GU und ihre Planungsfehler

privatuser

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03. Jan. 2009
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Hallo miteinander

Ich habe kürzlich eine Parzelle erworben. Die Erschliessungsstrasse wurde im Auftrag des Landverkäufers durch ein Engineering-Büro geplant und wurde bereits durch die Gemeinde bewilligt. Die Höhenquote der geplanten Strasse wurde durch meinen GU aber in seine Pläne falsch übertragen. Die Pläne mit letztem Planungsstand (und falsche Masse) wurden vor Baueingabe durch den GU und mir unterschrieben.

Nun hat der GU kurz vor Baueingabe herausgefunden, dass die Strasse in den Plänen um ca. 70cm zu hoch eingezeichnet ist. Demnach wäre die Abfahrt in unsere Garage zu steil und würde durch die Gemeinde nicht bewilligt. Nun haben wir bei der Gemeinde ein Aenderungsgesuch für die Strasse eingegeben damit die Erschliessungsstrasse diese 70cm tiefer gebaut werden kann. Nun meine Fragen:

Wer haftet nun für Folgekosten wie

- Mehrkosten Planung Engineering-Büro

- Mehrkosten Aenderungsgesuch bei der Gemeinde, Gebühren

- Mehrkosten Mehraufwand tieferer Aushub der Strasse

- Mehrkosten Miete dies voraussichtlich zu Bauverzögerungen führen wird

- Was wenn der GU sagt ich solle auf die Unterflurgarage verzichten und einen Carport realisieren?

Vielleicht hat jemand die gleichen Erfahrungen gemacht und kann mich hier unterstützen.

Vielen Dank im Voraus!!

 
Hallo privatuser

Wenn die geplante Strasse bereits bewilligt ist und euer Baugesuch noch nicht eingereicht wurde, verstehe ich nicht ganz, weshalb die Strasse umgeplant werden soll.

Viel naheliegender ist doch, dass eure Hauspläne überarbeitet werden müssen - auf Kosten des GU, da er ja den Fehler gemacht hat.

Oder gibt es Gründe, weshalb euer Bauprojekt nicht der geplanten Strasse angepasst werden kann?

 
Allso ich sehe das auch so vie VanTor... wenn der GU einen Fehler macht, dann soll er ihn korrigieren und das natürlich auf eigene Kosten! Dann soll er die Pläne Deines Hauses anpassen und eben alles neu zeichnen.

Gruss vom Bäröschli

 
Hallo privatuser

Mir scheint dieser GU arbeitet nicht gerade genau... wie ist Dein Vertragsverhältnis...? Mir sind Fälle bekannt, wo die Höhenkoten in den Gemeindeplänen nicht stimmen, doch ist es die Pflicht des Hausplaners sich zu vergewissern, dass alles genau ist. Das kann er zum Beispiel mit Nachfragen beim Geometer machen. Wer ein Haus plant ist ganz einfach in der Pflicht, dass er seine Arbeit richtig macht. Da würde ich auch keine Mehrkosten übernehmen. Ich stelle mir so vor, wie das mit diesem GU dann weiter geht bis Bauende... Als Kunde musst Du eben klare "Leitplanken" setzen, Du bist der Kunde...!

Gruss

Bauexperte

 
Hallo zäme

Vielen Dank für Eure Rückantwort. Mein GU hat ja auch keine Probleme die eigenen Pläne anzupassen. Die Hausplanung bleibt wie geplant bestehen, die angebaute Unterflur-Doppelgarage müsste in der Höhe umgeplant werden. Nur die genaue Lage der Garage wurde im Landkaufsvertrag mit Näherbaurecht schriftlich fixiert. Da kann ich nicht einfach die Garage umplanen. Es geht mir vor allem um die Mehrkosten der Strassenabsenkung. Da fallen Mehr-Kubik an für den Aushub und Transport. Im Nachhinein ist der Landverkäufer der die Erschliessungsstrasse in Auftrag gibt nicht daran interessiert, da noch mehr zu bezahlen. Kann ich ja auch nachvollziehen. Also, keine Absenkung, keine Dopppelgarage.

Vertrag: Im Bauvertrag steht schon dass der Unternehmer für Vorhaben die durch die Behörde nicht bewilligt wurden nicht belangt werden kann. ?Wenn die Baubewilligung nur unter speziellen Bedingungen bzw Auflagen erteilt wird, welche die vom Unternehmer zu erbringenden Leistungen beeinflussen, haben sich die Parteien über eine entsprechende Vertragsanpassung zu einigen. Mangels einer solchen Einigung ist der Unternehmer nicht verpflichtet, mit dem Bau zu beginnen. Der Bauherr ist nicht berechtigt, Schadenersatz geltend zu machen.?

Aber in unserem Fall hat der GU ja ein Planungsfehler gemacht und da werden die Behörden keine Baubewilligung erteilen. Der GU hat ja auch eine Gesamtverantwortung inne.

 
Na ja, wenn Ihr die Strasse absenken lasst, müssen alle anderen Anstösser ihre Garageneinfahrten und Hausanschlüsse anpassen? Und die Erschliessungsleitungen in der Strasse auch tieferlegen? Vergiss es.

Wenn die Hausvermessung sich auf die Höhe der Erschliessungsstrasse bezieht, dann steht nach der Korrektur einfach das ganze Haus samt Garage und Einfahrt 70 Zentimeter höher, und weiter passiert gar nichts. Sonst passen ja eventuell die Grundleitungen nicht mehr, wenn dann die Kellersohle tiefer als der Kanal in der Strasse zu liegen käme.

Wenn der Höhenfixpunkt relativ zum Strassenniveau falsch ist, soll der GU seine Pläne korrigieren (es geht ja nur um die Referenzhöhe, neu zeichnen muss man nichts) und dies der Baubehörde mitteilen. Normalerweise sollte das nicht so schlimm sein, Grenzabstände werden ja nicht verändert.

Schlimm wäre es z.B, wenn man sowas erst nach Betonieren der Bodenplatte bemerkt.

Ein Carport statt einer Unterflurgarage würde ja auch eine Neuplanung bedingen.

Die zitierte Klausel für Haftungsausschluss bei Nichtbewilligung bezieht sich darauf, dass der Unternehmer nicht haftet für Aufträge, die er wegen Nichtbewilligung nicht erfüllen kann (logisch), nicht darauf, dass er etwas anderes baut als bewilligt (was hier der Fall wäre).

 
Ich habe noch von meinem Rechtsanwalt Rückmeldung für den vorliegenden Fall erhalten. Hier liege klar eine Verletzzung der Sorgfaltspficht vor und sämtliche Folgekosten müssen durch den GU getragen werden. Mal schauen wie es weitergeht...

danke Euch für die Rückmeldungen!

 

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