M
melvin
Guest
Hallo Leute
Wir bauen zurzeit mit einem GU ein Einfamilienhaus. Nun hat sich folgendes Problem ergeben:
Wir haben mit unserem Bauleiter mehrere Mehrkostenverursachende Aenderungswünsche besprochen. Diese wurden anschliessend von ihm in Auftrag gegeben, ohne uns vorgängig einen Kostenvoranschlag / Offerte zu unterbreiten. Ebenfalls haben wir nie schriftlich einen Auftrag unterzeichnet.
Nun bei der Schlussabrechnung sitzen wir auf teils recht hohen Mehrkosten. Meiner Meinung nach sind diese ungerechtfertigt, denn hätten wir vorher gewusst wie hoch diese anfallen, hätten wir die ein oder andere Aenderung nicht realisiert.
Hatte jemand ein ähnliches Problem? Wie sieht die Rechtslage aus? Wir bauen übrigens nach SIA 118.
Danke und viele Grüsse
Mel
Wir bauen zurzeit mit einem GU ein Einfamilienhaus. Nun hat sich folgendes Problem ergeben:
Wir haben mit unserem Bauleiter mehrere Mehrkostenverursachende Aenderungswünsche besprochen. Diese wurden anschliessend von ihm in Auftrag gegeben, ohne uns vorgängig einen Kostenvoranschlag / Offerte zu unterbreiten. Ebenfalls haben wir nie schriftlich einen Auftrag unterzeichnet.
Nun bei der Schlussabrechnung sitzen wir auf teils recht hohen Mehrkosten. Meiner Meinung nach sind diese ungerechtfertigt, denn hätten wir vorher gewusst wie hoch diese anfallen, hätten wir die ein oder andere Aenderung nicht realisiert.
Hatte jemand ein ähnliches Problem? Wie sieht die Rechtslage aus? Wir bauen übrigens nach SIA 118.
Danke und viele Grüsse
Mel