen, die eine spezielle Abdichtung des Kellers notwendig machen würde. Ich verstehe aber nicht ganz, warum der GU das nicht schon eingeplant hat, er verkauft ja da auch das Bauland. Sieht mir leider nicht gerade seriös aus.

Gruss

Ralph

 
Danke für die Ohrfeige Herr Pfälzer,

das richtige Vorgehen wäre also gewesen, im Vorfeld alle Kontonalen Baubstimmungen zu studieren und dann das Kleingedruckte darauf hin zu überprüfen. Aber jetzt mal realistisch. Hätte ich nach dem Studium der Kantonalen Bestimmungen die Baubeschreibung auf den Vermerk Erdbebensicher hin prüfen müssen und somit davon ausgehen dass SH entweder keine Ahnung hat oder mich arglistig täucht.?

Nicht meine Welt sowas..

 
über Swisshaus vermittelt..
Hallo Ralph

Wie hier schon beschrieben.. nur "vermittelt" und nicht verkauft... das ist eben auch ein kleiner, feiner Unterschied.

SH fährt ja überwiegend (zumindest habe ich dies so in Erinnerung) ein Typenhaus-Programm... und dabei ist es auch natürlich völlig normal, dass rein das Haus gem. Baubeschrieb kalkuliert und angeboten wird. Das machen andere natürlich ebenso.

Das Problem liegt dann hier wohl eher beim Verkäufer, vor Ort für diese Region, der diese Informationen entweder nicht eingeholt hat, oder auch nicht wirklich Ahnung davon hatte.. wie immer dem auch sei, das ändert nichts, nun nach Vertragsabschluss eh nicht mehr, dass solche Mehrkosten, individuell zum Typenhauspreis hinzu kämen. Davor hätte man, wenn man clever vorgegangen wäre, natürlich noch etwas erreichen können.

Hausverkäufer sind nun mal in den meisten Fällen keine Baufachleute..... evtl. sollten wir da mal SH eine gute Verkäuferschulung anbieten../emoticons/default_biggrin.png

 
Hallo Bolle baut

Nimm es bitte nicht perönlich.... mein Hinweis gilt für alle Leser welche in dieser Situaton sind, oder in seine solche kommen werden.

Nur daraus können sie etwas lernen und für sich vorbeugende Massnahmen ergreifen... dafür gibt es dieses Forum... in dem Fragen gestellt, Problemfälle geschildert und entsprechend Antworten eingestellt werden.

Sicher muss man als angehender Bauherr nicht alles rund um das Thema Bau wissen... wie auch, wenn man auf diesem Gebiet Laie ist... dafür gibt es dieses Forum, dafür gibt es ggf. andere Anlaufstellen die einem behilflich sein können.

Grundsätzlich sollte man sich natürlich schon über alles was mit dem Baugrundstück zu tun hat, auf dem man ja lange Zeit leben will, für das man einen riesigen Geldbetrag in die Hand nehmen muss.. auch etwas unter die Lupe nehmen. Das eben schon aus reinem Eigeninteresse heraus... wie man es ja beim Autokauf als Selbstverständlichkeit ansieht, alles darüber zu wissen...

Wie ich schon zuvor geschrieben habe, hier hätte man natürlich hoffen und annehmen dürfen, dass der Verkäufer solche Dinge in Erfahrung bringt und dem Hauskäufer mitteilt, damit dieser informiert ist.... aber das ist nun nicht immer gegeben, aus unterschiedlichsten Gründen, wobei dies sicher nichts mit Arglistigkeit zu tun hat.

Wenn man bei solch hohen Summen einfach einem netten Gesicht oder einer Person vertraut, die man ja nicht wirklich einschätzen kann, dann darf man sich am Ende nicht wundern, wenn etwas nicht so kommt wie erhofft.

Fakt ist, wenn denn nun alles stimmt (was wir hier eh nicht beurteilen können), dass der Mehraufwand für dieses Baugrundstück eh gekommen wäre, so oder so.

Hätte man dies vorher gewusst, hätte man natürlich die Parzelle nich kaufen können, oder sich nach Alternativen umschauen können...in alle Richtungen.

 
Hoi zäme,

Lieber Pfälzer, ich habe verstanden: Bauland vermittelt mit Verpflichtung. Somit steht für mich der GU in der Pflicht, wenn er da ein Haus anbietet.

@ Alex: Nein du brauchst nicht die Kantonalen Baubestimmungen dazu, das ist in der SIA Normen 260 - 267 "Tragwerksnormen" geregelt. Erdbebensicherres Bauen nach der Norm wäre seit 1989 eigentlich Pflicht, im Jahr 1993 wurde die Norm der EU angepasst und verschärft. (Sagen wirs mal so: Die Schweizer habens auf dem Papier umgesetzt, die Italiener noch nicht einmal bemerkt, das es die Norm geben würde) Wie immer dauert das ein bisschen, bis das auch noch die letzten bemerkt haben. So werden noch immer Bauten - gerade im Einfamilienhausbereich - geplant, die diese Anforderungen mitnichten erfüllen. Du brauchst Dich in dem Fall also nicht über den Kanton zu ärgern, umso mehr über SH.

Was ich nicht verstehe, ist die von Pfälzer gemachte Bemerkung, das halt die Normhäuschen ohne diese Planung gemacht werden. Nicht einmal die tiefste Stufe erreichen die. Das ist in meinen Augen ein Verstoss gegen die Normen und gegen die Regeln der Baukunst, die er hier immer beschwört. Hier wird die Kundschaft über den Tisch gezogen.

Es nützt auch nichts, wenn der Verkäufer hier geschult wird, die Konstruktion aber gar nicht den Vorschriften entspricht. Da sträuben sich bei mir die Nackenhaare; das würde ja heissen, man betrügt den Kunden dann vorsätzlich; wenn man ihm die Fehlkonstruktion noch mit Zusatzkosten verkauft!

Mein Haus steht in der Zone 1 und ist, durch die Stützenbauweise, auch nicht ganz einfach erdbebensicher zu Bauen.(sogenannt weiches Geschoss mit exzentrischer Versteifung) Wir habens aber gelöst - und das kostet vielleicht 1 % der Bausumme.

Gruss

Ralph

noch nebenbei: Ein älterer Architekt hat mich vor kurzem über Beton aufgeklärt: Er verwende jetzt nur noch PC 300 0-32mm für seine Konstruktionen. Ich habe ihn dann erstaunt angeschaut und ihn gefragt, wass das den sei. Seine Antwort darauf: "Sie als Fachmann sollten das doch wissen!"

Ich habe ihn dann behutsam darauf hingewiesen, dass diese Norm, die er verwende, seit 1982 nicht mehr gelte und mindestens schon zweimal durch Neue ersetzt worden sind........../emoticons/default_additional/71.gif

 
also, wenn es eine entsprechende norm gibt, die das, was du jetzt teuer bezahlen müsstest, abdeckt, dann würde ich mich auf den standpunkt stellen, dass dies im preis inbegriffen ist. ohne wenn und aber. du durftest in gutem glauben davon ausgehen, dass SH die entsprechenden normen kennt. ansonsten wäre der vertrag nicht zu stande gekommen (grundlagenirrtum). also mal zurücklehnen und abwarten, wie SH das problem löst /emoticons/default_additional/209.gif

 

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