Gu-Vertrag: Verspätung und Garantie

myfirsthouse

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30. Okt. 2009
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Liebe Forum-ler

Ich habe eben den GU-Vertrag von meinem Architekten erhalten. Wir bauen ein Einfamilienhaus in Igis GR. Das Land haben wir bereits gekauft und nun fehlt nur noch das Haus.

Ich bin mir mit den SIA-Normen und Rechten/Pflichten nicht so ganz sicher, weshalb ich mich an euch wende. Insbesondere Zwei Fragen liegen mir am Herzen:

1) Garantieleistungen: Sind diese 6 Punkte gerechtfertigt auszuschliessen von der Garantie? (siehe Bild)

2) Verspätung: Ist das so gut geregelt oder lässt "...durch verschuldete Gründe des GU..." zu viel Spielraum offen? (siehe Bild)

Danke für eure Meinung!

MyFirstHouse

verspätung.jpg

Garantieausschliessen.jpg

 
1, 2, 3 und 5 würde ich (wäre es mein Bauvorhaben) nicht akzeptieren.

1 wurde durch unseren GU behoben, 2 ist zumeist schlecht gelagertes Holz, 3 wäre es für den Rasen egal, nicht aber für die Einfahrt oder Treppe usw., 5. wäre eine Garantieleistung innert den ersten 5 Jahren m.E. angemessen. Wir haben Algenbefall nach ca. 8 Jahren. Ihr könnt auf jeden Fall Vorkehrungen treffen, dass es zum Befall zumindest nur unter erschwerten bedingungen kommt - dazu sollte Euer Architekt gleichwohl informieren können.

 

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