GU: Mehrkosten

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melvin

Guest
Hallo Leute

Wir bauen zurzeit mit einem GU ein Einfamilienhaus. Nun hat sich folgendes Problem ergeben:

Wir haben mit unserem Bauleiter mehrere Mehrkostenverursachende Aenderungswünsche besprochen. Diese wurden anschliessend von ihm in Auftrag gegeben, ohne uns vorgängig einen Kostenvoranschlag / Offerte zu unterbreiten. Ebenfalls haben wir nie schriftlich einen Auftrag unterzeichnet.

Nun bei der Schlussabrechnung sitzen wir auf teils recht hohen Mehrkosten. Meiner Meinung nach sind diese ungerechtfertigt, denn hätten wir vorher gewusst wie hoch diese anfallen, hätten wir die ein oder andere Aenderung nicht realisiert.

Hatte jemand ein ähnliches Problem? Wie sieht die Rechtslage aus? Wir bauen übrigens nach SIA 118.

Danke und viele Grüsse

Mel

 
Also, wir hatten damsls ein Vorgespräch und Besichtigung eines Bestehenden Hauses.

Dannach haben wir ihm alle Abänderungen und Wünsche mitgeteilt.

Diese wurden dann auf einer Kopie Werkvertrag aufgesetzt, so sah man die Definitiven Mehrkosten.

Wir durften und dann alles Ruhig durch den Kopf gehen lassen und erst auf unser OK, machte er den definitiven Werkvertrag!

Was jetzt dennoch kommt, sind zb Mehrkosten, Plättli, Küche ect, aber da bekommen wir immer die Offerte und wenn es uns zu teuer ist, suchen wir halt ne billigere Alternative.

Ihr habe aber schon was Unterschrieben, dh Vertrag ect????

Also, wir bekommen immer die Kopie der Offerte in die Hände, so können wir Budgetieren!

 
Ich würde mich mal beim Hauseigentümerverband schlau machen.

Wir erhalten für alle Mehrkosten immer eine Offerte, die wir auch unterschreiben müssen.

 

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