Hallo zusammen,
folgend Situation:
ein GU hat für uns Entwürfe eines Hauses gemacht, als Abwandlung seines hundertfach in Varianten anzutreffenden Standard-EFH.
Dieses Haus sollte auf einer Parzelle gebaut werden, gegen die wir uns letzten Endes wegen des nicht passenden Umfeldes entschieden haben.
Es gibt keinerlei vertragliche Vereinbarung zwischen uns und dem GU. Uns wurde zu keinem Zeitpunkt signalisiert, dass und in welcher Höhe wir Kosten zu tragen haben.
Im Gegenteil, es wurde sogar betont, dass sobald Kosten entstehen würden, er uns explizit darauf hinweisen würde.
Der GU kommt auf einmal und möchte uns einen hohen vierstelligen Betrag als Entschädigung für seinen grossen Audwand in Rechnung stellen. Bis jetzt ist dies noch nicht passiert.
Sollten wir uns trotzdem für eines seiner weiteren Objekte entscheiden, würde dieser Betrag auf den Kaufpreis angerechnet werden.
Was sind eure Meinungen? Bitte um Diskussion. Wie ist die Rechtslage?
folgend Situation:
ein GU hat für uns Entwürfe eines Hauses gemacht, als Abwandlung seines hundertfach in Varianten anzutreffenden Standard-EFH.
Dieses Haus sollte auf einer Parzelle gebaut werden, gegen die wir uns letzten Endes wegen des nicht passenden Umfeldes entschieden haben.
Es gibt keinerlei vertragliche Vereinbarung zwischen uns und dem GU. Uns wurde zu keinem Zeitpunkt signalisiert, dass und in welcher Höhe wir Kosten zu tragen haben.
Im Gegenteil, es wurde sogar betont, dass sobald Kosten entstehen würden, er uns explizit darauf hinweisen würde.
Der GU kommt auf einmal und möchte uns einen hohen vierstelligen Betrag als Entschädigung für seinen grossen Audwand in Rechnung stellen. Bis jetzt ist dies noch nicht passiert.
Sollten wir uns trotzdem für eines seiner weiteren Objekte entscheiden, würde dieser Betrag auf den Kaufpreis angerechnet werden.
Was sind eure Meinungen? Bitte um Diskussion. Wie ist die Rechtslage?