Hallo zusammen
Wir haben im Werkvertrag mit dem GU den 31.12.2007 als Übergabetermin für unser Häuschen stehen. Der Aushub wird am 20.06.07 und der Baubeginn ist am 25.06.07. Nun sind wir bis jetzt mit unserem GU sehr zufrieden, viele Wünsche und Planänderungen wurden ohne Aufpreis angenommen. Gute Beratung, seriöser Eindruck, gute Referenzen. Bei der letzten Sitzung wurde das Thema Übergabetermin angesprochen, leider konnte der GU keinen Baumeister finden der früher Anfangen konnte, natürlich auch noch zu einem Angemessenen Preis. Er betonte, dass er den Termin knapp einhalten könne, er aber lieber Saubere Arbeit leisten wolle und er auch ein Gutes Verhältnis zu uns haben will. Er würde am liebsten Ende Februar als Endtermin nehmen. Wir wollten demnächst unsere Wohnung kündigen.
Meine Frage: Was haltet Ihr davon und was würdet Ihr an unsere Stelle machen. Die doppelte Zinsbelastung ist untragbar, was kann man Fordern? Eigentlich müsste der GU für eine Unterkunft und das unterstellen des Mobiliars aufkommen. Oder nicht? Aber wir könnten ja gut die Wohnung auf später kündigen. Jetzt schon etwas fordern ohne das gute Verhältnis auf die Probe zu stellen ist sicher schwer. Es liegen noch wenige Änderungswünsche unsererseits vor, die wir natürlich auch noch möglichst Kostenneutral anbringen wollen. Was ist mit den Zinsen und der Bank?/emoticons/default_confused.png
Wir haben im Werkvertrag mit dem GU den 31.12.2007 als Übergabetermin für unser Häuschen stehen. Der Aushub wird am 20.06.07 und der Baubeginn ist am 25.06.07. Nun sind wir bis jetzt mit unserem GU sehr zufrieden, viele Wünsche und Planänderungen wurden ohne Aufpreis angenommen. Gute Beratung, seriöser Eindruck, gute Referenzen. Bei der letzten Sitzung wurde das Thema Übergabetermin angesprochen, leider konnte der GU keinen Baumeister finden der früher Anfangen konnte, natürlich auch noch zu einem Angemessenen Preis. Er betonte, dass er den Termin knapp einhalten könne, er aber lieber Saubere Arbeit leisten wolle und er auch ein Gutes Verhältnis zu uns haben will. Er würde am liebsten Ende Februar als Endtermin nehmen. Wir wollten demnächst unsere Wohnung kündigen.
Meine Frage: Was haltet Ihr davon und was würdet Ihr an unsere Stelle machen. Die doppelte Zinsbelastung ist untragbar, was kann man Fordern? Eigentlich müsste der GU für eine Unterkunft und das unterstellen des Mobiliars aufkommen. Oder nicht? Aber wir könnten ja gut die Wohnung auf später kündigen. Jetzt schon etwas fordern ohne das gute Verhältnis auf die Probe zu stellen ist sicher schwer. Es liegen noch wenige Änderungswünsche unsererseits vor, die wir natürlich auch noch möglichst Kostenneutral anbringen wollen. Was ist mit den Zinsen und der Bank?/emoticons/default_confused.png