GU hält Wort nicht

puzzola

Mitglied
21. Okt. 2008
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Hallo zusammen

Ich habe eine rechtliche Frage zu unserem Problem. Vielleicht weiss jemand, ob wir etwas unternehmen können.

Vor zwei Jahren haben wir uns zum Kauf einer Eigentumswohnung entschieden, die wir Ende dieses Monats beziehen werden.

Die Wohnung befindet sich hinter einer Villa mit vielen Bäumen, die sehr viel Licht und Sonne wegnehmen. Entscheidend für den Kauf war damals, dass uns der Immobilienberater der GU schriftlich versicherte, dass mindestens ein Teil der Bäume zu gegebenem Zeitpunkt gefällt würde.

Auszug aus dem E-Mail

Mit den Bäumen verhält es sich folgendermassen: Diese stehen zu nahe an der Grenze, grundsätzlich könnten wir also darauf bestehen, dass diese Bäume entfernt werden. Wir suchen aber eine gütliche Einigung mit dem Nachbarn. Unser Anwalt ist in Kontakt mit diesem Eigentümer (auch ein Anwalt), dass die Bäume mehrheitlich entfernt werden können. Einige sollte man stehen lassen, wäre auch schade alle zu fällen. Aber sicherlich wird sich die Situation der Besonnung massiv verbessern. Kosten kommen auf Sie diesbezüglich keine zu, wir werden diese Sache noch regeln.

Jetzt, kurz vor Einzug sagt die Generalunternehmung, dass die Bäume so bleiben wie sie sind. Wir hätten uns den Kauf der Wohnung damals nochmals gründlich überlegt, wenn man uns gesagt hätte, dass die Bäume so bleiben.

Was können wir in dieser Situation unternehmen? Können wir darauf bestehen, dass unser GU diese Sache zu Ende bringt?

Vielen Dank und Grüsse

puzzola

 
"Immobilenberater des GU", also ein Makler? Der hat nur den Job, den Kaufvertrag zu vermitteln.

Da hätte nur geholfen, verbindliche Zusagen (was, bis wann, wer bezahlt, was geschieht wenn es nicht klappt) in den Kaufvertrag zu schreiben. Vor dem Kauf ist eben anders als nach dem Kauf.

Rechtlich hast Du nichts in der Hand als das, was das Zonenreglement der Wohngemeinde hergibt, und das dürfte wenig sein (was dem Makler ziemlich sicher ziemlich bewusst war). Der Verkäufer hat sich Euch gegenüber ja nur dazu verpflichtet, mit dem Eigentümer der Bäume zu reden. Hat nun halt nicht geklappt. Pech gehabt ...

 
Im Mail steht nichts davon, dass es gemacht wird.

Es heisst: grundsätzlich könnten wir also darauf bestehen oder suchen aber eine gütliche Einigung.

Das heisst für mich, dass es nie gedacht war, hier was zu unternehmen.

Gruss

Ritchie

 
genau, zu viel Konjunktiv, zu viele Floskeln. Nicht falsch verstehen, aber das ist das übliche GU-Wischiwaschi - viel blabla und am Ende passiert gar nichts bzw. bleibt alles beim Hausbauer hängen.

Schriftlich ist immer gut, aber dann klar mit allen nötigen Eckdaten (Zeitpunkt, Preise etc.).

 
.. informiert euch auf der Gemeinde, wie die rechtliche Situation ist und sprecht mit den Nachbarn, viel mehr wird euch nicht bleiben.

 
Ich glaube nicht, dass es in der Macht des GU steht, über die Fällung der Bäume zu entscheiden. Es sei denn, ihm gehört das Nachbargrundstück. Ich würde mit dem Nachbarn reden und mich auf der Gemeinde erkundigen, wie das mit Grenzabständen und Verjährungsfristen von zu nahe an die Grenze gesetzten Bäumen und Büschen aussieht. Wahrscheinlich hast Du da aber eher schlechte Karten.

Wie meine Vorschreiber schon erwähnten, ist die Mail des GU alles andere als eine Zusicherung, auf die man ihn festnageln könnte, sondern ein würde-hätte-könnte-Wischiwaschi, mit dem er fein aus dem Schneider ist...

Gruss, Barney

 
Im Kanto SO gibt es z.B. eine Verjährungsfrist von 3 Jahrne nach Pflanzung. Danach kann der GU wünschen, dass die Bäume wegkommen, mehr aber auch nicht. Ist das in eurem Kanton ähnlich, dann hat er einfach mehr versprochen, als er halten kann. D.h. bei gleichen rechtlichen Voraussetzungen bringt weder ohr noch der GU die Bäume weg, wenn euer Nachbar nicht will.

Was hier klar fehlt, ist eine Regelung, was passiert wenn der GU die Bäume nicht wegbringt. Muss er euch dann was zahlen? Oder habt ihr Rücktrittsrecht? Alles offen, wird schwer das was zu holen.

 
....

Was hier klar fehlt, ist eine Regelung, was passiert wenn der GU die Bäume nicht wegbringt. Muss er euch dann was zahlen? Oder habt ihr Rücktrittsrecht? Alles offen, wird schwer das was zu holen.
Hallo,....zumal die Mail ja nicht einmal vom GU kam, sondern von einem Immobilienberater. Puzzola wird schon Schwierigkeiten haben, dem GU überhaupt nachzuweisen, dass er davon gewusst hat und dass das in seinem Auftrag geschrieben wurde.

Vom GU wird da nichts zu holen sein.

Sinnvollerweise hätte man das im Kaufvertrag festgehalten, inkl Konsequenz, was passiert, wenn der GU diesen Passus nicht einhalten kann.

Puzzola wird versuchen müssen, die Bäume selbst weg zu bekommen, falls das den Stress mit dem Nachbarn wert ist.

Zuerst würde ich versuchen mit dem Nachbarn zu reden.

Wenn das nicht fruchtet könte man auch den Rechtsweg bestreiten.

Puzzola wohnt in der Ostschweiz. Wenn damit der Thurgau gemeint ist, ist das nicht aussichtlos, hier gibt es keine Verjährungsfrist für zu grosse Pflanzen an der Grenze. Siehe Gesetz über Flur und Garten http://www.rechtsbuch.tg.ch/pdf/900/913_1h1.pdf, Paragraphen 5 und 8:

§ 5

Bäume, Sträucher, Hecken, Lebhäge und ähnliche Pflanzungen sowie

mehrjährige landwirtschaftliche Kulturen dürfen nie höher gehalten

werden als das Doppelte ihres Grenzabstandes.

....

§ 8

Bei Pflanzungen, die den Vorschriften dieses Gesetzes nicht ent-

sprechen, kann der Eigentümer des betroffenen Nachbargrundstückes

jederzeit die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustandes verlangen.
Ob dies in jedem Fall anwendbar ist weiss ich nicht, evtl gibt es im Zweifel wichtigere Gesetze. (Falls z.B. der betroffene Baum ein Naturdenkmal ist.)

Falls du diesen Weg beschreiten willst wirst du um einen Anwalt nicht herumkommen.

Wie es in den anderen Kantonen aussieh weiss ich nicht, es würde sich aber evtl lohnen, das herauszufinden.

Gruss

 

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