GU hat uns Offerte NICHT übergeben

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moguai

Guest
Einen schönen guten Tag Euch allen!!

Ich habe folgendes Problem;

Wir bauen mit eineM GU, mit dem wir von den Leistungen her wirklich zufrieden sind.

Nun ging es um die Plattenbodenarbeiten. Wir haben unsere Platten ausgesucht und dies wurde auf einem sog. Auswahlschein festgehalten mit Plattenbeschrieb und Preis. Wir wussten auch dass dazu noch die Verlegekosten kommen. In der Zwischenzeit haben wir uns kurzfristig für zusätzlich andere Platten entschieden (von denen wir aber den Preis nicht kannten) und dies dem Plattenleger mitgeteilt. Dieser hat daraufhin dem GU eine Offerte erstellt worin dann Mehrkosten von 4600.- für uns entstehen mit den neu gewählten Platten.

Nun hat der zuständige Bauleiter uns diese Offerte NICHT weitergeleitet und ohne unsere Kenntnis und Zustimmung beim Plattenleger die besagten Platten bestellt /emoticons/default_eek.png . Hätten wir aber gewusst was diese kosten, wären wir auf jedenfall bei der günstigen Platte geblieben.

Als wir das bemerkt haben, haben wir natürlich sofort versucht die Bestellung zu stoppen oder zu ändern, aber zu spät.

Ist der Bauleiter/GU nicht verpflichtet uns entstehende Mehrkosten vorher mind. mündlich mitzuteilen? Sollen wir uns direkt an die Geschäftsleitung wenden?

Müssen wir nun einfach die teuren Platten bezahlen, oder muss die Differenz zu den billigeren vom GU/Bauleiter übernommen werden? Wie gehen wir am besten vor?

Wir sind einfach völlig entsetzt und Perplex über diese Situation ....

Ich wäre sehr frph wenn jemand Rat wüsste...

Danke im Voraus!!

Liebe Grüsse

Moguai

 
Ich würde versuchen mit dem GU zu reden, dass ihr euch die Mehrkosten teilt.

 
Ich denke ihr müsst den Vertrag lesen und darin nachsehen, wie es bei Mehrkosten geregelt ist.

In unserem Vertrag war ganz klar, dass diese mitgeteilt und von uns unterzeichnet werden müssen. Und so wurde das auch gehandhabt.

 
Hallo Moguai,

um genau dieses Problem zu vermeiden, sollte eigentlich jeder GU/Architekt darum bemüht sein, jegliche Änderungen im Leistungsumfang schnell und vor Ausführung/Bestellung, dem Bauherren mitzuteilen und sich durch Unterschrift bestätigen zu lassen.

Ich würde gegenüber den GU (Bauleiter/Geschäftsleitung) so argumentieren: "..da wir keine Mehrkostenofferte von ihnen erhalten haben, auf welche wir zur endgültigen Entscheidung eigentlich gewartet haben, gingen wir davon aus, bzw. konnten nur davon ausgehen, dass die von uns neu ausgesuchten Fliesen keinen Mehrpreis ergeben! Hätten sie uns rechtzeitig die Mehrkosten genannt, hätten wir ihnen sofort erklärt, dass diese Ausführung dann für uns nicht in Frage kommt!"

Damit wird er wohl in gewisse "Erklärungsnöte" kommen, die Euch ggf. zu einer besseren Lösung bringen. Wie immer diese aussieht!

Gruß vom Pfälzer

 

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