GU will Mangel nicht beseitigen

Xenopus

Mitglied
22. Sep. 2011
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Hallo zusammen,

habe ein kniffliges Problem. Unsere GU hat ohne unsere Genehmigung Duschrinnen versetzt, die wir nicht bestellt und auch nicht genehmigt haben. Wir wurden nicht mal darüber informiert, sondern haben erst nach Einzug bemerkt, dass nicht das von uns ausgesuchte Produkt eingebaut wurde. Die GU hat versucht sich rauszureden, dass es Probleme mit dem von uns gewählten Produkt gegeben hätte, und darum nach einer Alternative gesucht werden musste. Zum Zeitpunkt, als die neuen Produkte bestellt wurden, war unser Haus aber noch gar nicht prouziert, geschweige denn aufgebaut. Es wäre genug Zeit gewesen, gemeinsam mit uns nach einer Lösung zu suchen. Das eingebaute Teil ist etwas ganz anderes betreffend Funktion und Hygiene, als wir ursprünglich ausgesucht hatten. Deshalb haben wir die GU gebeten, die Rinnen auszuwechseln. Das haben sie natürlich nicht getan, da der gesamte Unterbau hätte ersetzt werden müssen und das mehrere Tausend Franken gekostet hätte. Daraufhin haben wir selbst eine Offerte für die Korrektur erstellen lassen, damit wir den Betrag von der ausstehenden Schlusszahlung hätten abziehen können. Die GU mahnt uns nun aber auf den gesamten Restbetrag.

Das Theater dauert nun schon über ein Jahr, eine der Rinnen beginnt zu rosten und die GU ist bisher nur bereit, die Kosten für die eingebauten Rinnen zu übernehmen. Wir aber bleiben auf den Korrekturkosten sitzen und tragen bei Renovation in Eigenregie auch das Risiko.

Weiss jemand, ob wir weiterhin auf die Korrektur bestehen können oder darf sich die GU solche Freiheiten herausnehmen? Können wir wenigstens verlangen, dass sie den Rückbau vornehmen?
Im Vertrag steht wörtlich:

"Ohne anderweitige Vereinbarung ist der Totalunternehmer berechtigt, kleinere Änderungen gegenüber der in den Vertragsunterlagen festgelegten Ausführungen von sich aus vorzunehmen.

Diese Änderungen dürfen jedoch die Funktion und die Qualität des Bauwerks nicht beeinträchtigen und dem Bauherrn keine Mehrkosten oder andere Nachteile verursachen."

Schon jetzt ein herzliches Dankeschön für eventuelle Antworten

Gruss,

Xenopus

 
Hallo Baumanager

Wir haben den Rückbehalt noch. Wurden inzwischen gemahnt.

Gruss

Xenopus

 
Hallo Xenopus

Der Vertrag regelt das doch recht deutlich zu deinen Gunsten:

Diese Änderungen dürfen jedoch die Funktion und die Qualität des Bauwerks nicht beeinträchtigen und dem Bauherrn keine Mehrkosten oder andere Nachteile verursachen.

Genau auf diesen Punkt würde ich den Finger legen und eine schriftliche Erklärung verlangen, wie die verbaute Lösung diesen Vertragstext erfüllt.

Gruss gulx

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Hallo Gulx

Das sehen wir auch so, jedoch die GU stellt sich auf den Standpunkt, dass ein Totalersatz unverhältnismässig sei. Quasi, das Wasser fliesst ab, was wollen sie mehr? Das rostige Teil müssen wir irgendwann ersetzen. Die GU wollte schon jetzt nochmals das gleiche Produkt einsetzen. Aber da sperren wir uns. Wir lassen doch nicht nochmals den gleichen Schrott einbauen.

Gruss, Xenopus

 
Hallo Xenopus

Du hattest ja in einem früheren Beitrag mal erwähnt, dass Du "diese Duschrinne" explizit und per unterzeichnetem Auftrag an den GU, bestellt hattest.

Also... ist Dir genau diese Leistung geschuldet. Genau diese hast Du bestellt, genau diese muss Dir die Firma Renggli letztlich auch einbauen.

Der genannte Passus gilt ansonsten schon, aber eher für die an sich undefinierten Dinge (die Gus geben ja ungern sehr früh wirkliche Festlegungen raus....damit hält sich dann der GU sein "Hintertürchen offen", wenn man ihm das nicht passend vorher "schliesst"), aber eben nicht in diesem, Deinem speziellen Fall.

 
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Hallo Pfälzer

Vielen Dank für die klare Antwort. Mal sehen ob wir Renggli noch zur anständigen Erledigung der Angelegenheit überreden können. Ich gebs zu. Wir haben uns von den Prospekten blenden lassen. Wer die Aufgaben vorher nicht macht, muss sie nachher machen.

Gruss

Xenopus

 

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