GU Vertrag vor Landkauf bezüglich Verschreibungskosten

ttoemu

Mitglied
20. Aug. 2010
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Guten Tag

Wir sind jetzt kurz vor dem Kauf des Baulandes. Jetzt wurden wir darauf hingewiesen, dass wenn wir bei einem GU einen Kaufvertrag abschliessen, und dann zum Notar gehen um das Bauland zu Verschreiben, wir dann auf die gesamten Anlagekosten die Gebüren Zahlen müssten ca. 2.8%. Wenn aber die Verschreibung mind. 30 vor dem Unterzeichen des Bauvertrages mit dem GU ist, wir nur die Gebühren auf den Landpreis bezahlen müssten.

Kann uns jemend da zu etwas mehr infos geben.

Es sie auch ein Unterschied ob es ein GU Vertrag auf ein Schlüsselvertiges Haus ist oder ein Vertrag mit einem Archidekten.

Der Kauf vom Bauland vorab ist leider nicht möglich weil wir dazu noch Gelder der 3. Säule brauchen und um diese zu bekommen müsste ein Bauvertrag vorliegen.

Besten Dank für eure Hilfen.

Thomas

 
Ganau so wars auch bei uns. Deshalb haben wir die Finanzierung vor dem Kauf mit der Bank geregelt. Diese stellte dann ein Zahlungsversprechen in der Höhe des Baulandpreises aus, welches dem damaligen Eigentümer als Sicherheit ausreichte.

So konnte wir den Landkauf ein paar Wochen vor der Baugesuchseingabe abwickeln und mussten diese Gebühren nur auf das Land zahlen.

Ich weiss nicht, wie es bei anderen Banken ist. Aber wir erhielten ein solches Zahlungsversprechen ohne weiteres und zudem bevor wir unser EK an diese Bank überwiesen hatten.

 
Wenn aber die Verschreibung mind. 30 vor dem Unterzeichen des Bauvertrages mit dem GU ist, wir nur die Gebühren auf den Landpreis bezahlen müssten.

Hallo Thomas

Du schreibst von 30 ????? Tage ? Wochen ? Minuten?

Denke das ist noch sehr interessant ob ich nun 2.8 % von 300 000 ( Land ) oder von 800 000 Land und Haus ) bezahle.

Kann uns jemand sagen wie das bei ihm war. Und wie er das gelöst hatte.

Danke und schönen Sunntig

Sailem

 
Je nach Kanton und Gemeinde ist das unterschiedlich. In einigen Kantonen wird das sehr streng kontrolliert. Wichtig ist:

1. Das Land wurde nicht von dem GU oder Architekt vermittelt, mit der Auflage "du musst dann auch ein Haus mit ihm bauen" Wenn es so ausgeschrieben wurde (sog. Architekturverpflichtung) wird es schwierig, das steuerlich auseinander zu nehmen.

2. Am besten mit der Bank sprechen. Ein Guthaben der 3. Säule dient der Bank auch als Sicherheit. So kann die Bank das Geld auch vorschiessen, und bekommt es dann nach Baubewilligung zurück von der 3. Säule. Das wird oft so gemacht. Kleiner Nachteil: für die Zeit muss der Bank einen Zins bezahlt werden.

 
Wir haben den Vertrag für den Landkauf und den GU-Vertrag gleichzeitig unterschrieben.... es waren allerdings eben 2 Verträge. Besteuert wurde dann nur der Landkauf. Bei den Mitteln kommt's dann etwas auf die PK drauf an: die eine hat anstandslos bezahlt (bevor das Land gekauft war....), die andere wollte zuerst die Bestätigung, dass das Land bereits bezahlt sei... war in unseren Augen ein Witz, die PK hatte ja Kopien von beiden unterschriebenen Verträgen & ein Schreiben vom Notar....

Gruss

 
Hallo Sailem

Ja es handelt sich um 30 Tage. Bei uns macht die Bank jetzt glücklicherweise mit und bezahlt das Bauland jetzt schon im vorraus. Denn es macht ein rechter Betrag aus ob man nur das Land oder das ganze Projekt mit 2.8% versteuern muss.

Gruäss

Thomas

 
Hallo Thomas

Danke für die Info und das du das hier zum Thema gemacht hast. Habe es nun auch mit dem GU angesehen und auch wir werden zuerst den Landkauf machen und danach den GU Vertrag unterschreiben. Geht ja doch um einiges an geld.

Mercie und Gruss

Sailem

 
Wenn ich alles richtig verstanden habe und es auch für unsere Gemeinde / Kt. stimmt, dann habe ich mit dem Lesen dieses Threads seeehr viel Geld gespart. Danke, werde mal mit der Bank reden... :-)

 
Hallo zusammen

Habe damit auch einige Franken gespart und habe deshalb heute meine Kreditkarte gezückt und habe etwas an das Hausforum gespendet... sollte dafür ab Montag den Titel " Donator " tragen dürfen...

Finde es mehr als Recht ...schliesslich bekomme ich hier sehr viele " gratis" Tips.

 
In diesem Beitrag spricht man von 2.8 Prozent Verschreibungskosten. Ich habe das Notariat angerufen und gefragt, wie hoch das bei uns in der Gemeinde ist und wie das mit dem Land und Land/Haus funktioniert. Ich weiss jetzt nicht, ob wir uns schon "verstanden" haben, denn die Aussage war 2.5 Promille auf das Land, wenn das Haus und Land nicht vom gleichen Verkäufer sind. 2.5 Promille und 2.8 Prozent sind doch ein ziemlicher Unterschied.... sprechen wir da ggf. vom gleichen od. doch von zwei unterschiedlichen Gebühren?

 

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