Hallo
Im Juni 2012 haben wir auf ein Immobilieninserat eines grossen GU, resp. Systemhausanbieters reagiert. Das angebotene Objekt (ein freistehendes Einfamilienhaus) hatte unser Interesse geweckt. Kurz darauf haben wir die ersten Informationen zum Objekt erhalten. Das Angebot beinhaltete ein Hausvorschlag auf einem freien Grundstück. Das Grundstück ist jedoch nicht im Besitze des GU, sondern muss der Gemeinde abgekauft werden.
Das Grundstück hat uns sehr gefallen und so haben wir eine Baulandreservation vorgenommen. Leider war das Vorprojekt des GU sehr schwammig und nicht ausgereift. So sahen wir uns veranlasst, noch weitere Konkurenzangebote einzuholen. Da uns die grossen GU's keine zufriedenstellende Antwort auf die Frage, ob die Bebauung des Grundstückes gemäss ihren Vorprojekten realisiert werden kann, geben konnten, haben wir uns entschlossen noch einen Architekten zuzuziehen. Dieser hat seinen Job so gut gemacht, dass wir uns nun entschieden haben, mit ihm und nicht mit einem der GU's zu bauen.
Das Grundstück haben wir dann auf eigene Faust der Gemeinde abgekauft.
Nachdem wir nun den GU's abgesagt haben, hat sich einer davon als schlechter Verlierer entpuppt. Im Inserat wird gross damit geworben, dass die Baulandsuche für die Kunden kostenlos ist. Auch haben wir in den Gesprächen nie eine Provision vereinbart und aus den Unterlagen geht auch nichts derartiges hervor. Nun haben wir für die Vermittlung des Baulandes eine dicke Rechnung erhalten. Das Inserat hat uns zwar zu unserem Grundstück geführt, die abschliessenden Verhandlungen haben wir aber selber geführt. Zudem sind wir davon ausgegangen, dass diese Dienstleistung gratis ist. Die Forderung ist unserer Meinung nach nicht gerechtfertigt. Der Verkäufer hat sich zwar anfänglich eingesetzt, aber als der zeitliche Aufwand für unsere Wünsche zu gross wurde, nahm auch die Qualität der Beratung ab und es wurde gar nicht mehr auf unsere Anliegen und Bedenken eingegangen. Die Begründung war, dass man alle diese Details dann nach dem Abschluss des Werkvertrages regeln könne. So war die zu erwartende m2 Anzahl nicht klar, es waren nicht einmal einfache Fassadenansichten vorhanden und da das Terrain speziell ist, war auch die Realisierung nicht gesichert. Dies war uns einfach zu wenig, um weitere Vertragsverhandlungen führen zu können. Wir sind eigentlich immer davon ausgegangen, dass die Vermittlung kostenlos ist und werden nun von diesen Tatsachen eingeholt. Wir haben mit dem Verkäufer nie über diese Thematik gesprochen und es wurde auch nie eine Provision im Falle der Nichtberücksichtigung des GU vereinbart.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit einem GU gemacht? Haben wir Chancen, diese Forderung anzufechten?
Besten Dank für eure Meinungen.
Im Juni 2012 haben wir auf ein Immobilieninserat eines grossen GU, resp. Systemhausanbieters reagiert. Das angebotene Objekt (ein freistehendes Einfamilienhaus) hatte unser Interesse geweckt. Kurz darauf haben wir die ersten Informationen zum Objekt erhalten. Das Angebot beinhaltete ein Hausvorschlag auf einem freien Grundstück. Das Grundstück ist jedoch nicht im Besitze des GU, sondern muss der Gemeinde abgekauft werden.
Das Grundstück hat uns sehr gefallen und so haben wir eine Baulandreservation vorgenommen. Leider war das Vorprojekt des GU sehr schwammig und nicht ausgereift. So sahen wir uns veranlasst, noch weitere Konkurenzangebote einzuholen. Da uns die grossen GU's keine zufriedenstellende Antwort auf die Frage, ob die Bebauung des Grundstückes gemäss ihren Vorprojekten realisiert werden kann, geben konnten, haben wir uns entschlossen noch einen Architekten zuzuziehen. Dieser hat seinen Job so gut gemacht, dass wir uns nun entschieden haben, mit ihm und nicht mit einem der GU's zu bauen.
Das Grundstück haben wir dann auf eigene Faust der Gemeinde abgekauft.
Nachdem wir nun den GU's abgesagt haben, hat sich einer davon als schlechter Verlierer entpuppt. Im Inserat wird gross damit geworben, dass die Baulandsuche für die Kunden kostenlos ist. Auch haben wir in den Gesprächen nie eine Provision vereinbart und aus den Unterlagen geht auch nichts derartiges hervor. Nun haben wir für die Vermittlung des Baulandes eine dicke Rechnung erhalten. Das Inserat hat uns zwar zu unserem Grundstück geführt, die abschliessenden Verhandlungen haben wir aber selber geführt. Zudem sind wir davon ausgegangen, dass diese Dienstleistung gratis ist. Die Forderung ist unserer Meinung nach nicht gerechtfertigt. Der Verkäufer hat sich zwar anfänglich eingesetzt, aber als der zeitliche Aufwand für unsere Wünsche zu gross wurde, nahm auch die Qualität der Beratung ab und es wurde gar nicht mehr auf unsere Anliegen und Bedenken eingegangen. Die Begründung war, dass man alle diese Details dann nach dem Abschluss des Werkvertrages regeln könne. So war die zu erwartende m2 Anzahl nicht klar, es waren nicht einmal einfache Fassadenansichten vorhanden und da das Terrain speziell ist, war auch die Realisierung nicht gesichert. Dies war uns einfach zu wenig, um weitere Vertragsverhandlungen führen zu können. Wir sind eigentlich immer davon ausgegangen, dass die Vermittlung kostenlos ist und werden nun von diesen Tatsachen eingeholt. Wir haben mit dem Verkäufer nie über diese Thematik gesprochen und es wurde auch nie eine Provision im Falle der Nichtberücksichtigung des GU vereinbart.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit einem GU gemacht? Haben wir Chancen, diese Forderung anzufechten?
Besten Dank für eure Meinungen.