GU Vertrag - Gewährleistungsklausel u.a.

Beppi71

New member
Liebe Baugurus, ich gelange an euch und insbesondere an diejenige, welche mit einem GU gebaut haben oder ein grosses Wissen im Vertragsrecht haben. Vielen Dank schon im Voraus für eure Rückmeldungen.
Im uns zugestellten Vertragsentwurf (aus einem anderen Projekt, unser Vertrag "steht" noch nicht) hat mir der GU ein Vertrag mit u.a. folgenden Klauseln zugestellt:

1. Bei Gegenstand und Grundlagen steht u.a.: Soweit im vorliegenden Werkvertrag keine Regelungen vorhanden sind, gilt nicht nur das OR, sondern auch die SIA Norm 118

2. Gewährleistung: Die Gewährleistungspflicht beträgt 2 Jahre, für verdeckten Mängel 5 Jahre. Nach der Schlüsselübergabe sind Mängel unverzüglich und schriftlich zu melden. Eine 2 jährige Abnahme wird nicht durchgeführt.

3. Und dann noch diese: Unter Voraussetzung der vertragsgemässen Erfüllung der Zahlungsfristen durch den Besteller garantiert der GU, dass seitens seiner Subunternehmer und Lieferanten keine Bauhandwerkerpfandreche definitiv eingetragen werden. Der Bauherr ist berechtigt im Fall provisorischer Eintragung eine Bauhandwerkerpfandrechts den entsprechenden Betrag bei der nächsten fälligen Zahlung auf einem gemeinsamen Konto (ltd. auf Besteller und GU) sicherzustellen. Der Rückbehalt ist unverzüglich freizugeben, sobald die Eintragung gelöscht oder der GU eine hinreichende Sicherheit gem. Art. 830 Abs. 3 ZGB geleistet hat.

Ansonsten: GU Honorar 15% für Minder- und Mehrleistungen.

Erachtet Ihr diese Klauseln als üblich und fair?

Vielen Dank für die Unterstützung.

Lieber Gruss

Beppi
 

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