Hallo zusammen
Eigentlich haben wir einen erfreulichen Brief erhalten von unserem GU, der Einzugstermin wurde uns mitgeteilt!
Beim genaueren durchlesen habe ich folgenden Abschnitt gefunden " ... der Mehraufwand für die Böschungssicherung müssen vor der Bauabnahme schriftlich geregelt sein."
Letzten Sommer gab es einen Böschungsrutsch, welcher mit Beton gesichert werden musste, was mich aber eigentlich kalt liess, da ich ja einen GU-Vertrag mit Festpreis unterschrieben habe und es erst noch in einer anderen Ecke der Überbauung war, als unser Haus zum stehen kommt.
Ich habe nun heute morgen angerufen um mich zu erkundigen wie es zu dieser Aussage im Brief komme. Er hat mich dann auf den Baubeschrieb im Anhang des Werkvertrages verwiesen worin stehe, dass nur eine "... abgeböschte Baugruppe ohne spezielle Böschungssicherung- und Wasserhaltungsmassnahmen" beschrieben sei und wir nun diese Kosten Anteilsmässig (Überbauung) zu tragen haben./emoticons/default_mad.png
a) Darf ich als "Laie" nicht davon ausgehen, dass er da wissen muss was notwendig ist und es mit dem was im Baubeschrieb steht ausreichend ist?
/emoticons/default_cool.png Was kann ich dagegen machen und wie muss ich vorgehen, wenn ich etwas dagegen machen kann?
Jetzt schon vielen Dank für Eure Meinungen.
Eigentlich haben wir einen erfreulichen Brief erhalten von unserem GU, der Einzugstermin wurde uns mitgeteilt!
Beim genaueren durchlesen habe ich folgenden Abschnitt gefunden " ... der Mehraufwand für die Böschungssicherung müssen vor der Bauabnahme schriftlich geregelt sein."
Letzten Sommer gab es einen Böschungsrutsch, welcher mit Beton gesichert werden musste, was mich aber eigentlich kalt liess, da ich ja einen GU-Vertrag mit Festpreis unterschrieben habe und es erst noch in einer anderen Ecke der Überbauung war, als unser Haus zum stehen kommt.
Ich habe nun heute morgen angerufen um mich zu erkundigen wie es zu dieser Aussage im Brief komme. Er hat mich dann auf den Baubeschrieb im Anhang des Werkvertrages verwiesen worin stehe, dass nur eine "... abgeböschte Baugruppe ohne spezielle Böschungssicherung- und Wasserhaltungsmassnahmen" beschrieben sei und wir nun diese Kosten Anteilsmässig (Überbauung) zu tragen haben./emoticons/default_mad.png
a) Darf ich als "Laie" nicht davon ausgehen, dass er da wissen muss was notwendig ist und es mit dem was im Baubeschrieb steht ausreichend ist?
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