J
Jolenoli
Guest
Wir haben einen Kaufvertrag für eine Wohnung in einer grossen Überbauung unterzeichnet. Zu den Vertragsunterlagen gehört auch der Baubeschrieb. Darin ist festgehalten, dass die Holzfenster naturfarben lasiert sind. Bei anderen Positionen (z.B. Garderobe) stand teilweise, dass die Farbe noch gemäss Farbkonzept ausgearbeitet würde.
Nun hat der GU uns einen Brif geschickt, worin er festhält, dass die Fenster nun gemäss Farbkonzept braun-grau (!?!) gestrichen würden und zwar innen wie aussen. Uns gefällt das überhaupt nicht, dazu kommt der ungünstige Zeiptunkt, denn bereits wurden Boden, Küche etc. farblich ausgelesen und abgestimmt.
Wir sind der Meinung, dass der GU nicht einseitig vom Vertrag abweichen kann. Im Vertrag steht zudem, dass unwesentliche Änderungen noch vorgenommen werden könnten, sofern sie sich nicht nachteilig auf den Käufer auswirken würden. Hier handelt es sich doch aber nicht um eine unwesentliche Änderung? Die Fenster sind für das Erscheinungsbild der Wohnung sehr entscheidend!!!
Kann mir jemand sagen, wie die Situation zu beurteilen ist? Können wir auf der Erfüllung des Vertrages bestehen. Neulich habe ich gesehen, dass bei den ersten Wohnungen in der Überbauung diese grau-braunen Fenster bereits eingefügt sind. Uns hat man mitgeteilt, wir können gegen einen Aufpreis die Fenster innen naturfarben belassen, aussen hingegen könne keine Änderung mehr vorgenommen werden. Ich bin damit überhaupt nicht einverstanden!
Für Eure Ratschläge und Beurteilungen danke ich bestens.
Jolenoli
Nun hat der GU uns einen Brif geschickt, worin er festhält, dass die Fenster nun gemäss Farbkonzept braun-grau (!?!) gestrichen würden und zwar innen wie aussen. Uns gefällt das überhaupt nicht, dazu kommt der ungünstige Zeiptunkt, denn bereits wurden Boden, Küche etc. farblich ausgelesen und abgestimmt.
Wir sind der Meinung, dass der GU nicht einseitig vom Vertrag abweichen kann. Im Vertrag steht zudem, dass unwesentliche Änderungen noch vorgenommen werden könnten, sofern sie sich nicht nachteilig auf den Käufer auswirken würden. Hier handelt es sich doch aber nicht um eine unwesentliche Änderung? Die Fenster sind für das Erscheinungsbild der Wohnung sehr entscheidend!!!
Kann mir jemand sagen, wie die Situation zu beurteilen ist? Können wir auf der Erfüllung des Vertrages bestehen. Neulich habe ich gesehen, dass bei den ersten Wohnungen in der Überbauung diese grau-braunen Fenster bereits eingefügt sind. Uns hat man mitgeteilt, wir können gegen einen Aufpreis die Fenster innen naturfarben belassen, aussen hingegen könne keine Änderung mehr vorgenommen werden. Ich bin damit überhaupt nicht einverstanden!
Für Eure Ratschläge und Beurteilungen danke ich bestens.
Jolenoli