GU möchte Endtermin verschieben

reni

Mitglied
Hallo zusammen

Wir haben im Werkvertrag mit dem GU den 31.12.2007 als Übergabetermin für unser Häuschen stehen. Der Aushub wird am 20.06.07 und der Baubeginn ist am 25.06.07. Nun sind wir bis jetzt mit unserem GU sehr zufrieden, viele Wünsche und Planänderungen wurden ohne Aufpreis angenommen. Gute Beratung, seriöser Eindruck, gute Referenzen. Bei der letzten Sitzung wurde das Thema Übergabetermin angesprochen, leider konnte der GU keinen Baumeister finden der früher Anfangen konnte, natürlich auch noch zu einem Angemessenen Preis. Er betonte, dass er den Termin knapp einhalten könne, er aber lieber Saubere Arbeit leisten wolle und er auch ein Gutes Verhältnis zu uns haben will. Er würde am liebsten Ende Februar als Endtermin nehmen. Wir wollten demnächst unsere Wohnung kündigen.

Meine Frage: Was haltet Ihr davon und was würdet Ihr an unsere Stelle machen. Die doppelte Zinsbelastung ist untragbar, was kann man Fordern? Eigentlich müsste der GU für eine Unterkunft und das unterstellen des Mobiliars aufkommen. Oder nicht? Aber wir könnten ja gut die Wohnung auf später kündigen. Jetzt schon etwas fordern ohne das gute Verhältnis auf die Probe zu stellen ist sicher schwer. Es liegen noch wenige Änderungswünsche unsererseits vor, die wir natürlich auch noch möglichst Kostenneutral anbringen wollen. Was ist mit den Zinsen und der Bank?/emoticons/default_confused.png

 
Grundsätzlich würde ich immer lieber mehr Zeit einplanen, als weniger. Schlussendlich profitiert ihr von einem trockeneren und sicher fertigen Haus, das auch sorgfältig ausgeführt wurde. Es ist doch so, dass ihr zwar 2 Monate später einziehen könnt, aber nachher ein Leben lang darin wohnt - was sind da schon 2 Monate?

Finanziell würde ich jedoch natürlich schon versuchen etwas rauszuholen.

 
Jetzt schon etwas fordern ohne das gute Verhältnis auf die Probe zu stellen ist sicher schwer. Es liegen noch wenige Änderungswünsche unsererseits vor, die wir natürlich auch noch möglichst Kostenneutral anbringen wollen.
Hallo Reni

im Prinzip beantwortet diese Aussage Deine Frage. Wie ich Deiner Geschichte entnehme, ist Euer GU grosszügig mit Euch. Jetzt ist ein Ungemach entstanden, wofür Dein GU eigentlich nichts kann und Ihr eine einfache Lösungsmöglichkeit habt (Ich gehe mal von CHF 2000.00 Monatsmiete aus also von CHF 4000.00 total) Was hätten die Aenderungswünsche gekostet?

Willst Du eine Nachrechnung für Deine bisherigen Aenderungswünsche riskieren (Bis jetzt hast Du keine Schlussrechnung)?

Also, mein Tip, lass es gut sein, mach dem GU klar, dass Du ihm entgegen kommst und falls doch noch etwas Nervendes in seiner Schlussrechnung auftaucht, kannst Du Deine Forderung immer noch stellem.

Stephan

 
Ich denke diese doppelte Zinsbelastung müsst ihr tragen können, sonst ist das Budget zu knapp, ausserdem müsst ihr daran denken dass die Baukreditzinsen auf die Bausumme geschlagen werden und nicht während der Bauphase zu zahlen sind.

2 Monate sind kein Beinbruch und sollten im Sinne eines guten Baus gewährt werden, vielleicht habt ihr ja Glück wie wir und seit dem Richtpplan voraus.

 
Hallo Rakete

Das ging ja wie eine Rakete mit der Antwort. Ja, Du hast recht der Zeitrahmen ist wirklich nicht so wichtig. Haupsache das Haus ist in Ordnung. Mit finanziell etwas rausholen, das würde ich natürlich gerne. Was kann mann den verlangen? Die Übernahme von den Zinsens der Wohnung währe schon das Mindeste oder?

Hallo swissstephan

Sag mal woher weist Du unsere Miete? Leider muss man die CHF 4000.- erst einmal haben. Unser Buget ist schon recht knapp. Schlussrechnung sollte nicht, weil wir einen Fixpreis für das Komplettpaket haben und der ist schon Vertraglich abgemacht. Klar, eben diese Änderungswünsche würden direkt abgerechnet. Ich bin schon auch Deiner Meinung und ich will ja den GU nicht vergraulen. Ich möchte nur so meine Möglichkeite ausloten.

Also euch beiden nochmals herzlichen Dank!

 
@reni: letztendlich habt ihr ja nicht zwei monate länger die doppelte zinsbelastung sondern nur zwei monate später... folglich ist euch kein schaden entstanden... oder übersehe ich da was?

gruss

tosci

 
@reni: letztendlich habt ihr ja nicht zwei monate länger die doppelte zinsbelastung sondern nur zwei monate später... folglich ist euch kein schaden entstanden... oder übersehe ich da was?
Sie zahlen 2 Monate länger den Baukredit, wobei der ja mit 3% für 2 Monate relativ bescheiden ist.

bsp. 500'000 * 3% /12 *2 = 2'500 also im Bereich einer Monatsmiete, zusammen mit der Miete kommt man dann aber auf rund 6'000.-

Aber das Problem hat jeder Bauherr dessen Bau sich verzögert, ist ärgerlich, eventuell steht da etwas dazu im GU-Vertrag, Konventionalstrafe bei Verzögerung etc.

 
@raycecile: eben nicht, sie beginnen ja 2 monate später weil sie keinen baumeister finden konnten... die bauzeit verlängert sich dadurch nicht... und somit entstehen keine direkten mehrkosten... ev. müssen sie die bereits bezahlten land- und notarkosten 2 monate länger doppelt verzinsen, was aber sicher nicht so viel ausmachen kann.

 
Nun ja, die Baukosten sprich kredit vielleicht nicht, aber die Wohnungsmiete, wobei man sehen muss, wenn man nicht bauen würde müsste man ja trotzdem irgendwo wohnen...

 
eben das meine ich... sie zahlen einfach zwei monate länger mietzins statt den hypozins resp. baukreditzins für das haus...

 
Wichtig ist, was in eurem Vertrag steht, wenn eine Verzögerung auftritt. Bei uns war immer noch eine kleine Klausel von wegen unvorgesehene Dinge oder schlechtes Wetter.

Falls finanziell im Vertrag nichts steht, sehe ich für euch keine Chancen, dass ihr da was rausholen könnt.

 
Hallo zusammen

Endlich einmal Zeit um euch allen zu Danken und Lob zu singen!/emoticons/default_wink.png

Wir haben nun bei der letzten Sitzung nochmals das Thema Endtermin besprochen und der GU ist auch der Meinung wie wir, das Er die Zinskosten für die 2 Monate übernimmt!/emoticons/default_biggrin.png Freude herscht!! Eigentlich für Ihn gar kein Thema. Man staune! So ist es uns Recht und wir wollen ja keine Millionäre werden(armer GU).

Danke nochmals an euch allle, Ihr seid Grosses Hilfe!

Gruss Reni

 
Wow, da können wir mit unseren voraussichtlich 4 Monaten Verzögerung nur träumen von./emoticons/default_sad.png Wir kriegen nix, bisher nicht mal ne Entschuldiung. Aber eben, der GU ist auf der Seite des "Rechts", da kein Datum im Vertrag festgehalten wurde. Selbst schuld /emoticons/default_mad.png

 

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