Hallo zusammen,
habe ein kniffliges Problem. Unsere GU hat ohne unsere Genehmigung Duschrinnen versetzt, die wir nicht bestellt und auch nicht genehmigt haben. Wir wurden nicht mal darüber informiert, sondern haben erst nach Einzug bemerkt, dass nicht das von uns ausgesuchte Produkt eingebaut wurde. Die GU hat versucht sich rauszureden, dass es Probleme mit dem von uns gewählten Produkt gegeben hätte, und darum nach einer Alternative gesucht werden musste. Zum Zeitpunkt, als die neuen Produkte bestellt wurden, war unser Haus aber noch gar nicht prouziert, geschweige denn aufgebaut. Es wäre genug Zeit gewesen, gemeinsam mit uns nach einer Lösung zu suchen. Das eingebaute Teil ist etwas ganz anderes betreffend Funktion und Hygiene, als wir ursprünglich ausgesucht hatten. Deshalb haben wir die GU gebeten, die Rinnen auszuwechseln. Das haben sie natürlich nicht getan, da der gesamte Unterbau hätte ersetzt werden müssen und das mehrere Tausend Franken gekostet hätte. Daraufhin haben wir selbst eine Offerte für die Korrektur erstellen lassen, damit wir den Betrag von der ausstehenden Schlusszahlung hätten abziehen können. Die GU mahnt uns nun aber auf den gesamten Restbetrag.
Das Theater dauert nun schon über ein Jahr, eine der Rinnen beginnt zu rosten und die GU ist bisher nur bereit, die Kosten für die eingebauten Rinnen zu übernehmen. Wir aber bleiben auf den Korrekturkosten sitzen und tragen bei Renovation in Eigenregie auch das Risiko.
Weiss jemand, ob wir weiterhin auf die Korrektur bestehen können oder darf sich die GU solche Freiheiten herausnehmen? Können wir wenigstens verlangen, dass sie den Rückbau vornehmen?
Im Vertrag steht wörtlich:
"Ohne anderweitige Vereinbarung ist der Totalunternehmer berechtigt, kleinere Änderungen gegenüber der in den Vertragsunterlagen festgelegten Ausführungen von sich aus vorzunehmen.
Diese Änderungen dürfen jedoch die Funktion und die Qualität des Bauwerks nicht beeinträchtigen und dem Bauherrn keine Mehrkosten oder andere Nachteile verursachen."
Schon jetzt ein herzliches Dankeschön für eventuelle Antworten
Gruss,
Xenopus
habe ein kniffliges Problem. Unsere GU hat ohne unsere Genehmigung Duschrinnen versetzt, die wir nicht bestellt und auch nicht genehmigt haben. Wir wurden nicht mal darüber informiert, sondern haben erst nach Einzug bemerkt, dass nicht das von uns ausgesuchte Produkt eingebaut wurde. Die GU hat versucht sich rauszureden, dass es Probleme mit dem von uns gewählten Produkt gegeben hätte, und darum nach einer Alternative gesucht werden musste. Zum Zeitpunkt, als die neuen Produkte bestellt wurden, war unser Haus aber noch gar nicht prouziert, geschweige denn aufgebaut. Es wäre genug Zeit gewesen, gemeinsam mit uns nach einer Lösung zu suchen. Das eingebaute Teil ist etwas ganz anderes betreffend Funktion und Hygiene, als wir ursprünglich ausgesucht hatten. Deshalb haben wir die GU gebeten, die Rinnen auszuwechseln. Das haben sie natürlich nicht getan, da der gesamte Unterbau hätte ersetzt werden müssen und das mehrere Tausend Franken gekostet hätte. Daraufhin haben wir selbst eine Offerte für die Korrektur erstellen lassen, damit wir den Betrag von der ausstehenden Schlusszahlung hätten abziehen können. Die GU mahnt uns nun aber auf den gesamten Restbetrag.
Das Theater dauert nun schon über ein Jahr, eine der Rinnen beginnt zu rosten und die GU ist bisher nur bereit, die Kosten für die eingebauten Rinnen zu übernehmen. Wir aber bleiben auf den Korrekturkosten sitzen und tragen bei Renovation in Eigenregie auch das Risiko.
Weiss jemand, ob wir weiterhin auf die Korrektur bestehen können oder darf sich die GU solche Freiheiten herausnehmen? Können wir wenigstens verlangen, dass sie den Rückbau vornehmen?
Im Vertrag steht wörtlich:
"Ohne anderweitige Vereinbarung ist der Totalunternehmer berechtigt, kleinere Änderungen gegenüber der in den Vertragsunterlagen festgelegten Ausführungen von sich aus vorzunehmen.
Diese Änderungen dürfen jedoch die Funktion und die Qualität des Bauwerks nicht beeinträchtigen und dem Bauherrn keine Mehrkosten oder andere Nachteile verursachen."
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Gruss,
Xenopus