GU hat einen Generalschlüssel verloren

jo30

Mitglied
20. Apr. 2011
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Hallo zusammen,

ich wohne in einer Überbau mit vielen Wohnungen. Beim bauen hat ein Bauarbeiter einen Generalschlüssel verloren.

Wie sieht es rechtlich aus, muss das Unternehmen bzw. der GU die Schlösser tauschen?

Hat jemand schon ähnliche Erfahrungen gemacht und kann mir sagen was rechtlich zu tun ist?

Danke für eure Antworten.

Gruss Jo

 
Oh, einen Generalschlüssel zu verlieren oder zu verlegen, das kann teuer werden!

Natürlich mussten im schlimmsten Fall alle Schlösser ausgetauscht werden um missbräuche zu vermeiden, falls der Schlüssel gefunden wird und in falsche Hände gerät.

Verantwortlich ist immer der jeweilige Handwerker, der diesen Schlüssel ( hoffendlich gegen Unterschrift) erhalten hat.

Da ich selber Kundendienstmonteur bin,und auch Hausbetreuer in einer großen Wohnanlage, weiss ich um diese Sachen genau Bescheid.

Unsere Schliessanlagen aber sind nur Hausweise für alle Hauseingangs- und Kellerflurtüren, und entsprechend werden auch die Schlüssel heraus gegeben und eine Unterschrift vom jeweiligen Handwerker verlangt. Den Generalschlüssel händige ich grundsätzlich nicht aus, den habe ich nur selber am Bund.

Hier bei uns überhaupt gibt es sogenannte K2 Schliessungen, wo man mit einen einzigen Schlüssel Zugang zu sämtlichen Elektrischen Betriebsräumen oder Wasserzählereinrichtungen in der ganzen Stadt hat, außerdem sind in großen Wohnblöcken auch Schlüsseltresore in der Hauswand eingelassen um in Notfall an wichtige Betriebseinrichtungen zu gelangen.

Aber verantwortlich ist immer der jenige, der den Verlust des Schlüssels verursacht hat, nicht das GU oder der Auftragnehmer

 

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