GU stellt Rechnung für Vermittlerprovision nach Nichtzustandekommen des Werkvertrages

Schmibi

Mitglied
02. Juli 2012
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Hallo

Im Juni 2012 haben wir auf ein Immobilieninserat eines grossen GU, resp. Systemhausanbieters reagiert. Das angebotene Objekt (ein freistehendes Einfamilienhaus) hatte unser Interesse geweckt. Kurz darauf haben wir die ersten Informationen zum Objekt erhalten. Das Angebot beinhaltete ein Hausvorschlag auf einem freien Grundstück. Das Grundstück ist jedoch nicht im Besitze des GU, sondern muss der Gemeinde abgekauft werden.

Das Grundstück hat uns sehr gefallen und so haben wir eine Baulandreservation vorgenommen. Leider war das Vorprojekt des GU sehr schwammig und nicht ausgereift. So sahen wir uns veranlasst, noch weitere Konkurenzangebote einzuholen. Da uns die grossen GU's keine zufriedenstellende Antwort auf die Frage, ob die Bebauung des Grundstückes gemäss ihren Vorprojekten realisiert werden kann, geben konnten, haben wir uns entschlossen noch einen Architekten zuzuziehen. Dieser hat seinen Job so gut gemacht, dass wir uns nun entschieden haben, mit ihm und nicht mit einem der GU's zu bauen.

Das Grundstück haben wir dann auf eigene Faust der Gemeinde abgekauft.

Nachdem wir nun den GU's abgesagt haben, hat sich einer davon als schlechter Verlierer entpuppt. Im Inserat wird gross damit geworben, dass die Baulandsuche für die Kunden kostenlos ist. Auch haben wir in den Gesprächen nie eine Provision vereinbart und aus den Unterlagen geht auch nichts derartiges hervor. Nun haben wir für die Vermittlung des Baulandes eine dicke Rechnung erhalten. Das Inserat hat uns zwar zu unserem Grundstück geführt, die abschliessenden Verhandlungen haben wir aber selber geführt. Zudem sind wir davon ausgegangen, dass diese Dienstleistung gratis ist. Die Forderung ist unserer Meinung nach nicht gerechtfertigt. Der Verkäufer hat sich zwar anfänglich eingesetzt, aber als der zeitliche Aufwand für unsere Wünsche zu gross wurde, nahm auch die Qualität der Beratung ab und es wurde gar nicht mehr auf unsere Anliegen und Bedenken eingegangen. Die Begründung war, dass man alle diese Details dann nach dem Abschluss des Werkvertrages regeln könne. So war die zu erwartende m2 Anzahl nicht klar, es waren nicht einmal einfache Fassadenansichten vorhanden und da das Terrain speziell ist, war auch die Realisierung nicht gesichert. Dies war uns einfach zu wenig, um weitere Vertragsverhandlungen führen zu können. Wir sind eigentlich immer davon ausgegangen, dass die Vermittlung kostenlos ist und werden nun von diesen Tatsachen eingeholt. Wir haben mit dem Verkäufer nie über diese Thematik gesprochen und es wurde auch nie eine Provision im Falle der Nichtberücksichtigung des GU vereinbart.

Hat jemand ähnliche Erfahrungen mit einem GU gemacht? Haben wir Chancen, diese Forderung anzufechten?

Besten Dank für eure Meinungen.

 
Hallo Schmibi

Über wen lief die Baulandreservation ?

Wenn ihr das Land via GU reserviert habt, wird eine Provision fällig.

Wenn ihr das Land direkt selbst bei der Gemeinde reserviert habt,

Ist der GU aussen vor. Ist zumindest meine Meinung.

Wir sind auch über einen GU zu unserem Land gekommen und haben das Grundstück

Dann direkt beim Landbesitzer reserviert und später auch gekauft.

Gebaut haben wir mit dem GU nicht.

Gruss moudi

 
Das Grundstück ist jedoch nicht im Besitze des GU, sondern muss der Gemeinde abgekauft werden

(...) dass man alle diese Details dann nach dem Abschluss des Werkvertrages regeln könne.
... üblicherweise würde man einen Vorvertrag zum Werkvertrag machen, der globale Dinge regelt (Was ist z.B., wenn die Gemeinde das Land inzwischen anders weiterverkauft, bevor Du weisst, was genau Du bauen willst?). Details zu regeln, nachdem der Werkvertrag mit dem GU abgeschlossen ist, macht überhaupt keinen Sinn, denn dann bist Du am kürzeren Hebel; Du hast Dich ja verpflichtet mit dem zu bauen.

Du kannst, wenn Du Nerven hast, einfach nicht reagieren oder die Rechnung mit einem lakonischen "Forderung unbegründet" zurückweisen. Dann muss er diese einklagen, d.h. seine Forderung begründen (Zahlungsbefehl vor der Klage mit Rechtsvorschlag ablehnen).

Spätestens dann wirst Du einen Anwalt brauchen, der z.B. überprüft, ob ein Maklervertrag zustandegekommen ist oder ob dieser GU planerische Vorleistungen erbracht hat, die über die Kundeneinwerbung hinausgehen. Bestand eine Abmachung des GU mit der Gemeinde, die das Land verkauft hat? Rede mal mit Deiner Rechtsschutzversicherung.

 
Ich sehe es ganz anders

da ist überhaupt kein vertragt zustande gekommen, da der GU keine angaben darüber gemacht hat, ob seine vorverhandlung etwas kostet

solche rechnung einfach ins altpapier damit und sollte er doch wagen dich zu betreiben?

einfach rechtsvorschlag machen und last dich nicht einschüchtern von solche typen, die bewusst ihre kunden in den glauben lassen das es nichts kostet.

Ich finde der GU ist da selber schuld, er ist der profi und sollte seine kunden auch darüber informieren was gerade kostenlos ist und ab wann die leistung kostenpflichtig ist.

übrigens, sollte der GU wirklich die betreibung einleiten und zu einer schlichtungstermin mit einen leienrichter kommen, dann pass auf was der leienrichter sagt, dieser hat meistens kaum eine ahnung von der matherie und seine interesse liegt nur da euch auf eine einigung zu bringen, auch wenn es klar sein soll, das eine partei recht hat.

 
Hallo Schmibi

Immer wieder das Theater mit diesen Reservationsverträgen.

Dabei ist es eigentlich ganz einfach: Landkäufe die nicht beurkundet sind, gelten nicht und es werden deshalb auch keine Zahlungen fällig.

Das weiss anscheinend auch das GU und will deshalb eine "Vermittlungsprovision". Eine solche Provision ist aber nur geschuldet wenn sie auch vereinbart wurde. Das scheint nicht der Fall zu sein.

Selbstverständlich darf ein GU von dir in Auftrag gegebene Abklärung in Rechnung stellen. Gerade aber bei zum Verkauf stehenden Parzellen treten oft mehrere GU's mit Vorprojekten für das gleichen Parzellen auf, bevor Ihnen das Land gehört. Solche groben Skizzen sind allenfalls erste Ideen, aber sicher keine abgeltungspflichtigen Leistungen.

Wenn du nichts in Auftrag gegeben hast, brauchst du auch nichts zu zahlen.

Ich würde mich nicht ins Bockshorn jagen lassen.

Gruss Fipsli

 

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Christian77