GU Werkvertrag - Pauschal/Global Preis

spongebob

Mitglied
29. Apr. 2008
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Hallo zäme

Wir haben gerade den Werkvertrag unseres Generalunternehmers erhalten. Dieser ist nach SIA-Norm und dort wird unterschieden zwischen Pauschal oder Global Preis.

Kann mir jemand erklären, was der Unterschied zwischen Pauschaler und Globaler Abrechnung ist? Ich hab im Web schon ein paar Erklärungen gefunden, sehe aber nicht wirklich einen Unterschied.

Viele Dank und ä schöne Nami

 
Hallo spongebob

Globalpreis = Pauschalpreis mit Teuerungsvorbehalt.

Pauschalpreis = ist ein fester Preis, wir kennen auch die Bezeichnung Pauschalfestpreis. Ist auch die feste Uebernahme nach Art. 373 OR.

Ich empfehle in jedem Fall, einen Zusatz in den Vertrag aufzunehmen, dass ein Teuerungszuschlag wegbedungen ist. Vorsicht zudem bei Unterzeichnung der SIA-Norm 118, denn dort ist hat das Folgende Gültigkeit: Als Grundregel gilt, dass sich die vom Besteller geschuldete Vergütung um eine Mehr- oder Mindervergütung verändert, wenn sich Lohnansätze, Preise für Materialien, Transporte und Baustelleneinrichtungen oder gesetzliche Umsatzabgaben gegenüber der ursprünglichen Kostengrundlage erhöhen oder vermindern.

Für Fragen komm auf mich zu.

Gruss Bauexperte

 
Hallo Bauexperte

Was ist dann der Unterschied zwischen Pauschalpreis und nicht_pauschalpreis /emoticons/default_confused.png

Wir haben das Thema nicht mit einem GU, sondern dem Holzbauer. Mir ist Vorteil/Nachteil unklar?

Vielen Dank

Per

 
Hallo haump007

Die feste Uebernahme eines Werkes (Pauschal) ist mit Art. 373 OR geregelt. Eine solche Vereinbarung bedingt jedoch, dass die Arbeit und Leistung sowie Lieferung sehr genau beschrieben sein muss. Alles muss klar sein, ansonsten gibt es dann doch noch Mehrkosten. Es bedeutet für Dich, Du musst alles von der Beschreibung und den Plänen für Dich nachvollziehen können.

Gruss

Bauexpeerte

 

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