GU-Vertrag zur Überprüfung

myfirsthouse

Mitglied
30. Okt. 2009
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Hallo Leute!

Wir sind nun mit unserem Einfamilienhaus so weit (Neubau), dass wir den GU-Vertrag vom Bauherren bekommen haben. Da ich selber aber nicht viel davon verstehe, möchte ich auf nummer sicher gehen und diesen euch noch zur Überprüfung geben. Wenn jemand etwas Zeit hat um den Vertrag durchzulesen (ist nicht lange), wäre ich unendlich dankbar! Ich möchte einfach sicher sein, dass der Vertrag uns später nicht zum Verhängnis wird...

Danke!!!

GU_Vertrag_ohne_klein.pdf

 

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es gibt so einige kleinere punkte, die man zu deinen gunsten noch ändern könnte. hier kommt es drauf an, wie gut du den gu kennst und wie weit du ihm vertraust. was du aber auf keinen fall akzeptieren sollstest sind die zahlungstermine. diese sollten nun wirklich nicht auf ein datum sondern auf den baufortschritt, wie er sich dann effektiv präsentiert, festgelegt sein.

aber die profis wissen hier sicher mehr.

und noch wichtiger als dieser vertrag dürfte dein baubeschrieb und die pläne sein. hier könnten noch mehr hunde begraben liegen.

 
Hallo

Ich würde Zahlungstermine nach Baufortschritt fällig werde lassen und nicht nach Datum. Also erst nach vollbrachte Leistung!

BG

Vita-men

 
vielleicht liegt es daran, dass ich nicht an der fasnacht war /emoticons/default_rolleyes.gif

 
Hallo

Hallo, frage aus Neugier...

Die Kosten Bei Überschreitung trägt der Bauherr sofern er Änderungen angeordnet hat und sonst? Gilt der Pauschalpreis?

Wie ist das bei Kostenunterschreitung? Wem steht das Geld zu? Der GU da Pauschalpreis?

Ist es bei solchen Summen auch denkbar, dass bei Unterschreitung der Bausumme durch geschickte Vergabe oder günstigerer Unternehmer in irgendeinem Verhältnis zwischgen GU und Auftraggeber geteilt werden kann?

Freundliche Grüsse

Markus Scholdei

 
Vielen Dank für eure Antworten bisher. Vielleicht gibt es ja noch mehr Leute, welche sich die Zeit nehmen, um meinen GU-Vertrag zu überfliegen.

Das mit den Zahlungstranchen nach Terminen ist mir auch sauer aufgestossen. Leider lässt da der GU aber nicht mit sich reden, er mache das immer so. Er möchte das nicht ändern wegen uns. Wir sind recht weit im Projekt und möchten nicht noch einmal von Vorne beginnen, daher sind wir auf den GU-Architekten angewiesen, respektive müssen ihm da fast vertrauen. Oder was findet ihr?

Wie sieht es mit den Garantien aus? Sind diese Aushnahmen eurer Meinung nach OK?

Grüsse

MyFirstHouse

 
Hallo myfirsthouse

Ich sehe das mit dem Zahlungsplan auch wie die anderen. Da würde ich nicht locker lassen. Denn es ist für den GU eine Kleinigkeit dies zu ändern. Ausserdem ist er wahrscheinlich auch auf euren Auftrag angewiesen. Denn in der Baubranche ist es auch nicnt mehr so einfach wie vor 2-3 Jahren.

Ich habe noch folgende Punkte gesehen:

1. Sämtliche Mehrkosten sind gebührenpflichtig: Zu welchem Satz? Mehrkosten welche dem GU keine Mehrarbeit verursachen, müssten ausgeschlossen werden. Sonst bezahlst Du für eine teurere Bodenplatte Gebühren.

2. Ausschluss für Algen- und Pilzbefall würde ich nicht akzeptieren.

3. Es ist gut, dass eine Konventionalstrafe vereinbart wurde. Es ist aber zu unklar oder nicht formuliert, ab wann es zugemutet werden kann, dass man einziehen kann. Meiner Meinung nach würde ich da ein paar konkrete Details hinzufügen. Ich habe da schon zimelich strube Sachen gehört.

Aber stelle doch noch den Baubeschrieb und die Pläne ein. Besonders den Baubeschrieb, denn da gibt es min. so wichtige Dinge.

 
Hallo

Die richten sich ja nach SIA 118, dürfte nichts schiefgehen, das ist ?state of the art?...

Freundliche Grüsse

Markus Scholdei

 
Hallo Leute

Danke für eure Hilfe so far.

Ich stelle euch gerne auch noch den Baubeschrieb plus Kostenrechnung zur Verfügung. Interessieren tun mich vor Allem grössere Dinge, wo ich reinfallen könnte. Endreinigung als Eigenleistung ist klar ein Nachteil, aber das muss so sein (keine Diskussion hier). Allenfalls findet ihr andere Dinge, wo man reinfallen kann.

Entschuldigt die kleinen Fehler im Text, das OCR ist halt nicht extrem gut beim Einscannen/Lesen von Text.

Danke für eure Feedbacks

MyFirstHouse

Baubeschrieb_Kostenrechnung_ocr.pdf

 

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Hi myfirsthouse

Hast du noch die Pläne? So auf den ersten Blick erscheinen mir die Umgebungskosten eher auf der knappen Seite.

gruss

Dreale

 
Moin!

Was wären denn so eure Vorschläge für Zahlungstermine nach Baufortschritt? Ich habe da noch kein gutes Beispiel gefunden...

Danke und Gruss

MyFirstHouse

 
z.B.:

Bei Einreichen des Baugesuchs

Bei Baubeginn

Bei Aufrichte

Fertigstellung Unterlagboden

Fertigstellung/Bezugsbereitschaft

Bauabnahme

usw.

 
Sali myfirsthouse,

Mir sind in dem Vertrag folgende Punkte aufgefallen:

- Das Wichtigste vorab: Ziffer 14 (Bauhandwerkerpfandrecht): Es ist gut und recht, dass sich der GU verpflichtet, dass keine Bauhandwerkerpfandrechte eingetragen werden. Nur: Was passiert, wenn der GU bankrott geht (was auch schon vorgekommen sein soll). Empfehlung: Verlange vom GU, dass er Dir eine Bankgarantie zur Absicherung gegen Ansprüche der Subunternehmer stellt. Die Garantiesumme sollte mindestens 30% des Werkpreises ausmachen (besser noch: 50%).

- Ziffer 3: Das Verhältnis der anwendbaren Normen ist m.E. zu wenig klar. Das OR und SIA 118 regeln den gleichen Gegenstand zum Teil unterschiedlich. Welche Norm geht vor. Ich würde Dir empfehlen, die Norm 118 als vorgehend zu definieren.

- Ziffer 4: Die Termingarantie ist an sich eine gute Sache. Nur: Eine Verspätung bei der Verlegung der Kanalisation beseitigt den ganzen Terminplan. Empfehlung: Die Termine sollten um die Dauer der Verspätung bei der Verlegung der Kanalisation nach hinten rutschen. Weiterer Punkt: Der ganze Terminplan wird auch hinfällig bei Abänderungswünschen durch den Bauherrn. Das ist nicht sachgemäss, da es Abänderungswünsche gibt, welche den Baufortschritt gar nicht beeinflussen (z.B. die Wahl einer anderen Qualität bei den Plattenbelägen). Sachgerecht wäre hier, dass sich im Falle von Abänderungswünschen der GU mit dem Bauherrn zusammensetzt und bespricht, um wieviele Tage ein Abänderungswunsch die Termine nach hinten schiebt.

- Ziffer 6: Mehkosten sind "architektur- und gebührenpflichtig": Hier würde ich Klarheit verlangen, wie hoch der Honorarzuschlag (in Prozent der Mehrkosten) ausfällt. Änderungen, welche lediglich die Materialqualität (aber nicht die Art der Ausführung) betreffen (Beispiel: teurere Plättli; edlere Armaturen, etc.), sollten nicht honorarpflichtig sein (da der GU in diesem Zusammenhang i.d.R. keinen Mehraufwand hat, es sei denn, der Bauherr entscheidet sich nach dem Zeitpunkt der Devisierung um).

- Ziffer 9: Schön wäre, wenn der GU vor der Auswahl der Handwerker allfällige Präferenzen des Bauherrn einholt. Der GU kann diese Handwerker dann im Rahmen der Devisierung zur Offertstellung einladen.

- Ziffer 9, zweiter Absatz: Eine Abtretung der Mängelrechte nach Ablauf der zweijährigen Garantiefrist für offene Mängel würde ich nicht akzeptieren, insbesondere weil der Bauherr die Auswahl der Handwerker überhaupt nicht beeinflussen kann. Sodann stellt sich ein praktisches Problem: Wenn bei der Abnahme vor Ablauf der zweijährigen Garantiefrist gemäss Ziffer 11 noch Mängel festgestellt werden, darf nachher der Bauherr allen Handwerkern betreffend Behebung dieser Mängel nachspringen. Das kann extrem mühsam werden!

- Ziffer 12: Zahlungsplan: Wurde schon erwähnt. Zahlungen sollten sich nach dem Baufortschritt, nicht nach abstrakten Daten richten. Ich würde sodann empfehlen, eine genügend grosse Rate (mind. 5% der Bausumme) erst binnen 30 Tagen nach Bauabnahme fällig zu stellen, unter der Voraussetzung dass im Rahmen der Bauabnahme keine wesentlichen Mängel festgestellt wurden.

- Ziffer 12: Die Rücktrittsregel im Falle des Verzugs des Bauherrn bei der Ausführung der Zahlungen halte ich für unsachgemäss. Verzug sollte erst angenommen werden, wenn die Zahlung auch nach 30 Tagen nicht erfolgt ist. In diesem Falle sollte ab dem Fälligkeitstag ein Verzugszins von 5% geschuldet sein. Ein Rücktritt sollte hingegen erst möglich sein, wenn der Bauherr nach erfolgter Mahnung und dem Verstreichen einer weiteren Frist von 20 - 30 Tagen immer noch nicht bezahlt hat.

-Ziffer 17: Würde ich nicht wollen.

- Ziffer 18: Schiedsgericht. Die Klausel ist schlecht, da keine anwendbare Schiedsordnung vereinbart ist, welche den Ablauf des Verfahrens regelt. Fragen z.B.: Wie wird ein Fall anhängig gemacht? Bei wem? Was passiert, wenn z.B. der GU einfach keinen Schiedsrichter bestellt? Wie werden die Verfahrenskosten ermittelt? etc., etc., etc..... Ein Schiedsgericht ist in der Regel viel teurer als die staatlichen Gerichte, da die Schiedsrichter auch bezahlt werden wollen. Schiedsgerichte machen nur in sehr grossen, komplexen Fällen Sinn, wo die Parteien ein schnelles, vertrauliches Verfahren bevorzugen. Meine klare Empfehlung: Vereinbarung der ordentlichen Gerichte. Zum Gerichtsstand: Dieser ist zwingend am Ort der gelegenen Sache, sprich am Ort, wo das Haus gebaut werden soll. Wenn das Igls ist, ist die Klausel OK, ansonsten nicht.

Hope that helps!

Gruss

mischa

 
Hallo Leute

Herzlichen Dank für eure Hilfe. Ich habe eben mit meinem GU telefoniert und bin recht ernüchtert. Er möchte nichts ändern im Vertrag. Er mache das nun schon über 10 Jahre so und noch nie habe jemand etwas beanstandet. Der Vertrag sei sehr ausführlich und treffend.

Nun versuche ich einfach noch die Wichtigsten Dinge zu ändern, viel bringt's vermutlich aber nicht. Er ist nicht auf uns angewiesen (hat noch 5 andere) und wir möchten nicht noch einmal von vorne beginnen. Daher versuche ich einfach noch wegen den Zahlungsraten und den Garantiearbeiten etwas herauzuholen. Aber ich habe kein Druckmittel....

Grüsse

MyFirstHouse

 

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Sali myfirsthouse,

Lass' Dich von Deinem GU nicht ins Bockshorn jagen.

Die Aussage, dass noch nie jemand den Vertrag beanstandet habe, würde ich Deinem GU nicht abnehmen. Selbst wenn dem so wäre: Du musst für Dich selber schauen, ob Du mit der Risiko-Allokation, wie sie im Vertrag festgezurrt wird, leben kannst.

Ich finde den Vertrag überhaupt nicht "ausführlich und treffend", sondern einseitig zugunsten des GU, bestenfalls aber unklar formuliert. Frag' ihn doch mal, wie denn die Schiedsgerichtsklausel genau funktionieren würde, falls es zum Streit käme. Stell' Dir vor, dass Du ein Haus mit erheblichen Mängeln hingestellt bekommst (Beispiele dafür gibt's auf dem Forum genug) und der GU weigerte sich einfach standhaft, diese Mängel zu beheben. Was würdest Du machen? Bei welchem Gericht würdest Du Deine Klage einreichen wollen?

Das Thema Sicherstellung gegen Bauhandwerkerpfandrechte ist ebenfalls ein "evergreen". Auch dazu findest Du tonnenweise Anschauungsmaterial auf dem Forum. Ein GU, welcher sich einfach weigert, eine Sicherstellung in Form einer Bankgarantie beizubringen, disqualifiziert sich m.E. selbst. Seriöse GU sind sich der Problematik bewusst und bieten zu einer solchen Lösung Hand. Ich habe jetzt zweimal gebaut, einmal mit Mobimo, einmal mit Kobelt, und konnte beide Male eine gute Lösung mit dem GU finden.

Gruss,

mischa

 
Lass' Dich von Deinem GU nicht ins Bockshorn jagen.
Frei nach dem Motto ?Lieber ein Ende mit Schrecken als Schrecken ohne Ende? sollten Sie doch einmal in Betracht ziehen dieses Projekt zu beenden. Einen Gefallen tun Sie sich selbst jedenfalls nicht, wenn Sie auf diese Weise ein mittel- bis lanfristiges Engagement eingehen.

Stellen Sie sich auch vor, wie diese GU arbeitet, wenn sie Ihre Kunden bereits vor Vertragsabschluss so vor den Kopf stösst? Ist das eine Basis?

Freundliche Grüsse

Markus Scholdei

 
mischa

ich kenne deine situation ziemlich gut.

wir hatten auch ein bauprojekt, das uns sehr gut gefallen hat, der preis war auch in ordnung und im geiste haben wir bereits zum einrichten begonnen.

und dann habe ich den gu vertrag gelesen. der zahlungsplan sha vor, dass wir VOR jedem baufortschritt zahlen müssen. und dann waren noch einzelne klauseln, die sehr zu vorteil des gus waren. sogar unsere bankberaterin hat das schickiert.

der gu war überhaupt nicht verhandlungsbereit. im gegenteil. mache klauseln hat er sogar abgestritten, bis ich sie ihm vorgelesen habe.

darauf hin haben wir uns schweren herzens vond em projekt verabschiedet. zum glück hatten wir noch nicht einmal den vorvertrag unterschrieben und hatten keine kosten. der gu hatte uns deswegen auch extrem unter druck gesetzt, da es ja sooooo viele andere interessenten gäbe. das war vor über einem jahr und sie haben "unser" haus erst vor 2 monaten verkauft. baubeginn wurde immer wieder verschoben und bis jetzt wurde noch gar nicht gestartet.

also: überlegt dir gut, ob du zu solchen konditionen wirklich mit diesem gu bauen willst. wenn er jetzt schon solche probleme macht, dann ist das risko hoch, dass es später noch viel mehr probleme geben wird, die dann wirklich ins geld gehen.

übrigens haben wir dann noch ein bauprojekt gefunden, wo der gu vertrauenswürdiger und umgänglicher ist und wir können im herbst einziehen.

 

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