GU will Fenster nicht bauen

Madolasi

Mitglied
31. Juli 2010
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Hallo zusammen

Ich habe folgende Frage. Wir haben bei einem GU eine Eigentumswohnung in Holzbauweise ab Plan gekauft. Im Kaufvertrag wird auf den Baubeschrieb vom 12.06.2010 verwiesen. Im Baubeschrieb wird wiederum auf den Objektbeschrieb verwiesen. Dieser Ojektbeschrieb bezieht sich wiederum auf die Baueingabepläne vom 30.04., welche wir besitzen. Dort sind an einer Wohnzimmerwand 3 Fenster eingezeichnet (1.60m ab Boden, Fenster 50cm*120cm)

Nun geht es darum, dass der GU 3 Fenster im Wohnzimmer nicht baut, bzw bauen kann. Dies mit der Begründung, dass diese technisch wie statisch nicht umsetzbar seinen.

Dies würden wir, wenn es (technisch /statisch) nicht möglich wäre, noch akzeptieren, wollen uns aber selbst ein Bild verschaffen, gegebenenfalls eine 2. Meinung von unabhängiger Seite einholen. Das Problem ist aber, dass wir vom GU die diesbezüglichen Berechnungen, trotz eines eingeschriebenen Briefes nicht erhalten haben, und er auch sonst nicht reagiert hat.

Daher die Fragen: Was können wir in dieser Situation tun? Wir möchten diese Sache vorerst lieber zusammen mit dem GU einvernehmlich lösen. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es? Welche Mittel habe ich, den GU zur Herausgabe der statischen Berechnungen zu bewegen. Wie sieht die rechtliche Situation aus? Wie kann ich meinen Forderungen Nachdruck verleihen? Was hat euch in der selben Situation geholfen?

Bin dankbar um Ratschläge, Infos,

Gruss Madolasi

 
.. an einer Wohnzimmerwand 3 Fenster eingezeichnet (1.60m ab Boden, Fenster 50cm*120cm)

Bin dankbar um Ratschläge, Infos,

Gruss Madolasi
Hallo Madolasi

Deine grundsätzliche Meinung darüber teile ich gerne mit Dir. 3 Elemte á 1.20 m Breite sind in aller Regel "KEIN" statisches Problem. Denn dazwischen lassen sich immer tragende Bauteile einbauen...sprich Stützen aus Stahl oder Holz.

Die Statik hast Du mit dem Kaufpreis bezahlt..also gehört sie Dir auch.. das muss man in der Schweiz allerdings den GUs immer erst klar machen.. ansonsten bekommst Du sie frühestens, wenn überhaupt, nach Einzug.. Dies hat natürlich den Vorteil, dass Du, oder ein externer Fachmann...Berater, nicht die Unterlagen einsehen kannst..und somit selbst prüfen könntest, ob da alles korrekt abläuft?

Du solltest dies nochmals ausdrücklich dem GU darlegen... denn letztlich erstellt er ein Bauwerk, was nicht seinen Vertragsunterlagen entspräche.. und wer etwas erstellt, was so nicht bestellt wurde, sollte dies so auch nicht bezahlen! Dann hätte der GU ein Problem mit Dir.. wenn Du es so durchziehen würdest/wolltest. Dies weiss er ggf. aber noch nicht, hält Dich damit also immer noch für einen typischen Bauherren..

 
Lieber Pfälzer,

vielen Dank für deine Ratschläge. Es war ein turbulenter Tag mit aufs und abs. Resultat ist nun, dass es Fenster geben wird. Vielleicht nicht 3, ab 2 garantiert. Denke ziemlich gut informiert zu sein hat sich ausbezahlt. GU wollte anfänglich Pläne nicht hergegeben. Nun scheint es auf einen mindestens für uns guten Kompromiss hinauszulaufen. Melde mich für den Verlauf bzw. wenn es definitiv ist.

Gruss Madolasi

 
Lieber Pfälzer

Noch zur Info, wir bekommen unsere Fenster, der GU hat eingelenkt. besten Dank für deine Hilfe!

Gruss Madolasi

 
Hallo zusammen!

Es gibt noch einen ganz einfach Satz dazu: Was vereinbart ist, das ist geschuldet!

Gruss

Bauexperte

 
Hallo Bauexperte

Ein wahres Wort, gelassen ausgesprochen! Möglicherweise ist dies dem GU in einner Winterschlafspause auch eingefallen

Gruss

Madolasi

 

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