Hallo zusammen
Ich habe folgende Frage. Wir haben bei einem GU eine Eigentumswohnung in Holzbauweise ab Plan gekauft. Im Kaufvertrag wird auf den Baubeschrieb vom 12.06.2010 verwiesen. Im Baubeschrieb wird wiederum auf den Objektbeschrieb verwiesen. Dieser Ojektbeschrieb bezieht sich wiederum auf die Baueingabepläne vom 30.04., welche wir besitzen. Dort sind an einer Wohnzimmerwand 3 Fenster eingezeichnet (1.60m ab Boden, Fenster 50cm*120cm)
Nun geht es darum, dass der GU 3 Fenster im Wohnzimmer nicht baut, bzw bauen kann. Dies mit der Begründung, dass diese technisch wie statisch nicht umsetzbar seinen.
Dies würden wir, wenn es (technisch /statisch) nicht möglich wäre, noch akzeptieren, wollen uns aber selbst ein Bild verschaffen, gegebenenfalls eine 2. Meinung von unabhängiger Seite einholen. Das Problem ist aber, dass wir vom GU die diesbezüglichen Berechnungen, trotz eines eingeschriebenen Briefes nicht erhalten haben, und er auch sonst nicht reagiert hat.
Daher die Fragen: Was können wir in dieser Situation tun? Wir möchten diese Sache vorerst lieber zusammen mit dem GU einvernehmlich lösen. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es? Welche Mittel habe ich, den GU zur Herausgabe der statischen Berechnungen zu bewegen. Wie sieht die rechtliche Situation aus? Wie kann ich meinen Forderungen Nachdruck verleihen? Was hat euch in der selben Situation geholfen?
Bin dankbar um Ratschläge, Infos,
Gruss Madolasi
Ich habe folgende Frage. Wir haben bei einem GU eine Eigentumswohnung in Holzbauweise ab Plan gekauft. Im Kaufvertrag wird auf den Baubeschrieb vom 12.06.2010 verwiesen. Im Baubeschrieb wird wiederum auf den Objektbeschrieb verwiesen. Dieser Ojektbeschrieb bezieht sich wiederum auf die Baueingabepläne vom 30.04., welche wir besitzen. Dort sind an einer Wohnzimmerwand 3 Fenster eingezeichnet (1.60m ab Boden, Fenster 50cm*120cm)
Nun geht es darum, dass der GU 3 Fenster im Wohnzimmer nicht baut, bzw bauen kann. Dies mit der Begründung, dass diese technisch wie statisch nicht umsetzbar seinen.
Dies würden wir, wenn es (technisch /statisch) nicht möglich wäre, noch akzeptieren, wollen uns aber selbst ein Bild verschaffen, gegebenenfalls eine 2. Meinung von unabhängiger Seite einholen. Das Problem ist aber, dass wir vom GU die diesbezüglichen Berechnungen, trotz eines eingeschriebenen Briefes nicht erhalten haben, und er auch sonst nicht reagiert hat.
Daher die Fragen: Was können wir in dieser Situation tun? Wir möchten diese Sache vorerst lieber zusammen mit dem GU einvernehmlich lösen. Welche weiteren Möglichkeiten gibt es? Welche Mittel habe ich, den GU zur Herausgabe der statischen Berechnungen zu bewegen. Wie sieht die rechtliche Situation aus? Wie kann ich meinen Forderungen Nachdruck verleihen? Was hat euch in der selben Situation geholfen?
Bin dankbar um Ratschläge, Infos,
Gruss Madolasi